392 Views | 29.07.2014 | 11:06 Uhr
geschrieben von REAC Ltd.

ARAG SE (Düsseldorf)

Verweigerung der Deckungszusage -> Ständig neue Ausflüchte

Bestell-/Kundennummer: Schadensnummern: 31002214244085 und 31003210706257

Wir sind bei der ARAG SE seit mehreren Jahren rechtschutzversichert und zahlen jährlich pünktlich unseren nicht unerheblichen Versicherungsbeitrag in Höhe von mehreren hundert Euro.

SCHLAGWORTE

Nunmehr benötigen wir Rechtsschutz in einem Energierechtsstreit mit dem örtlichen Netzbetreiber. Dieser hatte im Zuge einer Baumaßnahme unsere erschlossene Immobilie rechtswidrig von den bestehenden Energieversorgungsnetzen abgetrennt und sich in Folge geweigert die Hausanschlüsse wie bei allen anderen Grundstückseigentümer des Straßenzuges kostenfrei geschehen wiederherzustellen.

Um den daraus resultierenden Schadenersatz einzuklagen hatten wir zunächst eine auf das Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwältin beauftragt welche vorweg die Rechtsschutzdeckung beantragen sollte. Zu diesem Zweck haben wir sehr aufwendig die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt eingescannt und zur Einarbeitung an die Anwältin übersandt.

Im Anschluss verschaffte sich die Anwältin einen ersten Überblick über die sehr umfangreiche Sach- und Rechtslage und hat im Nachgang über zwei Monate lang versucht die Rechtschutzdeckungszusage zu erhalten. Aufgrund dessen dass sich die Erteilung der Deckungszusage so überaus langwierig und kompliziert gestaltete sowie insbesondere wegen der fortwährend angeforderten zahlreichen Stellungnahmen legte diese das Mandat entnervt nieder mit der Aussage dass sie ohne einen Kostenvorschuss nicht mehr bereit ist sich mit dieser katastrophalen Rechtsschutzversicherung zu befassen. Nach den Erfahrungswerten der Rechtsanwältin ging der mit der Beantragung der Deckungszusage verbundene Arbeitsaufwand weit über das üblicherweise zumutbare Maß hinaus. Die ARAG stellte ständig neue Rückfragen und kreierte offensichtlich stets neuerliche Gründe um nicht eintreten zu müssen. Nach dem Eindruck der Rechtsanwältin will die ARAG schlichtweg um jeden Preis vermeiden Rechtsschutz gewähren zu müssen.

Daraufhin haben wir ab April 2014 die weitere Kommunikation bezüglich der Erteilung der Deckungszusage selbst übernommen.

Seitdem antwortet die ARAG trotz drohender Verjährung nur zögerlich teilweise mit Antwortfristen von 25 Tagen und stellt ständig neue Forderungen.

Nachdem eine telefonische Deckungszusage nicht zu erzielen war wobei lediglich mitgeteilt dass wir uns den bisherigen Schriftverkehr von der Anwältin organisieren müssten weil man die Schriftstücke angeblich weder per E-Mail noch per Post versenden könnte wandten wir uns schriftlich an die ARAG. Zuerst forderte die ARAG dass wir nochmals den gesamten Sachverhalt darlegen was wir bereitwillig in einem elfseitigem Schriftsatz getan haben. Als nächstes wurden Bedenken an der Durchsetzbarkeit der Ansprüche aus einem vorherigen Eilverfahren hergeleitet welches jedoch weder inhaltlich noch im Ergebnis etwas mit dem Schadensersatz zutun hatte und dazu eine Stellungnahme verlangt. Weiterhin wurde wider den tatsächlichen Gegebenheiten unterstellt dass ein anderer Rechtsanwalt die Ansprüche bereits geltend gemacht hätte obwohl diese zum betreffenden Zeitpunkt noch gar nicht entstanden bzw. absehbar waren und es seinerzeit lediglich außergerichtlich um einen anderen Streitgegenstand ging. Außerdem konnte der betreffende Anwalt das Mandat wegen eines Wechsels in eine Wirtschaftskanzlei nicht weiter bearbeiten.

