Durch DHL gelöste Beschwerde. | 22832 Views | 18.08.2014 | 21:25 Uhr
geschrieben von Thomas Rathner

DHL (Bonn)

DHL Express berechnet falsche Einfuhrumsatzsteuer

Bestell-/Kundennummer: AWB 4582146682

DHL Express kassiert eine zu hohe Einfuhrumsatzsteuer, verlangt für diese fragwürdige "Dienstleistung" auch noch eine "Kapitalbereitstellungsprovision" in Höhe von 11,90 EUR und reagiert nicht auf Reklamationen:

SCHLAGWORTE

Für eine Warensendung aus China mit einem Gesamtwert (inkl. Versandkosten!) in Höhe von 119 USD, also umgerechnet ca. 88 EUR, verlangt DHL Express eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 33,14 EUR statt der eigentlich fälligen ca. 16,70 EUR. Obwohl die DHL-Express-Versandkosten bereits durch den Versender in China (dem DHL-Auftraggeber) bezahlt wurden, werden mir darüber hinaus ohne vertragliche Basis 11,90 EUR "Kapitalbereitstellungsprovision" berechnet (ich habe DHL Express nie beauftragt, es besteht daher mit mir auch kein Vertragsverhältnis). Der (überhöhte/falsche) Gesamtbetrag für die Verzollung in Höhe von 45,04 EUR wurde direkt vom DHL-Zusteller an der Haustür einkassiert, bei Zahlungsverweigerung drohte dieser mit der Rücksendung der (bereits von mir bezahlten) Ware nach China.

Der Gipfel der Dreistigkeit seitens des Staatsunternehmens DHL besteht jedoch in der beharrlichen Weigerung, auf meine Reklamation zu antworten. Außer automatisch generierten Eingangsbestätigungen erfolgt auf Reklamationsschreiben keinerlei Antwort!

Ich kann nur jedermann vor einem Versand über DHL Express warnen: Was mir passiert ist, das ist - wie sich durch Internet-Recherchen unschwer heraus finden lässt - kein Einzelfall. Gleiches passiert bei Verzollungen durch DHL Express offenbar regelmäßig. Besser einen (scheinbar) teureren Paketdienst wählen als die DHL Express GmbH!

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Meine Forderung an DHL: Erstattung der zu viel erhobenen Einfuhrumsatzsteuer und der "Kapitalbereitstellungsprovision"


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (22)


18.08.2014 | 22:35
von Peter Batemann | Regelverstoß melden
Die Kosten stehen doch transparent in der Preisliste vom Juni 2014, sie hätten die Einfuhrumsatzsteuer doch auch vorab bezahlen können

19.08.2014 | 08:43
von Thomas Rathner | Regelverstoß melden
 spider monkey P. Batemann: Ihr Kommentar trifft die Sache nicht ganz, denn zum ersten ermöglicht DHL Express für den Empfänger der Warensendung nicht die Möglichkeit der Selbstverzollung (anders als z. B. die GDSK), zum anderen mag evtl. der chinesische Versender die AGB von DHL Express kennen (nur dieser hat DHL Express beauftagt). Als Empfänger der Ware, der nicht der Auftraggeber von DHL Express ist, kenne ich die AGB von DHL Express im Normalfall jedoch nicht. Auf keinen Fall gibt es aber eine Rechtfertigung für eine willkürliche Heraufsetzung des Warenwertes durch DHL Express auf ca. den doppelten Warenwert und damit auch die doppelte Einfuhrumsatzsteuer. Die Begleitpapiere haben den Wert der Sendung eindeutig und richtig deklariert. Ohne Rücksprache mit Versender und/oder Empfänger ist DHL Express nicht legitimiert, irgendwelche von den Begleitpapieren abweichenden Warenwerte für die Verzollung zu verwenden! Ein absolutes Unding ist es darüber hinaus, dass DHL Express auf Reklamationen nur eine Eingangsbestätigung schickt, sich ansonsten aber "tot" stellt!

