Stromio GmbH (Magdeburg)
Überzogene Preiserhöhung seitens Grünwelt Energie
Bestell-/Kundennummer: 14168493
Seit 1.6.2012 ist Grünwelt mein Gasversorger. Ich habe damals aus weitestgehender Unkenntnis über den tatsächlichen Verbrauch in meiner Wohnung ein Paketangebot über 12.000 kWh abgeschlossen. Verbrauchspreis betrug 4,98 Cent. Wie vermutlich die meisten Menschen habe ich daran anschließend auf eine faire Vertrauensbeziehung mit Grünwelt Energie gesetzt, zumal das "Fairnessprinzip" auf der Grünwelt Webseite stark hervorgehoben ist. Daher habe ich meine Abrechnungen bis zu dieser Woche auch nicht aktiv hinterfragt. Auf Anregung eines Bekannten nach meinen Gaskosten habe ich mit Erschrecken eine Reihe von Tatsachen festgestellt, die ich nachfolgend skizziert habe:
1) Aus Unkenntnis über den Verbrauch in meiner neuen Wohnung habe ich ein Paketangebot über 12.000 kWh abgeschlossen. Erst jetzt habe ich nach Durchsicht meiner Abrechnungen festgestellt, dass ich im 1. Vertragsjahr lediglich 4.200 kWh und im 2. Vertragsjahr 2.000 kWh verbraucht habe. Ich bin mir bewusst, dass ich letztlich das Mindestpaket ausgewählt habe, ich hätte mir unter einer "fairen" Vertragsbeziehung jedoch gewünscht, dass Sie mich darauf deutlicher hingewiesen hätten.
2) Ebenfalls erst jetzt habe ich festgestellt, dass Sie meinen Gaspreis von 4,98 Cent pro kWh auf 5,73 Cent pro kWh (also um 15%) nach dem ersten Geschäftsjahr erhöht haben, obwohl ich nur ein Drittel des bezahlten Mindestpaketes verbraucht hatte. Ich empfinde dies eine Ungehörigkeit und in kleinster Weise ein faires Vorgehen, welches sich Grünwelt doch angeblich auf die Fahnen schreibt.
Resultierend aus diesen Punkten zahle ich nicht nur Hunderte Euro aufgrund meines geringeren Verbrauches zuviel, sondern werde zusätzlich noch mit einer überzogenen Preiserhöhung bestraft. Da die Preiserhöhung mir nicht in klarer Weise kommuniziert wurde (und auch in zahlreichen anderen Beschwerden zu lesen ist), bin ich nicht bereit, die bislang überhöhten Zahlungen zu akzeptieren und werde mich folglich an den örtlichen Verbraucherschutz wenden sowie Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie einleiten.
01.08.2014 | 14:42
Abteilung: Kundenservice
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