Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 720 Views | 28.07.2014 | 15:10 Uhr
geschrieben von Nicole Demiraj

E.ON Energie Deutschland GmbH (helmstedt)

Guthaben wird nicht ausgezahlt wegen privater Insolvenz

Bestell-/Kundennummer: 242000133883

Ich habe ein Guthaben von 1800 euro hab meine Kontodaten durch gegeben, da hieß es wird die Tage überwiesen. Heute hieß es die sind auf meine private Insolvenz gestoßen und zahlen mir deshalb nichts aus. Ich werde meinen anwalt gleich anrufen. auch wen eventuell eine offene Rechnung sein sollte, hätte man es verrechnen können und Restbetrag zu mir senden. Aber nein, nachdem ich einzahlen durfte und endlich mal ein Guthaben bekommen soll, will keiner zahlen, aber wehe ich soll noch was zahlen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich will mein Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.07.2014 | 15:10
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Demiraj,

wir bedauern, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Unsere Mitarbeiter werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Sachverhalt rasch zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.07.2014 | 16:36
von Matthias Schaber | Regelverstoß melden
Bei Privatinsolvens ist das so machmal eine Sache.
Gundliegend kan das auch andere Ursachen haben, wie zb. weil die auszahlung zu hoch wegen der Insolvens ist.

Aber dennoch, häte die Firma dir das Wenigstens mitteilen können oder einen Versuch der Überweisung machen können.

Am Bestten mit der Bank und deinem Insolvenz verwalter Kontakt aufnehmen.

28.07.2014 | 16:58
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Die Erstattung wird zur Masse gezogen, d. h., an den Insolvenzverwalter ausgezahlt.

So wird es auch im Eröffnungsbeschluß des Insolvenzverfahrens stehen:
"Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). "

Personen sind hier nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, also Firmen, Banken, usw.

26.08.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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