19.08.2014 | 11:21
von Christian B. | Regelverstoß melden
Sie haben sowas von keine Ahnung. DHL ist lediglich ausführendes Organ. Die Abgaben legt der Zoll fest und da der Absender vermutlich falsch deklariert hat auch der doppelte Zoll. Es gibt genug Leute die machen falsche Angaben, da wird gerne auch mal vom Zoll gepfüft ob die Ware wirklich "so wenig " Wert ist wie deklariert. Alle anderen Paketdienste müßen genauso den Zoll kassieren. Zudem wird mit dem versenden des Pakets den AGB zugestimmt worden, die AGB liegen auch für den Versender bereit auch wenn der aus China kommt. Wenn dort steht, dass Sie eine Gebühr im Falle "soundso" bezahlen müßen, ist das auch gerechtfertigt. Sie sollten die Beschwerde löchen, da Sie hier das Unternehmen DHL unberechtigterweise verunglimpfen.

19.08.2014 | 12:40
von Thomas Rathner | Regelverstoß melden
 spider monkey Christian B.:1.: Ich bitte doch um einen etwas gemäßigteren Ton! 2.: Bitte lesen Sie meine Beschwerde nochmals! Es geht nicht darum, dass überhaupt verzollt werden muss (das mache ich regelmäßig selber)! Es lagen der Sendung vollständige und korrekt ausgefüllte Begleitpapiere bei, in denen der korrekte Wert der Sendung angegeben war. DHL Express ist nicht authorisiert, hier eigenmächtig den doppelten Wert anzugeben. Vermutlich liegt der Fall ähnlich wie hier: de.reclabox.com/beschwerde/76707-dhl-express-leipzig-falsche-zollanmeldung-durch-dhl-express-schkeuditz 3. "Vermutlich" schreibe ich deshalb, weil DHL Express es nicht für notwendig erachtet, auf meine Eingaben zu antworten! Ein Unternehmen, dass auf mehrfache Kontaktversuche über die offizielle Beschwerdestelle außer Eingangsbestätigungen keine Antwort gibt, muss damit leben, dass solches Verhalten öffentlich diskutiert wird!

19.08.2014 | 13:48
von Christian B. | Regelverstoß melden
DHL hat den Betrag nicht verdoppelt. Das war der Zoll.
Bei Problemen sollten Sie sich an den Zoll wenden. DHL ist iwe gesagt nur ausführendes Organ. Und damit sollte die Diskusion beendet sein.

19.08.2014 | 14:13
von Thomas Rathner | Regelverstoß melden
 spider monkey Christian B.: Interessant! Woher nehmen Sie dieses Wissen über meinen Fall? DHL Express hält es jedenfalls nicht für notwendig, auf meine Reklamation der offensichtlich falschen Einfuhrumsatzsteuerberechnung zu antworten, von dieser Seite liegt somit keine weitere Info vor. Spekulieren kann man ja immer trefflich, wenn keine Informationen vorliegen.

Unabhängig davon, ob der Fehler durch DHL oder den Zoll verursacht wurde, muss ein Versanddienstleister, der für diese Dienstleistung viel Geld kassiert, bei der Aufklärung und Behebung von Fehlern mitwirken, er kann sich nicht einfach "tot" stellen!

19.08.2014 | 16:01
von Christian B. | Regelverstoß melden
Das ist einfach Allgemeinwissen.
Bei Ihnen ist was falsch gelaufen, aber wenn es um die "Zollgebühren" geht, dafür ist DHL eindeutig nicht verantwortlich. Das DHL nicht antwortet ist schon ärgerlich aber man würde Sie auf die AGB verweisen und Ihnen ebenso sagen, dass Sie für die angeblich zu viel gezahlten Zollgebühren an den Zoll wendenn sollen. Rufen Sie doch einfach mal da an; )

19.08.2014 | 16:21
von Thomas Rathner | Regelverstoß melden
Anrufen? Eine prinzipiell gute Idee, nur gibt DHL Express in ihrem Begleitschreiben zur Sendung keine Telefonnummer an.

Auch die direkte Nachfrage beim Zoll wäre ein gute Idee, wenn denn DHL auf der Rechnung an den Empfänger auch eine Bearbeitungsnummer des Zolls oder eine Bescheinigung des Zollamtes über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer beifügen würde. Das aber macht DHL Express nicht: Es gibt keinen Beleg über die tatsächlich an den Zoll entrichtete Einfuhrumsatzsteuer, sondern nur eine Zeile in der an mich gerichteten DHL-Rechnung, in der DHL die Einfuhrumsatzsteuer benennt. Über die zollamtliche Behandlung der Sendung erhält der Empfänger der Ware von DHL kein Dokument, welches die weitere Nachverfolgung beim Zoll ermöglichen würde. Es ist nicht einmal erkenbar, durch welches Zollamt die Abfertigung erfolgt ist.