Sodann wurde eine Schadensaustellung angefordert welche wie auch die ausführlichen Stellungnahmen zu den vorstehenden Punkten angefertigt und zur Verfügung gestellt haben.

Danach wurde verlangt die einzelnen Schadenspositionen zu erläutern da diese vermeintlich nicht nachvollzogen werden könnten. Auch dieser Rückfrage sind wir in Form eines umfangreichen Schriftsatzes bestmöglich nachgekommen.

Im Anschluss wurde die Beweisbarkeit der Schadenspositionen bezweifelt. Auf unser Argument dass die rechtlich einwandfreie Ausarbeitung der Klage sowie die Darlegung der Beweise eigentlich Aufgabe des zu beauftragenden Rechtsanwaltes sei wurde wiederum lapidar gefordert sämtliche Beweismittel beizubringen und die Schadenshöhe im Detail angezweifelt.

Dabei kann die exakte Schadenshöhe und die Beweisbarkeit jeder einzelnen Schadensposition seitens des zuständigen Rechtsschutzversicherers eigentlich erstmal dahingestellt bleiben da der Rechtsanwalt seine Gebühren ohnehin nur nach der in der endgültigen Klage bezifferten und mit Beweisantritten versehenen Schadenshöhe geltend machen kann.

Es ist sicherlich nicht der Sinn der Sache dass für die Beantragung der Deckungszusage bereits eine mit allen Beweisantritten begründete Klage vorliegen muss um dies gegenüber dem Rechtschutzversicherer darzulegen. Nach unserem Verständnis wäre es die Aufgabe des Rechtsanwaltes die Klage rechtssicher zu gestalten indem er die Schadenspositionen mit uns im Detail durchgeht und die Argumentation sowie die dafür erforderlichen Beweismittel festlegt.

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Nichtsdestotrotz sind wir allen Wünschen der ARAG nachgekommen und haben somit im Ergebnis genau genommen bereits die Klage inklusiver der unzähligen Beweisantritte ohne anwaltliche Beratung weitestgehend selbst erstellt.

Als Krönung des Ganzen lehnte die ARAG die Gewährung der Rechtsschutzdeckung mit der Begründung ab dass die Beweismittel angeblich nicht vorliegen würden.

Nachdem wir mehrfach vergeblich versucht hatten dieses offensichtliche Missverständnis telefonisch zu klären und auch unsere Rückrufbitten ignoriert wurden erhielten wir auf unsere schriftlichen Hinweis dass die Beweismittel inzwischen vorliegen müssten als Antwort dass sich auch nach Prüfung der Unterlagen keine andere Beurteilung der Sache ergeben kann obwohl zuvor einzigst wegen des nicht Vorliegens dieser Beweismittel die Rechtsschutzdeckung versagt wurde. Zudem wurden neue Rückfragen gestellt und neuerliche Beweismittel zu anderen Themen gefordert.

Die ganze Angelegenheit zieht sich nunmehr schon seit über 5 Monaten hin und es ist derzeit nicht ansatzweise ein Ende in Sicht.

