909 Views | 23.08.2014 | 21:03 Uhr
geschrieben von Michael Geldsetzer

DHL (Groß Umstadt)

Paket an Nachbarn zugestellt (was seit Jahren nicht erlaubt ist)

Bestell-/Kundennummer: DHL Sendungsnummer 432396865725

Die DHL hat am 22.08.2014 um 10:57:38 ein Paket mit sehr teuren Schuhen ohne Autorisierung an einen Nachbarn übergeben.

SCHLAGWORTE

Dieser Vorfall ist nicht nur erstaunlich, sondern stellt sogar eine quasi strafbare Handlung dar. Auf Grund dieser Tatsache werde je nach Ausgang dieses Vorfalls ggf. parallel auch eine Anfrage zur Aberkennung des Qualitätsmanagementszetifikats anstreben, da hier "wider besseren Wissens" Kunden und auch Geschäftspartner der Deutschen Post vorsätzlich getäuscht werden.

Hier der exakte Fall. Ich hatte der Firma S*** in Berlin ein paar Schuhe zur Anbringung einer neuen Sohle übermittelt. Ich habe im Auftrag und auch im Paket vermerkt, dass die Sendung nicht vor dem xx.09.2014 zu erfolgen hat - denn bis dahin werde ich im Auslandsurlaub verweilen. Warum auch immer, das Paket wurde bereits am xx.08. versendet.

Als ich diese Mail bekommen habe, habe ich direkt mit der vg. Firma Kontakt aufgenommen, damit das Paket direkt gestoppt wird und ausdrücklich in die Poststelle gesendet wird.

Was passierte jedoch, das Paket wurde (trotz nochmaliger NICHT Autorisierung) an einen Nachbarn zugestellt!

Nach meiner erneuten Beschwerde wurde mir mitgeteilt, dass die Post auf Nachfrage der Firma S*** aus Berlin mitteilte, dass diese Zustellung an Nachbarn in ihren AGB verankert ist und somit alles absolut in Ordnung wäre.

Naja, jetzt ist sodann dem Fass der Boden ausgeschlagen, denn nach etwas Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass diese Klauseln in den AGB schon vor vielen Jahren per Gerichtsentscheidung (vgl. Urteil OLG vom 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06.) als rechtsunwirksam entschieden sind.

Das ist doch ein dickes Ding, oder? Ich kenne derartige Arten der Zustellung schon von anderen Vorfällen anderer Lieferdienste und ich gehe davon aus, dass scheinbar keiner dieser Lieferdienste die gesetzlichen Spielregeln einhält.

Ich habe diese Aussage der Post übrigens schriftlich bekommen, somit ist hier sogar davon auszugehen, dass dies gängige Praxis der Post ist.

Ich bitte um Rückmeldung, ob auch andere Bürger noch aktuell diese Erfahrungen gemacht haben, damit wie hier ggf. mal vorgehen können.

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Meine Forderung an DHL: Rückholung der Schuhe, Übersendung nur an mich, schriftliche Entschuldigung an mich und sofortiger Entzug des QM-Zertifikates der Post!


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.08.2014 | 16:20
von Phönix | Regelverstoß melden
Herr Geldsetzer - wer im Internet etwas bestellt, kann dem Händler oder Auftragnehmer mitteilen, dass die Ware nur persönlich ­abgeliefert werden darf. Der Händler/Auftragnehmer bucht beim Zusteller dann den Zusatz „eigenhändig“. Das sollten Sie in Zukunft beachten.

Es ist nicht unkritisch, wenn Ware beim Nachbarn abgegeben wird. Es gibt ja nicht nur nette oder "bekannte" Nachbarn. Wenn dann auch keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten ist, wird es teilweise ärgerlich. U.a. laufen die Fristen (Rückgabe) mit Übergabe des Paketes. Grundsätzlich ist der Händler aber nachweispflichtig, dass ein Paket auch dort angekommen ist, wo es hin sollte.

24.08.2014 | 17:16
von Phönix | Regelverstoß melden
Na um so besser - dann ist der Händler hier ja auch angeschmiert und sollte zusehen, dass die Pakete die Kunden auch immer direkt erreichen.

30.08.2014 | 21:24
von Michael Geldsetzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Post hat sich hier auch nach Aussage des Lieferanten als nicht Zuständig erklärt. Da ich noch im Auslandsurlaub bin, konnte ich der Post noch kein Schreiben zustellen. Wie angekündigt, werde ich das allerdings zeitnah machen und ebenfalls der die Post zertifizierenden Firma.




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