1195 Views | 10.07.2014 | 12:19 Uhr
geschrieben von Mathias Dietze

Deichmann (Essen)

Weigerung der Einhaltung des gesetzlichen Widerrufsrechtes

Bestell-/Kundennummer: 20141222570480

Guten Tag werte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

um es einfacher zu halten, hinterlege ich hier meine Email an das Unternehmen Deichmann mit Hauptsitz in Essen, welches sich weigert, dem gesetzlichen Widerrufsrecht folge zu leisten:

Guten Tag,

wollen Sie mich **** oder gibt es besondere Arbeitsanweisungen Kunden zu schikanieren? Oder haben Ihre Mitarbeiter zu viele chemische Dämpfe eingeatmet?

Folgender Sachverhalt:
Ich habe am 27.6.2014 über Ihr Onlineportal 4 Paar Schuhe gekauft. Kundennummer ****, Ordernummer *****. Ich weiß, es gibt Kunden, an denen Sie mehr verdienen, es gibt aber auch Kunden, die weniger bestellen. Und besonders viele Kunden bestellen dutzende Schuhe, um nur ein Paar zu behalten, wenn überhaupt. Ich jedoch wollte gezwungenermaßen ein Paar (Artikel-Nr. ****) zurückgeben (die 3 anderen wollte ich bis zum jetzigen Zeitpunkt behalten, behalte mir aber andere Entscheidung aufgrund des Vorfalls vor).

Konkret habe ich die Schuhe aus dem Versandkarton (welcher von Hermes NACHBEARBEITET werden musste, sprich aufgrund vorheriger miserabler Sicherung neu zugeklebt werden musste), anprobiert und wieder in den Schuhkarton zurück gelegt

Die Retoure dieses EINEN Paares ist aus den Gründen, dass die Schuhe nicht den optischen Erwartungen gerecht wurden (und ich bin nicht so anspruchsvoll, dass es schwierig wäre, meine Erwartungen zu erfüllen) und auch dem Tragekomfort nicht erfüllten.
Daher wollte ich mein GESETZLICH FEST VERANKERTES Widerrufsrecht Gebrauch machen. Daher bin ich gemäß Ihren umweltschädlichen Retourenanweisungen (5 Zettel bei 4 Paar Schuhe, eine Rechnung als Vorlage zur Retoure würde es auch tun) gefolgt und bin in eine Ihrer Filialen gegangen, konkret in die Deichmann Filiale im HBF Leipzig, Postalische Adresse Willy-Brandt-Platz 5).
Am Kassenbereich stand eine mittlere bis ältere Dame, blonde Haare. Den Namen weiß ich nicht und muss mich auch nicht interessieren bei der Wahrnehmung meiner Rechte. Ich war heute zwischen 17:00 Uhr und 17:10 an Ihrem Kassenbereich. Eine Zuordnung des Personals sollte der Filiale so möglich sein. Die Dame schaute sich die Schuhe 2 Sekunden an und meinte, ich hätte diese schon getragen, ich solle die doch sauber machen und dann zurückbringen. SO EINE UNVERSCHÄMTHEIT IST MIR BISHER SELTEN UNTERGEKOMMEN!

Dass Schuhe im Lager gewissen Ablagerungen ausgesetzt sind (Staub, Dreck), ist auch mir bekannt (habe eine Zeitlang im Logistikbereich gearbeitet) und sollte auch Ihren Mitarbeitern geläufig sein. Dem Kunden dann zu unterstellen, er habe das Produkt getragen und ihm dann noch zu befehlen, sie von Dreck zu säubern, der bereits bei Erhalt der Schuhe vorhanden war, ist eine grenzenlose Frechheit.

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Wenn Sie möchten, dass der Zustand der Schuhe beim Auspacken dokumentiert werden soll, so schreiben Sie dies bitte vor dem Bestellprozess dazu. Ich werde mir dann sehr gern die allseits bekannten "Zahlenschilder", wie man sie von Tatorten kennt, besorgen. Zudem werde ich gern einen Notar einbestellen, sowie eine Detektei einschalten und den Mitarbeiter des Paketdienstes als Zeugen einladen. Wir machen dann alle ein gemütliches Kaffeetrinken, bei dem jede Faser festgehalten wird. Auch werde ich sehr gern eine Profifotoausrüstung im Wert von mehreren Tausend Euro zulegen, um jede Faser des Produktes visuell festzuhalten. Die Kosten der Personen, der Verköstigung der selbigen sowie der genannten Ausrüstung übernehmen Sie sicher gerne, wie es scheint.

Ich weiß nicht, wie bei Ihnen das Wetter gerade ist, aber hier scheint gerade "höchstens die Sonne aus dem A*", wie es allgemein heißt. Ich mache mich also trotz des schlechten Wetters (Adresse haben Sie, den Wetterbericht können Sie allseits bekannten Quellen entnehmen), um meinen Pflichten (rechtzeitige Bekanntmachung des Widerrufsrechtes) nachzukommen, um so zu meinen Rechten (Wahrnehmung des Widerrufsrechtes) zu kommen. Und dann erdreisten sich Ihre Mitarbeiter solch eine Behandlung?

Ich werde mir zukünftig dreimal überlegen, meine Schuhe bei Ihnen zu bestellen, sei es Online oder in einer Ihrer Filialen. Ich bin intelligent genug, um zu wissen, dass Sie auf einen Kunden locker verzichten können. Jedoch gibt es heutzutage genug Mittel und Wege, auch andere vom Kauf Ihrer dargebotenen Produkte abzubringen.

Den Sachverhalt werde ich auch an den Verbraucherschutz weitergeben und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Widerrufsrecht, insbesondere unter Berücksichtigung der seit 13. Juni 2014 in Kraft getretenen Verbraucherschutzrichtlinien, wird ebenfalls erfolgen!

Damit wir uns richtig verstehen: Ich bin normalerweise ein einfacher Kunde. Ich kaufe, Sie liefern, ich zahle pünktlich. Ich kann daher erwarten, dass man mich auch als normalen Kunden behandelt. Und ich verlange keinen Kaviar aus Russland, sondern nur dass ich meine Rechte wahrnehmen kann.

Ich werde den Vorfall auch den Geschäftsführern Herrn Fischer, Herrn Hail, Herrn Heynen, Herrn Schütt, Herrn Wislsperger, sowie vor allem Herrn Dr. Deichmann zukommen lassen.

Guten Tag.

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Meine Forderung an Deichmann: Abwicklung des gesetzlichen Widerrufsrechtes in der Filiale gemäß vom Unternehmen genannten Prozess


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Kommentare und Trackbacks (1)


10.07.2014 | 18:27
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Deichmann verstößt nicht gegen Ihr gesetzliches Widerrufsrecht. Denn dieses gibt es im stationären Handel nicht.
Deichmann bietet lediglich die Rücknahne auch in den Filialen für im Internet Shop gekauften Waren. Somit bietet Deichmann eine zusätzliche Option, die mit der Gesetzeslage nichts zu tun. Die Verkäuferin verstößt lediglich, vielleicht auch unwissend, gegen die AGB 's die im Online Shop ausführlich beschrieben werden.

Wenn Sie in der Filiale ebensolchen Ton hatten wie Sie hier schreiben, so kann ich die Verkäuferin verstehen. Der Ton macht die Musik.



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