ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Priostrom akzeptiert Kündigung per Mail, Unterschrift, nicht
Bestell-/Kundennummer: Kd. 01057460
Am 28.07.2014 kündigte ich meinen Stromliefervertrag bei Priostrom zum Ende der Vertragslaufzeit (30.11.2014) per Mail, und als Anlage habe ich die eingescannte Kündigung mit meiner Originalunterschrift beigefügt.
Heute, am 13.08.2014, erhielt ich per Mail von Priostrom folgende Antwort (Zitat) :
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.07.2014.
Für die erfolgreiche Durchführung Ihrer Kündigung benötigen wir diese schriftlich und auf postalischem Weg.
Eine Kündigung per E-Mail oder per Fax können wir leider nicht akzeptieren. Dies dient vor allem Ihrem eigenen Schutz, denn nur durch die Übersendung der Kündigung in Schriftform mit Originalunterschrift ist gewährleistet, dass Sie selbst Ihren Vertrag kündigen möchten.
Zudem bietet Ihnen die Übersendung der Kündigung per Briefpost, die Möglichkeit eines Belegs über den erfolgreichen Zugang der Kündigung (z. B. Einschreiben mit Rückschein). Zusätzlich ist bei einem einheitlichen Prozess sichergestellt, dass eingehende Kündigungen umgehend an die richtige Abteilung weitergeleitet und dort ohne weitere Verzögerung zeitnah bearbeitet werden können. Diese Vorgehensweise ist auch gemäß der dem Vertrag zugrundeliegenden AGB klar geregelt. "
Dies werde ich so nicht akzeptieren - alle relevaten Daten von mir, samt Unterschrift in der Anlage, sind in der Kündigung per Mail enthalten.
Den Eingang meiner Mail bestätigte auch Priostrom - also ist die Kündigung auch fristgerecht eingegangen!
Und auch das Verbraucherschutzministerium stellt sich auf die Seite des Kunden - so der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber.
AGB, in denen Erklärungen eines Verbrauchers auf eine bestimmte Art und Weise verlangt werden - etwa per Brief oder per Fax - sind unwirksam. Kunden können sich daher erfolgreich gegen Behauptungen wehren, ihre Kündigung sei nicht wirksam, weil sie nicht in der verlangten Schriftform erfolgt sei. Nun muss man damit rechnen, dass Unternehmen auf ihren AGB beharren, im Extremfall kann die Sache also vor Gericht enden. Doch das Recht sei auf Seiten des Kunden, bestätigt das Verbraucherschutzministerium. Und auch wenn sich die Firma unnachgiebig gibt, könne man bei fristgerechter Kündigung auf jeden Fall die Zahlung einstellen. (Quelle: www.n-tv.de/ratgeber/Kann-man-per-E-Mail-kuendigen-article12793881.html)
Der Vertrag wurde von mir vor 2 Jahren online abgeschlossen und wurde nun jetzt online von mir gekündigt - ist doch einfach zu verstehen-oder?
Ich werde gegen die Mail von Priostrom heute Widerspruch einlegen, und zum 30.11.2014 meine Zahlungen an Priostrom einstellen - nicht zeitgemäßen und kundenunfreundlichen Forderungen sollte man auch dementsprechend begegnen
15.08.2014 | 17:08
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Lange,
wir freuen uns, dass wir Ihnen so schnell helfen konnten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Dank ReclaBox ist dies nun schnell geschehen.