Durch Familienkasse Baden-Württemberg West gelöste Beschwerde. | 606 Views | 13.07.2014 | 10:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3520534

Familienkasse Baden-Württemberg West (Lörrach)

Fragebogen für Bezüger v. Familienzulagen mit Kindern im Ausland

Bestell-/Kundennummer: nicht mehr vorhanden

SCHLAGWORTE

Wir wohnen in Deutschland und beziehen schon seit mehreren Jahren für unsere Tochter (inzwischen 18 Jahre alt) das Kindergeld vom schweizerischen Arbeitgeber bzw. Familienkasse meines Mannes. Nun bekomme ich seit meine Tochter in der Ausbildung ist nur noch in der Schweiz das Kindergeld. Dafür muss mir aber die deutsche Kasse jedes Jahr ein Formular der Schweizer Familienkasse abstempeln. Nun habe ich das Formular schon 2 mal per Fax geschickt und 2 mal persönlich bei der deutschen Kasse hinterlegt. Erst letzte Woche habe ich nochmals eine E-Mail mit dem Fragebogen geschickt. Ich bekomme leider absolut keine Reaktion! Nun bekommen wir seit 4 Monaten kein Kindergeld mehr, weil die Familienkasse in Lörrach nicht in der Lage ist, einen Stempel unter ein Formular zu setzen. Ich finde das eine Frechheit. Ich kann mich noch gut zurück erinnern, als ich mal ein paar Monate zuviel Kindergeld erhalten habe, weil der Ausgleich zu der schweizerischen Kasse nicht richtig gerechnet war und musste schnellstmöglich alles zurückzahlen. Ich weiß leider nicht mehr wie ich das regeln kann, es gibt keine Stelle an die man sich wenden kann.

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Meine Forderung an Familienkasse Baden-Württemberg West: Ich möchte lediglich das Formular gestempelt zurück, damit ich das Kindergeld in der Schweiz wieder bekomme!


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Kommentare und Trackbacks (2)


13.07.2014 | 14:06
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Nach 6 Monaten können Sie Untätigkeitsklage erheben.

Vorgehen:
Zunächst ein letztes Mal die Behörde schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen auffordern, ihre Aufgabe zu erfüllen und gleichzeitig bei fruchtlosem Fristablauf Untätigkeitsklage ankündigen.

Zuständig für Lörrach:
Sozialgericht Freiburg
www.sg-freiburg.de/pb/,Lde/Startseite

06.08.2014 | 15:44
von ReclaBoxler-3520534 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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