ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Kündigung ignoriert
Bestell-/Kundennummer: 5973097 Zählernummer
Am 19.08.2014 15:51, schrieb noreplyextraenergie.com:
Sehr geehrte Frau xxxxxxxx
sicherlich haben Sie übersehen, dass ein Ihnen mit einer vorangegangenen Rechnung mitgeteilter Restbetrag noch zur Zahlung offen ist (siehe dazu bitte die Anhang-Datei). Wir bitten Sie um Überprüfung dieser Angelegenheit und Zahlung des Rechnungsbetrages auf unser Konto binnen 7 Tagen.
Sollte sich diese Erinnerung mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, so betrachten Sie dieses E-Mail bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Extraenergie
Zur Information:
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Vertrag wurde frist und form gerecht gekündigt am 03.03.2014.
Beweis: 1 Fax mit Sendeprotokoll - sowie (Ziff.) 3
Beweis: 2 Zeugen Jennifer Domingues - Walter F. sowie weitere.
Beweis: 3 Ein Kündigungsduplikat mit Faxprotokoll Kopie und Kündigung wurde zusätzlich unterschrieben per Post an Sie, Adresse
Extra Energie GmbH - Europadamm 2 - 6 41460 Neuss versandt.
Beweis 4. Ihre Bestätigung der Kündigung Fax Empfangen am 03.03.2014 19.52 Uhr
Beweis 5: Sendebericht 03/03/2014 / 19.51 Uhr Name Journalist Fax 03053044841 S-NR. BRO6F428241
6. Kündigungsschreiben per Post vom 03.03.2014 An Extra Energie Postfach 974
09009 Chemnitz
7. Beweis: BEV Schreiben, dass ich noch bis 30.04.2015 an Sie gebunden sei.
8. Ohne Anerkennung jeglicher Rechtsverpflichtung überweise ich den Betrag über 96€ für den Monat August 2014
9. Ich fordere Sie somit letztmalig auf, dem Nachfolgeversorger BEV unverzüglich spätestens bis zum 28.08.2014 die Freigabe zu Wechsels zu erteilen.
Entweder Sie korrigieren dies unverzüglich oder ich muss die Angelegenheit bei der Schlichtungsstelle melden.
Der Versorger kann die Fallpauschale nur umgehen, wenn er selber ein gerichtliches Verfahren einleitet (siehe Flexstrom).
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur
Postfach: 8001
53105 Bonn
Telefon-Hotline:
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Telefon 030 22 480 - 500 Telefax 030 22 480 - 323 E-Mail verbraucherservice-energiebnetza.de
Abschrift: Petitionsausschuß des Bundestages - Rechtsausschuß
28.08.2014 | 13:47
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir möchten Ihnen gern helfen. Wie wir Ihnen per E-Mail mitgeteilt haben, benötigen wir eine gültige Telefonnummer und einen Rückruftermin von Ihnen, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich klären können.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung via E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Extrastraenergie hat mich aufgefordert dort anzurufen was ich nicht tun werde um eventuellen Nachreden ich hätte einen Vertrag per Tel. getätigt zu entgehen.
Fazit:
Extraenergie wollte eine Erhöhung von 96€ mon. auf 126€ mon. durchdrücken und hat eine Kündigung und einen Versorgerwechsel mit arglistiger (rechtswidriger) Täuschung durchsetzen wollen um eine Verlängerung des Vertrages zu erzwingen.
Preiserhöhungen müssen per Brief und zwei Monate vorher versandt werden. Dazu gibt es ein Gesetz. Somit wird eine Preiserhöhung gar nicht gültig, wenn es nicht so geschah.
§ 5 Abs. 2 StromGVV. B ist verpflichtet, Sie zu den beabsichtigten Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden soll, durch briefliche Mitteilung zu informieren.
Dies ist nicht geschehen. Ist Ihre Reclabox von den Energieversorgern finanzierte Seite? Haben Sie Sponsoring Verträge? Ich bin Kournalist und Wirtschaftsjurist und werde die Angelegenheit weiter verfolgen, also schreiben Sie mir keine E Mails mehr dass die Angelegenheit erledigt sei. Ihre Seite ist für mich aufgrund der Gestaltung unseriös
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst