2445 Views | 19.07.2014 | 15:31 Uhr
geschrieben von Alexander Penka

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt)

Kein Rückflug möglich, da der Hinflug nicht angetreten wurde

Ich möchte gerne diese Beschwerde im Namen meiner Schwester schreiben, da ich selber bei dem Vorfall mit involviert war.

SCHLAGWORTE

Das ganze ist im Dezember 2012 passiert.

Nach 10 Jährigen Aufenthalt in Amerika wollte meine Schwester wieder zurück nach Deutschland ziehen und, da Sie ein wenig Unterstützung brauchte, hab ich Ihr angeboten zu Ihr zu fliegen und dann mit Ihr wieder zurück nach Deutschland. Deshalb haben wir einen gemeinsamen Hin- und Rückflug gebucht. Nicht zuletzt, da ein One-Way Flug um ein vielfaches teurer ist.

Beim Buchen gab es keinerlei Anmerkung, dass man den Hinflug antreten muss, damit man den Rückflug nehmen kann.

So passierte es, dass wir am Tag der Abreise am Flughafen ankamen und uns mitgeteilt wurde, dass meine Schwester nicht mitfliegen kann. Erstmal wusste keiner warum. Nach einer guten 3/4 Std. wurde uns der Grund genannt. Sie ist nicht nach Amerika hingeflogen, denn deswegen kann Sie jetzt nicht zurückfliegen.So ein Schwachsinn.

Denn hätten wir den Flug so für Sie gebucht, dass Sie nur den Hinflug nimmt und nicht den Rückflug, dann interessiert es doch auch niemanden.

Das schlimme an der ganzen Geschichte war, dass uns im Flughafen ein Platz in der selben Maschine für einen Aufpreis von 2000€ angeboten wurde. Als wäre man im falschen Film, denn man hatte doch einen Platz bezahlt.

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Das Geld wurde natürlich samt allen Steuern und Sonstigen Gebühren einfach einbehalten. Wir haben keinen einzigen Cent wieder gesehen.

An der Hotline und im Flughafen wurde man nur blöde belächelt und keiner wollte einen helfen. Man wurde auf die AGB's verwiesen, wo zu dem derzeitigen Stand der Buchung nix drin stand, dass man nicht den Rückflug antreten kann, wenn der Hinflug nicht genommen wurde.

Wir konnten glücklicherweise für den nächsten Tag einen Hin- und Rückflug (One-Way kostet ein vielfaches mehr) wieder für Sie bei einer anderen Airline buchen. Doch der ganze Spaß hatte ca. 950€ gekostet. Sowie kamen noch Unterbringungskosten in Höhe von 120€ auf uns zu. Vielen lieben Dank liebe Lufthansa!

Hat jemand Ratschläge wie man mit diesem Thema umgehen sollte um die entstanden Kosten?

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Meine Forderung an Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Erstattung des Flugpreises des nachträglich gebuchten Fluges, sowie Unterbringungskosten in Höhe von 120€


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Kommentare und Trackbacks (2)


19.07.2014 | 18:12
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Penka,

es gibt bereits Urteile bzgl dieses Verfahrens der Fluggesellschaften, einfach mal BGH und Cross-Ticketing (bzw. ohne Hinflug kein Rückflug) googlen.

Was sagen denn die Tarifbedingungen zu den von Ihnen gebuchten Flügen?

19.07.2014 | 18:28
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
 spider monkey Sinjo: Dann habe ich das richtig verstanden, daß das BGH die Klauseln zwar für unzulässig erklärt, den Fluggesellschaften aber zugestanden hat, daß diese ihre Bedingungen erweitern müssen?

"Um auch künftig attraktive und wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können, wird Lufthansa daher neben den bekannten Tarifen, die weiterhin eine Einhaltung der Couponreihenfolge als individuelle Tarifbedingung voraussetzen, in jeder Beförderungsklasse einen zusätzlichen und in dieser Hinsicht voll flexiblen Tarif anbieten. Passagiere haben somit zukünftig die Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne vorgeschriebener Couponreihenfolge. Die neuen Tarife werden im Laufe des Tages systemseitig zur Verfügung stehen. "

blog.billigfluege.de/2010/04/bgh-urteil-cross-ticketing-lufthansa/



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