1174 Views | 18.06.2009 | 17:55 Uhr
geschrieben von Rubin Stornkernel

REWE-Zentral Aktiengesellschaft (Köln)

Verdorbene Ware lagert außerhalb des Supermarkst frei zugänglich

Am Hintereingang des neuen REWE-Markts werden auf einem frei zugänglichen Stück des REWE-eigenen Parkplatzes in unmittelbarer Nähe eines Kinderspielplatzes verdorbene Waren auf Gitterrollwagen gelagert.

Kinder und andere Menschen können dort ungehindert angefaulte, nicht mehr zum Verzehr geeignete Ware wegnehmen. Die davon ausgehende Gefahr muss ich hier nicht näher beschreiben. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf, zumal REWE und die Mitarbeiter bereits diverse mündliche und schriftliche Beschwerde erhalten hatten.

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Meine Forderung an REWE-Zentral Aktiengesellschaft: Abmahnung des REWE-Markts durch das Ordnungsamt


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Kommentare und Trackbacks (4)


18.06.2009 | 19:51
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
Sorry, aber meine Kinder sind so erzogen, daß sie sich nicht an fremdem Eigentum vergreifen. Und wer sich an vergammelten Lebensmitteln bedient, wird spätestens zu Hause merken, daß das ein Griff ins Klo war.
Wenn Ihnen das so wichtig ist, warum rufen Sie dann nicht beim Ordnungsamt an? Oder hoffen Sie, daß das Ordnungsamt diese "Beschwerde" hier liest?

19.06.2009 | 08:06
von ReclaBoxler-3428967 | Regelverstoß melden
Na, dann sind Sie und Ihre Kinder ja fein raus. Haben Sie schon mal davon gehört, dass es gewisse Vorschriften gibt, wie man mit Lebensmitteln umzugehen hat, wenn man einen Supermarkt oder ein Restaurant betreibt? Machen Sie sich mal schlau, dann reden wir weiter.
Das Ordnungsamt habe ich noch nicht erreichen können. Die Beschwerde auch hier zu veröffentlichen, halte ich für legitim und Ihre Nachfrage für provokant bis überflüssig.

28.07.2009 | 20:47
von Steffen | Regelverstoß melden
Abfall bzw. Müll gehört der Müllabfuhr, es ist gesetzlich verboten Mülltonneninhalt an sich zu nehmen.

17.11.2009 | 12:03
von Hightower | Regelverstoß melden
Als Rewe-Angestellter würde es mich doch wirklich interessieren, ob denn nun das Ordnungsamt informiert wurde und wie die Story ausgegangen ist. Denn schriftliche Beschwerden werden grundsätzlich verfolgt, nachhaltig geklärt (also keine Wiederholungshandlung) und auch schriftlich beantwortet. Allerdings bezweifle ich, dass die Rewe Group hier auf dieser Seite antwortet, dies wäre dann schon die Aufgabe des Beschwerde-Autors.



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