Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 513 Views | 17.08.2014 | 21:47 Uhr
geschrieben von P. Chill

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Unseröse Erhöhungen bei Extraenergy ohne Ankündigung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 01528127 – Vertrag 01552792

Auch ich habe das gleiche Problem mit ExtraEnergy wie viele anderen Kunden in diesem Portal. Angeblich wurde ich per Mail über eine Preiserhöhung per 01.07.2014 informiert. Leider habe ich dieses Mail nie erhalten. Davon ganz abgesehen gibt es diverse Klagen / Urteile darüber, dass eine Preisanpassung per Mail nicht rechtwirksam wird.

SCHLAGWORTE

Auch ich wurde auf die Preiserhöhung erst aufmerksam, als ich per 15.07. die Jahresabrechnung (bis 30.06.2014) bekam und mein Abschlag sich ebenfalls um 25% erhöhen sollte, obwohl ich eher weniger Gas verbraucht habe als im letzten Jahr. Dazu kam noch, dass mein Zählerstand einfach geschätzt wurde, obwohl ich auch hier keinerlei Aufforderung erhielt, den Zählerstand mitzuteilen.

Daraufhin kontaktierte ich unverzüglich ExtraEnergy per Mail mit dem korrekten Zählerstand und der Bitte um Korrektur. Zwar dauerte es 10 Tage, aber dann erhielt ich eine korrigierte Abrechnung. Noch am gleichen Tag schrieb ich eine zweite Mail und wollte den Sachverhalt bezgl. der Preiserhöhung klären. In dieser Mail stellte ich klar, dass ich kein Mail bezgl. der Preiserhöhung erhalten hatte, und deshalb von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen würde. Außerdem entzog ich der Firma mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung.

Per 01.08. wurde selbstverständlich - ich hatte es nicht anders erwartet - mein Augustbeitrag von ExtraEnergy abgebucht. Noch am gleichen Tag habe ich die Lastschrift widerrufen. Auf dieses Mail habe ich bis heute keine Antwort erhalten! Lediglich eine Systemmitteilung, dass das Mail eingegangen ist.

Nach zwischenzeitlichen Recherchen hatte ich am 26.07. bereits den gleichen Wortlaut des Mail nochmals als Einschreiben mit Rückschein an ExtraEnergy geschickt. Zugang quittiert am 28.07.! Ca. 2,5 Wochen später erhielt ich dann ein standardisiertes Mail, in dem meine Kündigung abgelehnt wurde:

Sehr geehrte Frau Chill,

vielen Dank für Ihr Schreiben, welches bei uns am 28.07.2014 eingegangen ist.

Wir haben Sie am 30.04.2014 per E-Mail über die reguläre Preiserhöhung ab dem 01.07.2014 informiert. Bei der Antragsabgabe wurde von Ihnen die E-Mail-Adresse. als Ihre zustellfähige E-Mail-Adresse angegeben und zugesichert, dass diese gültig und funktionsfähig ist. Da uns kein E-Mailrückläufer vorliegt gehen wir davon aus, dass diese Sie erreicht hat.

Weiterhin können Sie den AGB unter Punkt 6.16. folgendes entnehmen:

"6.16 Der Lieferant ist verpflichtet, den nach Ziff. 6.1 zu zahlenden Gesamtpreis – bei Stromtarifen mit Ausnahme der Umsatzsteuer und der jeweils gesondert nach Ziff. 6.2 bis 6.8 an den Kunden weitergegebenen EEG-Umlage, der KWK-Aufschläge, der Konzessionsabgaben, einer Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, einer sog. Offshore-Umlage, einer sog. Umlage für abschaltbare Lasten sowie der Stromsteuer; bei Gastarifen mit Ausnahme der Umsatzsteuer und der jeweils gesondert nach Ziff. 6.9 bis 6.10 an den Kunden weitergegebenen Konzessionsabgaben und Energiesteuer – darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

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Änderungen des Gesamtpreises nach dieser Ziffer sind nur zum 01. eines Kalendermonats, bei Pakettarifen nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes, möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Der Lieferant wird den Kunden in gesonderter Mitteilung zur Preisanpassung auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen."

Sofern Sie behaupten, diese Information nicht erhalten zu haben, teilen wir Ihnen mit, dass ein Zugang angenommen wird, wenn eine E-Mail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Ebenso konnten Sie auf unserer Homepage in Ihrem persönlichen Bereich davon Kenntnis nehmen, dass sich der Arbeitspreis ab dem 01.07.2014 erhöht.

Weiterhin enthielt diese E-Mail die Erläuterung Ihres Sonderkündigungsrechtes. Dieses haben Sie nicht in Anspruch genommen. Insofern wurde die Preisanpassung wirksam.

Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um Rückantwort bis zum 03.09.2014 sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen. Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team

Ich werde den neuen "Vertrag" (der nie geschlossen wurde) auf keinen Fall akzeptieren und die Sache - wenn nötig - über meinen Anwalt klären lassen. Außerdem werde ich die Schlichtungsstelle einschalten. So lange, wie der Sachverhalt nicht geklärt ist, werde ich keine weiteren Abbuchungen akzeptieren! Nach Mitteilung der Bankverbindung von ExtraEnergy wäre ich bereit, noch den Abschlag bis 15.07. zu den alten Konditionen zu überweisen.

Solch ein Verhalten eines Unternehmens ist absolut inakzeptabel und unseriös!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Beendigung des Vertrages per 15.07.2014


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.08.2014 | 14:47
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Chill,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Anfrage bezüglich einer Vertragsbeendigung sowie alle weiteren Details befinden sich aktuell in Klärung.

Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald sich neue Informationen für Sie ergeben.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.08.2014 | 15:14
von P. Chill noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf den hier eingetragenen Kommentar keinerlei Reaktion, auch keine Kontaktaufnahme


29.08.2014 | 19:51
von P. Chill noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion. Keine Kontaktaufnahme. Erneuter Versuch der Abbuchung, trotz zweimaligem Entzuges des Lautschriftauftrages.


04.10.2014 | 20:35
von P. Chill gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bin zum 30.09.2014 aus dem Vertrag rausgekommen mit der Hälfte der Erhöhung für die letzten 3 Monate




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