Durch A.T.U Auto-Teile-Unger gelöste Beschwerde. | 1025 Views | 14.07.2014 | 13:24 Uhr
geschrieben von S. Heper

A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Karlsruhe)

Klimacheck - ohne Kopf und.

Am 17.06.14 habe ich mein Auto zu A. T.U gebracht, dort läuft zur Zeit eine Aktion "Klimacheck", Auffüllen für ca. 60,00 €. Es wurde der Klimacheck durchgeführt, ich stand dabei, als der Check durchgeführt wurde. Zwei Schläuche wurden eingeführt, die Dichtheit der Anlage geprüft und aufgrund der Checkergebnisse befüllt. Kostenpunkt: 103,50 €, weil die Anlage leer war.

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In der darauffolgenden Woche fuhr ich insgesamt ca. 100 km. Die Klimaanlage funktionierte, ich hatte es schön kühl - bis ans Ende der Woche, keine Kühle im Auto!

Ich bin daraufhin am nächsten Tag wieder zu ATU gefahren, dort wurde das Auto nochmal überprüft und - ein defekter Kompressor festgestellt, er würde lecken.

Man sagte mir, daß das ganze Kältemittel ausgelaufen wäre, erklärte sich aber bereit, das Mittel umsonst aufzufüllen, wenn der Kompressor repariert wäre.

Ich bin daraufhin wieder gegangen, weil ich es nicht für besonders wirtschaftlich erachte, einen Kompressor für ca. 1000,00 € in ein Auto von 1997 einbauen zu lassen.

Stattdessen rief ich bei der Hotline von ATU an, um den Betrag von 103,50€ wieder zurückzufordern. Wozu macht ATU einen Klimacheck, wenn der Wagen danach doch undicht ist?

SCHLAGWORTE

Die Hotline verwies mich wieder an die Filiale in Karlsruhe, sagte mir einen Rückruf des Geschäftsstellenleiters zu, der auch tatsächlich erfolgte.

Der Geschäftsstellenleiter, Herr K., meinte, er müsse den Klimacheck vom Gesetzgeber aus machen, dieser würde aber nichts 100%iges aussagen. Lecks könnten auch noch nach einer Woche auftreten. Normalerweise würde man das den Kunden auch sagen, er hätte jedoch mit seinen Mitarbeitern gesprochen, weder die Mitarbeiter in der Werkstatt, noch die Dame an der Kasse hätte das in diesem Fall getan, das würde ihm sehr leid tun, aber das wäre auch der einzige Fehler, der in diesem Zusammenhang passiert wäre. Er bot an, eine Rückzahlung in Höhe von 20,00 € zu leisten.

Nachdem wir nicht damit einverstanden waren, meinte er, das wäre alles was er anbieten könne. Das Argument, das man sich zweimal überlegt hätte, die Anlage komplett wieder auffüllen zu lassen, wenn man gewusst hätte, d. h. wenn einem jemand gesagt hätte, daß die Möglichkeit besteht, daß das Gerät doch nicht dicht ist, wollte er nicht gelten lassen.

Fakt ist doch aber, das man sich bei einem genannten Preis von 103,50 € tatsächlich überlegt, ob man das investiert, wenn man - auch nach dem sogenannten Climacheck - noch immer nicht weiß, ob die Klimaanlage dicht ist, zumal das Auto nicht gerade neu ist.

Nachdem wir mit Herrn K. von der Filiale nicht weiterkamen, haben wir also nochmal bei der Hotline angerufen und wurden - wieder mit der Filiale verbunden.

Diesmal bot uns Herr K. 30,00 € an, das wäre aber das absolute Maximum, mehr käme von seiner Seite nicht, es wäre ihm egal, ob wir nun zum Anwalt gingen, etc.

Ich finde das absolut unmöglich. Hier liegt ganz klar ein Beratungsfehler vor, man hätte mich darüber informieren müssen, daß der Klimacheck keine 100%ige Aussage bezüglich der Dichtheit der Anlage macht, sondern noch nach einer Woche Lecks zu Tage treten können. In diesem Fall hätte ich die Möglichkeit gehabt zu entscheiden, ob ich dieses Risiko eingehen möchte oder nicht.

So habe ich einfach nur 103,50€ auf der A65 verteilt.

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Kommentare und Trackbacks (4)


14.07.2014 | 14:55
von Maik | Regelverstoß melden
Ich vermute, dass ATU sich auf ganz dünnem Eis bewegt.
Informieren Sie den Filialleiter, dass Sie die Umweltbehörde über den Vorfall informieren.
Wenn eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen wird gibt es 2 Ergebnisse - dicht oder undicht. Wenn undicht darf kein Kältemittel aufgefüllt werden.
Weiterhin scheint auch das Ergebnis der eingekauften Leistung nicht erbracht worden zu sein - Dichtigkeitsprüfung
Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit "vielleicht dicht" zugelassen hat.

16.07.2014 | 08:20
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


16.07.2014 | 08:28
von S. Heper | Regelverstoß melden
Ich habe bereits zwei Gespräche mit dem Filialleiter (Herr K.) geführt. Ich habe zwar nicht mit der Umweltschutzbehörde gedroht, aber eben dieses Argument "wenn dicht, dann dicht" angeführt, ansonsten könnte man sich ja das gekaspere mit der Prüfung sparen.

Die machen das ganz schlau, bei ATU, die Dichtigkeitsprüfung wird bei der Rechnung ausgenullt, wenn man die Anlage nach der Prüfung auffüllen lässt. D. h. man hat, selbst wenn die Anlage danach das Kühlmittel verliert keine Handhabe gegen die erfolgte Prüfung - weil ja sowieso kostenlos. wie gesagt, ganz schlau gemacht.

16.07.2014 | 08:31
von S. Heper | Regelverstoß melden
Übrigens, wie mache ich das hier mit "Der Autor qünscht keine öffentliche Diskussion" wieder raus, ich bin da vorhin irgendwo draufgekommen und jetzt finde ich nicht, wo ich es wieder ausstellen kann. Reclabox ohne öffentliche Diskussion ist ja blödsinn.

21.07.2014 | 15:03
von S. Heper gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
A. T.U. hat mir heute eine Gutschrift von 85,00 € gegeben.




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