Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutschein abgelaufen -"tja, Pech gehabt"
Wir haben einen Gutschein zu Weihnachten bekommen, den wir zunächst mal beiseite gelegt hatten. Gutscheine hatten wir bisher immer nur für feste Geldbeträge und die kann man bekanntlich sehr lange einlösen.
Beim Ausmisten vor dem Umzug fiel mir der (nun leider abgelaufene) Gutschein nun wieder in die Hand und ich fragte telefonisch nach einer Verlängerung. Sofort wurden mir Paragraphen um die Ohren gehauen, dass ich keinerlei Rechtsansprüche auf irgendetwas mehr hätte. Sehr kundenfreundlich, das Ganze. Aus reiner Kulanz könnte man ja zumindest einen Teilbetrag des Ganzen erstatten, wenn schon keinerlei Leistung erbracht wurde.
Unsere "Erlebnisse" suchen wir uns wohl zukünftig woanders.
18.08.2014 | 09:48
Abteilung: CRM
Sehr geehrter Kunde, liebe Kundin,
unsere Gutscheine, Erlebnis-Geschenkboxen und Erlebnis-Karten sind ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig - wie auch schon in den Kommentaren unten zu sehen. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins leider nicht mehr möglich.
Bitte verzeihen Sie, falls meine Kollegen aus dem Kundensupport unfreundlich klangen. Das ist und war nicht in unserem Interesse. Vielemehr soll der Verweis auf die Gesetzgebung aber rasch Klarheit schaffen. Das Sie sich über den abgelaufenen Gutschein ärgern ist aber auch für uns nachvollziehbar.
Da Sie keine weiteren Angaben zum Ablaufdatum machen, fehlt es schwer darüber aber im Detail zu urteilen. Gerne können Sie mir weitere Details an feedbackjochen-schweizer.de senden und ich prüfe den Fall erneut.
Ansonsten hoffe ich auf Ihr Verständnis hinsichtlich der Gutscheingültigkeit. Wir hatten 2009 als Erste die Gutscheingültigkeit auf die aktuelle Laufzeit zu Gunsten unserer Kunden verlängert.
Viele Grüße von Dennis aus dem Jochen Schweizer Team