1174 Views | 18.06.2009 | 17:55 Uhr
geschrieben von Rubin Stornkernel
Am Hintereingang des neuen REWE-Markts werden auf einem frei zugänglichen Stück des REWE-eigenen Parkplatzes in unmittelbarer Nähe eines Kinderspielplatzes verdorbene Waren auf Gitterrollwagen gelagert.
Kinder und andere Menschen können dort ungehindert angefaulte, nicht mehr zum Verzehr geeignete Ware wegnehmen. Die davon ausgehende Gefahr muss ich hier nicht näher beschreiben. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf, zumal REWE und die Mitarbeiter bereits diverse mündliche und schriftliche Beschwerde erhalten hatten.
Meine Forderung an REWE-Zentral Aktiengesellschaft:
Abmahnung des REWE-Markts durch das Ordnungsamt
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn Ihnen das so wichtig ist, warum rufen Sie dann nicht beim Ordnungsamt an? Oder hoffen Sie, daß das Ordnungsamt diese "Beschwerde" hier liest?
Das Ordnungsamt habe ich noch nicht erreichen können. Die Beschwerde auch hier zu veröffentlichen, halte ich für legitim und Ihre Nachfrage für provokant bis überflüssig.