08.09.2014 | 22:22
von Thomas Rathner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wer etwas anderes erwartet, müsste ein unverbesserlicher Optimist sein:
Selbstverständlich antwortet DHL Express auf keinem "Kanal" auf eine Kundenbeschwerde, auch nicht auf eine Beschwerde über ReclaBox!


13.09.2014 | 14:53
von Thomas Rathner | Regelverstoß melden
Gestern, am 12.09.2014, kam doch noch völlig unverhofft von DHL eine Antwort auf meine Beschwerde vom 28.07.2014. Danach geht DHL bei Verzollungen davon aus, dass immer dann, wenn in den Begleitpapieren im Rechnungsbetrag keine Versandkosten aufgeführt sind (was bei für den Kunden versandkostenfreien Lieferungen der Normalfall ist), diese von DHL zu schätzen und dem zollpflichtigen Rechnungsbetrag aufzuschlagen sind. In meinem Fall wurden dadurch für eine Bestellung, die inkl. Versand ca. 88 EUR kostete, Versandkosten in Höhe von 86,66 EUR (gem. IATA-Tarifen) "geschätzt" und auf den zollpflichtigen Rechnungsbetrag aufgeschlagen. Dadurch fällt in diesem Fall (fälschlich) Zoll in der doppelten Höhe dessen an, was eigentlich zu entrichten wäre. Oben drauf kommt dann noch die von DHL Express neu eingeführte "Kapital-Bereitsstellungsgebühr" in Höhe von 11,90 EUR, so dass statt der normalerweise (z. B. bei Lieferung über UPS) zu entrichtenden ca 16,70 EUR bei Lieferung durch DHL Express insgesamt 45,04 EUR an Zoll und Gebühren zu zahlen sind. DHL schreibt mir nunmehr, "aus Kulanzgründen" eine Neuberechnung durchführen zu wollen und hat dazu noch einen Rechnungsnachweis von mir angefordert. Die Angelegenheit ist also doch noch offen, möglicherweise wegen Veröffentlichung meiner Beschwerde hier in Reclabox? Da kann ich nur spekulieren.

03.10.2014 | 11:01
von Thomas Rathner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine erste Teil-Antwort seitens DHL Express ist erfolgt (Teil-Aspekt "Kapitalbereitstellungsgebühr" wird seitens DHL ohne Begründung zu liefern als "korrekt" deklariert), eine weitere Antwort auf den Hauptaspekt der Beschwerde (falsche Zolldeklaration seitens DHL) ist angekündigt, aber bisher noch offen.


07.11.2014 | 23:51
von Thomas Rathner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gehe davon aus, dass die Beschwerde jetzt gelöst ist. Zwar beharrt DHL weiter auf der Kapitalbereitstellungsgebühr von 11,90 EUR, will jetzt aber die falsche Zollabrechnung korrigieren und 16,47 EUR zurück erstatten.
DHL Express scheint bei Lieferungen mit Rechnungen, die Versandkosten mit beinhalten und nicht separat ausweisen, grundsätzlich immer viel zu hoch zu verzollen. Meine Frage an DHL, ob DHL diese Praxis ändern oder die Nutzung von Wettbewerber-Angeboten empfehlen will, wurde mir wie folgt beantwortet:
". Ich darf Ihnen versichern, dass in den meisten Fällen die Zollanmeldungen wunschgemäß, bzw. gemäß den vorgelegten Unterlagen, vorgenommen werden. Dennoch ist es aus meiner Sicht nicht verkehrt, in einem oder anderen Fall, einen der Konkurrenz- Versanddienstleister auszuprobieren. Danach können Sie immer noch entscheiden, wem Sie künftig den Vorzug geben möchten. "

Wenn ich das unseren Kunden empfehlen würde, bekäme ich vermutlich am Folgetag eine Abmahnung.