Erschwerend kommt hinzu sich die Beauftragung eines Fachanwaltes für die vorliegende Sache unter Berücksichtigung unserer bisher bereits gemachten Erfahrungen äußerst schwierig gestaltet da Rechtsanwälte mit dem Interessensschwerpunkt Energierecht oder zumindest ersichtlich hinreichenden Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet im Raum Thüringen sehr rar gesät sind. Die bisherige Anwaltssuche hat bereits gezeigt dass der Großteil der Rechtsanwälte in diesem Fachgebiet für Energieversorgungsunternehmen tätig sind und daher laut deren Aussage Interessenkonflikte sehen oder aber in großen Kanzleien angestellt sind die ausschließlich auf Stundenverrechnungssatzbasis arbeiten und nicht für die von Rechtsschutzversicherern gezahlten Gebührensätze arbeiten wollen. Es wäre wohl in diesem Zusammenhang auch fraglich ob ein Rechtsanwalt der bisher im Energierecht ausschließlich für große Energieversorgungsunternehmen tätig war und zumeist exorbitant hohe Honorare eingestrichen hat als Verbraucheranwalt die Vertretung wirklich unbefangen, hinreichend motiviert sowie mit dem notwendigen Engagement betreiben würde. Die verbleibenden Rechtsanwälte mit dem Interessensschwerpunkt Energierecht fordern allesamt Vorschüsse bzw. das Vorliegen einer Deckungszusage da sie nicht bereit sind mit der Arbeitsleistung für die Beantragung der Deckungszusage in Vorleistung zu gehen.

Außerdem haben die bisherigen Anfragen bei geeigneten Rechtsanwälten im Tenor ergeben dass die ARAG Rechtsschutzversicherung nicht den allerbesten Ruf hinsichtlich einer unkomplizierten Deckungszusageerteilung sowie ihrer Schadensregulierungsbereitschaft genießt.

All diese vorgenannten Fakten in Verbindung mit der im Fachgebiet Energierecht begrenzten Auswahl an ortsnah ansässigen Rechtsanwälten macht es erforderlich zunächst eine grundsätzliche Deckungszusage zu erhalten bevor ein neues Rechtsanwaltsbüro beauftragt werden kann.

Auch unsere Bitte geeignete Vorschläge für im Energierecht sachkundig tätige Rechtsanwälte zu unterbreiten wurde seitens der ARAG kategorisch ignoriert.

Zudem droht die Verjährung wodurch in Anbetracht dessen dass nach Erteilung der Deckungszusage zunächst ein im Energierecht sachkundiger sowie zumindest halbwegs ortsnaher Rechtsanwalt ohne Interessenkonflikte gefunden werden muss und die Klage für die Geltendmachung des Ersatzes der entstandenen Schäden noch rechtssicher ausgearbeitet werden muss bereits ein nahezu unschaffbares Zeitlimit gesetzt ist.

Alles in Allem braucht man wenn sich der eigene Versicherer so verhält keine Gegenpartei mehr insbesondere wenn die Beantragung der Rechtsschutzdeckung genauso zeit- und nervraubend ausufert wie der eigentliche Rechtsstreit.

In Anbetracht dessen dass wir die übergeordnete Leitmaxime einer Versicherung darin sehen dass den Versicherungsnehmern im Schadensfall möglichst unbürokratisch geholfen wird und der Versicherer als Vertrauenspartner an der Seite seiner mehrjährig treuen Kunden stehen sollte würden wir uns eine einvernehmliche Kooperation mit der ARAG als unserem vertrauensvoll gewähltem Versicherer wünschen!

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Kommentare und Trackbacks (5)


29.07.2014 | 11:49
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Hier gibt es einige HinweiseL:

www.finanztip.de/recht/versicherungen/rechtsschutzversicherung-deckungszusage.htm

31.07.2014 | 05:32
von REAC LTD | Regelverstoß melden
Vielen Dank für den informativen Hinweis!

20.08.2014 | 06:34
von REAC Ltd. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die ARAG SE weigert sich weiterhin vehement mit immer neuen haarsträubenden Ausflüchten die Deckungszusage zu gewähren!
Nunmehr wurde das Schlichtungsgutachterverfahren beantragt.


28.08.2014 | 03:34
von REAC Ltd. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die ARAG SE weigert sich weiterhin vehement mit immer neuen haarsträubenden Ausflüchten die Deckungszusage zu gewähren!
Nunmehr wurde das Schlichtungsgutachterverfahren beantragt.


23.09.2014 | 21:21
von REAC Ltd. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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