FUXTEC GmbH (Herrenberg-Gültstein)
Defekter Rasenmäher
Habe einen Fuxtec Rasenmäher gekauft 2013. Habe ihn jetzt genau ein Jahr. Plötzlich geht er beim Mähen aus. Benzin war drin! Habe nachgeschaut, das Zündkabel hat sich gelöst, habe es wieder verschraubt, aber nichts geht mehr. Er springt einfach nicht mehr an. Bis dahin alles ok.
Jetzt schaue ich im Netz nach Fuxtec und siehe da, kostenpflichtige Servicenummer 0,49€/ min. u. kostenfreie emailadresse. Ich verfasse am Montagmorgen nach der Nachtschicht eine Mail, so wie es passierte, und als Antwort kommt zurück, dass die Bearbeitung meines Anliegens mehrere Tage dauern kann.
Wir haben heute Donnerstag, vier Tage später, ich habe die zweite Mail verschickt und nachgefragt, ob sie glauben, dass der Rasen solange aufhört zu wachsen, bis der Rasenmäher endlich mal von denen repariert wird.
Sollte morgen am Freitag nichts von denen kommen, werde ich meine Rechtschutzvers. anrufen und fragen, was ich machen kann und wie lange der Laden sich Zeit lassen darf vom Gesetzgeber her. Da muss es doch Fristen geben, oder nicht?
01.12.2014 | 21:56
Abteilung: Einkauf
Sie haben Recht!
Mir geht es genau so, der Mäher ist nach einer Rund mähen zerflogen!
und ab da begann der Stress.
Es gibt nur eins Lehrgeld bezahlt, nie wieder bei Fuxtec kaufen! Lieber zum Händler um die Ecke gehen " Die Sagen Fuxtec fassen wir nicht an"
Mann sollte lieber mehr Geld ausgeben.
Mfg Herr Zeuch aus Dresden
07032/956400
Also wenn sie sich in Ihrer Mail genauso ausgedrückt haben wie hier, dann hoffe ich doch das ihnen die Firma erst sehr spät antwortet. Sie sind kein König. Sie haben genauso wie alle anderen zu warten bis sie an der Reihe sind.
Ps: Nein es gibt keine gesetzlichen Wartezeiten, da es zu den verschiedenen Jahreszeiten zu einer unterschiedlichen Anzahl an E-Mails und Anrufen kommen kann (Im Winter meldet sich z. B. eher selten jemand) und ganz ehrlich da sitzt kein Mitarbeiter 9 Stunden am Tag und wartet genau auf Ihren Anruf.
Das Gerät springt nicht mehr an, was soll ich noch machen? Mehr Beweis geht nicht, oder?
Ich sah mir soeben die AGBs von Fuxtec an:
"Eigene Garantien gibt die FUXTEC GmbH grundsätzlich nicht".
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, in IhremFall tritt also die gesetzliche Gewährleistung in Kraft, genauso, wie es auch in den AGBs von Fuxtec steht.
Sie sind also jetzt, wie bereits von anderen Kommentatoren geschrieben, in der Beweispflicht.
Um Ihre letzte Frage gleich zu beantworten - Unternehmer oder Verbraucher -:
Natürlich hat das eine Relevanz: Verbraucher können selbst entscheiden Fuxtec-AGB 9.2.1), ob sie Nachbesserung oder Ersatzlieferung wünschen.
Unternehmer dagegen (Fuxtec-AGB 9.2.2) müssen das akzeptieren, was Fuxtec wählt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
Wie meine "Vorredner" richtig geschrieben haben, ist nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eingetreten, Sie müssen also jetzt beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.
Es war nicht gerade diplomatisch, Fuxtec mit dem genannten
Ausdruck zu "bedenken", ohne zu die grundlegenden Unterschiede zwischen Garantie, Gewährleistung, Unternehmer u. Verbraucher zu kennen.