03.03.2015 | 22:35
von Thomas Auge | Regelverstoß melden
Ach, du kennst ja nur die Spitze des Eisberges. Die "Kapitalbereitstellungsprovision" heisst international "Terminal Fee" und ist wertabhaengig. Ich hab die schon bei 30 Euro oder hoeher gesehen. Und das macht nicht nur DHL-Express, sondern alle anderen Versender, die keine "Post" sind. FedEx hat's mal geschafft, fuer ein $99 Headset von Sennheiser, was ein Kulanzersatz und mit $99 als "Geschenk" deklariert war, weitere $120 bei Uebergabe einzufordern. DHL hier in Chile hat bei einer Chinasendung die Rechnung verschwinden lassen und den Warenwert mit dem dreifachen angesetzt.

Das Problem ist tatsaechlich, dass sie dies ohne Auftrag tun, und dann die Gebuehren im Wortsinn erpressen, indem sie mit der Ruecksendung drohen. Ich finde das schon fast mafioes.

Beim Versand, bzw. bestellen, immer darauf achten, dass von einer "Post" verschickt wird. Dort gibt es teilweise auch brauchbare Expressangebote.

11.03.2015 | 20:35
von Thomas Rathner | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas Auge:

Vielen Dank für die Info!

Dass es weitere Unternehmen gibt, die ähnlich agieren wie DHL Express, macht die Sache leider auch nicht besser. Ich sehe das wie du ("Das Problem ist tatsaechlich, dass sie dies ohne Auftrag tun, und dann die Gebuehren im Wortsinn erpressen, indem sie mit der Ruecksendung drohen. Ich finde das schon fast mafioes. ")

24.04.2015 | 18:52
von Mister Burns | Regelverstoß melden
Das gleiche Problem wie der Threadstarter habe ich auch. Die Sendung wurde durch den Händler in China ordnungsgemäß mit dem Warenwert, der war inklusive Versand, deklariet und ich habe 17 Euro zu viel an Einfuhrumsatzsteuer gezahlt, dank DHL Express. Auf Nachfrage spielen die toter Mann, melden sich nicht.

15.05.2015 | 14:55
von Dogan A. | Regelverstoß melden
Hallo, ja auch bei mir wurde Einfuhrumsatzsteuer zuviel berechnet obwohl die Ware richtig deklariert wurde. Selbst mit Versand berechnung haben die mir zuviel berechnet! Ja wo sollte man sich jetzt beschwerden, bei DHL oder Zoll? Den Zahlungsbeleg von Paypal habe ich für den Beweis schon mal ausgedruckt. Ist wirklich ne Frechheit, nicht nur die Einfuhrzoll falsch berechnet sodern + Kapitalbereitstellungsprovision + 10,90 Euro und Versicherung + 1,90 Euro berechnet. so ein quatsch das war für mich das letzte Mal mit DHL, Hatte vorher mit EMS immer nur gute Erfahrung zwecks Zoll gemacht. Hatte mich wegen nur 5 Euro mehr bei EMS beim Anbieter für DHL entschieden. na ja, war für mich jetzt auch eine Erfahrung mit DHL aber nicht noch mal. Ist ne Abzocke egal ob Zoll oder DHL bei anderen Unternehmen passiert sowas nicht und ich kann alle belegen!

15.05.2015 | 16:34
von Mister Burns | Regelverstoß melden
Den toten Mann von DHL muss ich zurücknehmen, es dauert nur länger ;-) als bei anderen Paketdiensten. Ich habe eine Antwort von DHL Express erhalten, meine Reklamation der Einfuhrumsatzsteuer wurde abgeschmettert. DHL Express berechnet, wenn der Versender in China den Versand nicht extra deklarierte, fiktive Versandkosten auf den deklarierten Wert und aus dem Warenwert und dem fiktiven Versandkosten wird dann eine Einfuhrumsatzsteuer errechnet, natürlich zu Ungunsten des Empfängers in Deutschland, ob das nun so Rechtens ist, weiß nur der Deutsche Zoll, die erhalten den überhöhten Betrag von DHL Express. Das man für diesen miesen Service von DHL Express noch 10,90 Euro plus Umsatzsteuer zahlen muss ist ein anderes Thema. Um sein Geld zurück zu erhalten, muss man den Steuerbescheid über diesen Vorgang von DHL Express anfordern. Dort steht das zuständige Zollamt drauf und dort widerspricht man dem Steuerbescheid und erhält vielleicht sein Geld züruck. Man hat allerdings vom Erhalt der Sendung gerechnet, nur 4 Wochen dazu Zeit. Diese Information habe ich nicht von DHL Express erhalten, sondern von meinem örtlichen Zollamt. Ich denke es gibt eine Allianz zwischen DHL Express und dem deutschen Zoll zum Nachteil der Sendungsempfänger. Es wäre ein Fall für die Medien, sollte man Bild und Co. informieren.

