Auto-Park Rath GmbH (Düsseldorf)
Ausstattung im Auto nicht wie beschrieben vorhanden
Bestell-/Kundennummer: 32799
Ich habe über die Internetseite Mobile.de ein Jahreswagen (Ford Fiesta) im Autohaus Rath entdeckt. Laut der Beschreibung im Internet sollte das Auto unter anderem eine Start-Stopp Automatik sowie eine Freisprecheinrichtung haben. Beim Anruf im Autohaus habe ich die Nummer vom Fahrzeug durchgegeben und einen Besichtigungstermin vereinbart.
Zum vereinbarten Besichtigungstermin übergab man uns den Schlüssel vom Fahrzeug und dann verschwand die zuständige Mitarbeiterin ohne weitere Erklärungen auch wieder. Ihr sei was dazwischen gekommen. Auf dem Zettel hinter der Windschutzscheibe (Fahrzeugbeschreibung) war die Freisprecheinrichtung nicht als Sonderausstattung aufgeführt, jedoch die Start-Stopp- Automatik. Anschließend ließ man uns eine Stunde warten. Auf Nachfrage unsererseits fand die Kaufabwicklung anschließend mit einem anderen Mitarbeiter statt. Eine Beratung zum Fahrzeug fand nicht statt. In dem Kaufvertrag ist lediglich das Fahrzeugmodell aufgeführt, jedoch keinerlei Sonderausstattung.
Nachdem ich das Fahrzeug abgeholt hatte stellte sich heraus, dass es über keine Freisprecheinrichtung und keine Start-Stopp- Automatik, wie ursprünglich beschrieben, verfügt. Als Engegenkommen schlug mir das Autohaus vor, mir das Öl bei der nächsten Inspektion nicht zu berechnen.
Ich fühle mich von dem Autohaus sehr schlecht betreut und hintergangen. Schließlich habe ich das Auto nicht in einem Hinterhof, sondern in einem großen Autohaus gekauft und bin daher davon ausgegangen, dass ich der ausgeschriebenen Beschreibung des Fahrzeugs trauen kann. Scheinbar war es eher Glück, welche Ausstattung tatsächlich vorhanden ist und welche nicht.
26.08.2014 | 08:57
Abteilung: Verkaufsleitung
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu Ihrem Kauf in unserem Autohaus.
Nur mit Rückmeldungen, wie dieser von Ihnen, können wir unseren Kundenservice verbessern. Natürlich möchten wir uns bei Ihnen für die gemachte Erfahrung in unserem Autohaus entschuldigen und noch einmal wie folgt dazu Stellung nehmen.
Ihr Besuch in unserem Autohaus fand auf einem Samstag statt. Hier trafen sie zuerst auf eine Verkaufsberaterin, die sich zu diesem Zeitpunkt aber noch in einem Kundentermin befand und somit das Fahrzeug "nur" zum anschauen öffnete. Nach 30 Minuten Besichtigung am Fahrzeug sind Sie wieder in den Ausstellungsraum gegangen. Unsere Verkaufsberaterin befand sich noch immer im Kundengespräch. Darauf hin übernahm ein freier Verkaufsberater. Diesem teilten Sie mit, dass Sie sich für das Fahrzeug entschieden hätten und Sie klärten die weiteren Formalitäten.
Wie Sie an diesem Samstag gesehen haben, sind wir ein großer Händler und vertreten drei Marken als Vertragshändler (Ford, Mazda und Suzuki). Jedes unsere Fahrzeug wird sehr gewissenhaft geprüft und ausgezeichnet. Trotz sorgfältigster Prüfung, können leider nicht alle Fehler komplett ausgeschlossen werden. In unserem Hause jedoch, dass können wir Ihnen versichern, kommt ein solcher Fehler recht selten vor.
Wir haben ständig, diverse Ford Fiesta in unterschiedlichsten Farben und verschiedensten Ausstattungen, auf dem Hof. Die Nachvollziehbarkeit ist für uns, anhand der Bilder, somit nicht gegeben.
Was dürfen wir für Sie tun, damit Sie mit uns und Ihrem "neuen" Fahrzeug zufrieden sind?
Wenn da steht:
> Änderungen, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten!
Haben Sie Pech gehabt.
Es gibt sehr viele "Unseriöse" Angebote ähnlicher Art.
Da sollte man sich gewünschte Eigenschaften zuvor schriftlich zusichern lassen! Das auch im Kaufvertrag, sonst hat man rechtlich keine Chancen gegen den Vertragspartner.
Und bei Ihnen: Schon bei der Erstbesichtigung und Feststellung das
keine FSE vorhanden ist, haben Sie nicht entsprechend gesundes Mißtrauen walten lassen.
das Autohaus hätte Sie auf den Irrtum aufmerksam machen müssen. Sie wurden getäuscht und könnten - wenn nicht nachgebessert bzw. der Preis gemindert wird - ggf. den Vertrag rückabwickeln. Dem Fahrzeug fehlt eine, als vorhanden dargestellte, Eigenschaft - sie habe diese bei der Kaufpreis_betrachtung zugrunde gelegt. Da hilft es dem Händler auch nicht, wenn Irrtümer ausgeschlossen wurden - spätestens bei der Vertragsabwicklung hätte er sie darüber in Kenntnis setzen müssen. Teilen Sie das auch der zuständigen IHK mit.
MfG,
Phönix
Beschwerde ist noch nicht gelöst