DHL (Bonn)
DHL Zusteller kommt nicht in der 4 Etage
DHL Zusteller klingelte bei mir und hinterlies die DHL Sendung in meinen Briefkasten Ziesener schreibt am Samstag, 02.08.2014 um 05:01 Uhr:
(Mangelhaft) Nachteile: absolut kein Service Was am 01.08.2014 mit DHL geschah:
Ich erwartete eine DHL-Sendung als Paket zum 01.08.2014 und wartete
am 01.08.2014 tagsüber auf die Sendung-Nr. 50572886.
Der Zusteller klingelte gegen 13,30 Uhr bei mir und kam nicht hoch da ich in der 4. Etage wohne.
Der Zusteller entschied sich lieber bei meiner Nachbarin Frau N. 1. Etage. zu klingeln und bat diese die Sendung anzunehmen, Diese verneinte dieses jedoch da ich von der 4. Etage runter rief: "Bitte kommen Sie hoch ich bin zuhause! " Dieser DHL-Fahrer und Zusteller ignoiierte dieses und hat die Sendung rauschauend einfach in meinen Briefkasten zugestellt was nicht sein darf da dieser eigentlich für die Zustellung meine Unterschrift benötigen würde zumal auf der DHL Sendung stand: "Keine Alternativ Zustellung. "
Das nennt man auch unmoltivierte Arbeiten und sowas ist grobfahrläsig und muss mich noch beraten lassen ob dieses nicht strafbar ist so das eine Strafanzeige unerlässlich ist da der Zusteller von DHL grobfahrläsig mit DHL Sendungen vorgeht und dieses nicht zum ersten Male sondern schon mindestens 10 mal so macht bei mir und anderen Mietern des Hauses. Dieses ist laut AGB´s so nicht erlaubt. Ich habe den DHL Zusteller am 01.08.2014 aufgemacht und dieser versuchte woanders meinw DHL Sendung die an mich gerichtet war zuzustellen und kam zu mir nicht hoch stattdesen stellte dieser die Sendung einfach wie eine Briefsendung in meinen Briefkasen. Bitte leiten Sie diese grobfahrläsige Handung des Zustelers an den Zusteller weiter mit der Bitte einer Abmahnung oder fristlosen Entlassung. Ich werde mich nächste Woche durch meinen Rechtsanwalt dahingehnd beraten lassen ob eine Strafanzeige möglich ist zumal ich Zeugen habe. Ich bitte dringend um Ihre Handlung und Abhilfe durch andere Zusteler! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Ziesener
Beschwerde ist gelöst
Dafür kann man gefeuert werden.
2.) Nur Sperrige Güter die per Spedition geliefert werden
werden bis hinter die erste abschließbare Tür geliefert.
Nach Ankündigung. (Sorgen Sie einfach dafür dass die Haustüre nicht abzuschliessen ist)
3.) Behaupten Sie einfach, Sie hätten die Sendung nie bekommen.
Rufen Sie öfters zu Straftaten auf?
Der Empfänger würde sich der Unterschlagung schuldig machen.
Speditionsware wird in aller Regel frei Bordsteinkante geliefert, nicht bis zur ersten verschliessbaren Tür.
Bis zur ersten verschliessbaren Tür liefern die Paketdienste.
Die Fahrlässigkeit grenzt sich von Vorsatz dadurch ab,
dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig
herbeigeführt worden ist.
Der Zusteller wusste was er tat,
also GROBER VORSATZ!
Standartpakete werden grundsätzlich bis/hinter der/die ersten verschliessbaren Tür gebracht.
Das ist bei Einfamilienhäusern die Haustür, bei Mehrfamilienhäusern die Wohnungstür.Es gibt noch Sonderfälle, wie z. B. Abteilungsbelieferung, da sieht es etwas anders aus.
Das Paket weiter bringen kann Probleme bereiten, Versicherungsschutz für den Fahrer oder auch die Haftung, falls er was umwirft oder mit seinem Sackkarren den Boden oder Mobiliar beschädigt.