15.05.2015 | 20:04
von Dogan A. | Regelverstoß melden
Habe bei DHL angerufen und eine direkte E-Mail Adresse und Telefonnummer bekommen wo ich die Angelegenheit reklamieren soll. Hier die E-Mail Adresse falls jemand es benötigt ohne erst durch Warteschleifen durchzufummeln: Reklamationssczoll spider monkey dpdhl.com Tel. 018067729655 ich werde jetzt alles scannen und per E-Mail versenden. Ich bin noch nicht über die Frist mal schauen wie lange das dauert und ob ich eine Positive Antwort bekomme.

12.01.2016 | 12:43
von Alexander L. | Regelverstoß melden
Habe die Kapitalbereitstellungsprovision auch an der Haustür zahlen müssen. Die Zollgebühren waren ebenfalls total überzogen, was sich leicht nachweisen lässt. Nach einer Reklamation wurde mir versprochen die Kapitalbereitstellungsprovision aus Kulanz zu erstatten mit dem Hinweis man würde nächstes Mal auf der umstrittenen Gebühr zu bestehen.

Danach habe ich wieder etwas in China bestellt und darauf geachtet, daß FedEx als Versandmethode angeboten wird. Nun ist es mit DHL Express gekommen. Da ich dem Absender offensichtlich nicht vorschreiben kann, wie er die Ware verschickt, dann kann ich wohl auch kein Vertrag mit DHL Express haben.

Habe bei DHL wieder eine Beschwerde eingereicht und überlege mir gerade weitere Schritte gegen diese Gebühr vorzugehen. Bevörderungsvertrag wird zwischen dem Absender und DHL geschlossen, somit sind sämtliche Beförderungskosten in die Versandkosten einzurechnen. Durch die Wertangabe ist DHL bei der Auftragsannahme bereits bewusst, daß das Packet durch den Zoll muss. Der tatsächliche Warenwert ist unerheblich, da bis 2500€ Warenwert die Pauschale von 10 Euro anfällt.

Wenn DHL Express zumindest laut der deutschen Preisliste eine Unterscheidung nach zollfreien und zollpflichtigen Sendungen trifft, sollte es kein Problem sein, auch die Kosten der Kapitalbereitstellung in den Versandkosten zu berücksichtigen. Damit wäre der Punkt eindeutig und klar geregelt. Der Absender zahlt höhere Versandkosten, die er in sein Angebot einkalkulieren kann. Wenn der Absender eine zollpflichtige Sendung dennoch als zollfrei versendet, ist es dann eine Sache zwischen mir und dem Absender.

13.04.2016 | 14:55
von Markus Kreuter | Regelverstoß melden
Hallo zusammen. Auch mir ist das passiert. Warenwert 147€ Einfuhrumsatzsteuer + Gebühren 33,47€. Auf anfragen in der Hotline wurde ich immer wieder zu jemanden anderen umgeleitet. Wegen Steuerbescheid, Steuernummer habe ich den Zoll angerufen. die wissen von nichts. Um den richtigen Warenwert zu ermitteln müssen die Pakete geöffnet werden. Diese Berechtigung hat "NUR" der Zoll, nach aussage des Zollbeamten. Die Ware selbst gehört ja durch die Bezahlung dem Eigentümer, nämlich uns. Wir können verlangen das die Ware von DHL beim Zoll abgegeben wird. (Auskunft nach Rücksprache mit meinem Anwalt). Wenn Man (n) sich den Zettel von DHL richtig durchliest steht dort, dass wir mit der Unterschrift DHL nachträglich mit der Abwicklung beim Zoll beauftragen haben. Hätte diese Abwicklung tatsächlich stattgefunden müsste uns der Steuerbescheid mit der Ware übergeben werden. Ein befreundeter Modellbauer hatte die selben Probleme und hat von DHL einen Steuerbescheid für die Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer verlangt. Und siehe da. der bescheid wurde zugestellt. "Rückzahlung". Ein Schlusswort: "niemals aufgeben"

