Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 564 Views | 12.07.2014 | 16:44 Uhr
geschrieben von Thomas Henke

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Abschlussrechnung kommt nicht

Bestell-/Kundennummer: 01467616

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 31.05.2014 habe ich den Stromliefervertrag gekündigt. Seit dem warte ich auf die Abschlussrechnung. Den Endzählerstand habe ich Ihnen umgehend mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Abschlussrechnung erstellen und Guthaben zügig erstatten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.07.2014 | 13:11
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Henke,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Wie wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt haben, haben wir Ihre Schlussrechnung bereits am 09.07.2014 online für Sie zum Abruf bereit gestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (3)


12.07.2014 | 17:29
von Alex Weber | Regelverstoß melden
6-Wochen-Frist berücksichtigen!

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) heisst es in §40 u. a.: " (4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. "

dejure.org/gesetze/EnWG/40.html

Es ist jedoch seit Jahren bekannt, dass die führenden Energie-Abzock-Firmen - solange noch keine Insolvenz angemeldet wurde - wie ExtraEnergie/GF Samuel Schmidt, Almado/Vorsicht vor GF ANTOINE BEINHOFF, Stromio/"Stromer" Varol, etc. deutsche Gesetze erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-energie.de/ bereit sind anzuerkennen.

Im übrigen sollte man als Kunde mit diesen sogenannten "Firmen" weder telefonieren noch per E-Mail kommunizieren!

Einschreiben/Rückschein mit letzter Mahnung, dann sofort Schlichtungsstelle; das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenlos - die Kosten des Verfahrens tragen die Abzock-Firmen.

13.07.2014 | 19:57
von Franz Stührenberg | Regelverstoß melden
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Schlussrechnung innerhalb von 6 Wochen erfolgen muss. Diese Zeit nimmt ExtraEnergie auch in Anspruch besonders wenn die Schlussrechnung ein Guthaben ermittelt hat, im anderen Fall kann man mit einer kürzeren Zeit rechnen. Wenn ein Guthaben ermittelt wurde räumt ExtraEnergie sich noch eine Zeit von 30 Werktagen ein, um dieses zu überweisen. Ich habe nirgends darüber etwas finden können, dass dieses erlaubt ist. Eine Mahnung von mir an ExtraEnergie hat Abhilfe geschaffen, ich bekam kurzfristig eine Mail, dass die Überweisung umgehend erfolgte und dieses war dann auch so.

24.07.2014 | 22:34
von Thomas Henke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechnung wurde unmittelbar vor Ende der 6-Wochenfrist zugeschickt. Jedoch ist diese aus meiner Sicht nicht korrekt, daher musste der Anbieter nochmals angeschrieben werden.




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