13.04.2016 | 15:11
von Mister Burns | Regelverstoß melden
Berechnet DHL die Einfuhrumsatzsteuer falsch, dann kann man das zuviel gezahlte Geld vom Zoll zurückfordern. Dazu muss man sich an der zuständige Zollamt wenden, das kann man auf den Belegen von DHL ersehen. Als Unterlage für eine Neuberechnung braucht man einen Kontoauszug, hat man ja meist mit Kreditkarte gezahlt und einen Screenshot der Bestellung. In meinem Fall habe ich 16 Euro erstattet bekommen, welche DHL falsch berechnet hatte. Man muss unbedingt die Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung einhalten. Das sollten alle machen, wo das so war. Irgendwann wird irgendein Verantwortlicher beim Zoll sauer und DHL bekommt einen auf den Sack. Es ist zusätzliche Arbeit für den Zoll.

16.09.2016 | 00:03
von Pink Paul | Regelverstoß melden
Wenn ich sowas wie von Christian B. lese. unglaublich.
Selbstverständlich bekommt der Zoll von DHL das vorgelegt was zu verzollen ist. Die fragen nicht nach - also kann sehr wohl ein Fehler seitens DHL vorliegen.
Ist auch nichts Neues.
Übrigens sind DHL die ersten, die die Sendungen "in den HÄnden halten". Die entscheiden ob: Weiter zustellen oder Zoll.

Wenn Z. B. DHL (oder auch bei mir: Fedex) die Gesamtkosten dem Zoll angibt und keine Versandkosten extra, selbst wenn diese auf der Rechnung extra ausgewiesen sind, dann ist der Bescheid falsch wenn dann noch horrornder Versand hinzugezaubert wird!

Hat der Versanddienst den Fehler gemacht, dort reklamieren. Denn dann muss sich dieser mit dem Zoll kümmern.
Liegt was anderes vor, wie falsche Angaben auf dem CN22/CN23, muss sich der Empfänger beim Zoll kümmern.
(und kann sich natürlich dann noch beim Versender beschweren)

Also achtet drauf, dass die Versender bei "versandfrei" den Preis trennen. In Ware und Versand. Dann seid ihr auf der sicheren Seite, wenn dann mal wieder was schief geht.

Und ich habe sehr wohl das Gefühl, dass das DHL mit Absicht macht.

Ach so, diese Gebühr wird manchmal bei Beschwerden erlassen. UNd ja, die kann auch höher sein. (Wert)

Und seit dem 1.8.2015 macht DPAG / DHL die nachträgliche Postverzollung auch nicht mehr gratis, sondern für freche 28,50.
Habe dazu selber eine Beschwerde, denn diese Summe fällt auch an, wenn die Verzollung hätte vorher stattfinden können.
Denn laut Weltpostvertrag ist die Zollinhaltserklärung maßgebend und nichts anderes.
Bei Gewerbe zu Gewerbe, ja klar, Handelsrechnung. Aber nicht von privat. Und diese Sendungen landen dann fast alle beim Binnenzoll.
Fragt doch mal die Versender, was die davon halten außen eine "Rechnung" anzubringen.
Da ich mich bis zu EU hoch beschwert habe, hat sich inzwischen
(es kann auch seit dem 1.8. 2015 sein - also nicht durch mich) auch der Text geändert. Früher stand ja immer da: keine Rechung außen. Jetzt heißt es nur: konnte nicht angemeldet werden.
oft werden die Sendungen schon geöffnet. nach Rechnung wird drinnen gesucht (von Privaten!). trotz korrekter Inhaltserklärung.

Und seit dem bekomme ich "lustigerweise" gar keine vorab verzollten Sendungen mehr.
Nein, da darf man wieder 70 km zur Zollstelle kutschen! oder 28,50 blechen.

19.10.2019 | 22:24
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