530 Views | 27.08.2014 | 12:46 Uhr
geschrieben von Veton Prenici

Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A. (műnchen)

Flugverspätung und Gepäck nicht angekommen

Bestell-/Kundennummer: 0552197123099/NFLBXE

Sehr gehrte Damen und Heren, ich habe eine Beschwerde am 5. August 2014 bin ich und meine Familie mit der Alitalia geflogen von München nach Rom und Rom Palermo geflogen, wir sind zu spät angekommen und unser Gepäck ist nicht angekommen.

Wir hatten ein Auto gemietet, weil wir nach Mitternacht dort angekommen sind. Auto Europa, die Gesellschaft hat ein Nachtzuschlag verlangt von 100 Euro wir kőnnen nicht dafür, die möchte ich erstattet haben.
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Meine Forderung an Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A.: Von 100 Euro


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Kommentare und Trackbacks (1)


30.08.2014 | 07:44
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
War die Verspätung größer als drei Stunden und war sie nicht auf 'außergewöhnliche Umstände'/'höhere Gewalt' zurückzuführen, so stünden dem Passagier hier entfernungsabhängig EUR 250,- als pauschaler Schadenersatz zu. Näheres dazu: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/groe-verspatung.html

War die Verspätung kleiner als drei Stunden und nicht auf 'höhere Gewalt' zurückzuführen, dann hat der Passagier Anspruch auf Ersatz seines konkret eingetretenden bezifferbaren Schadens gem. Art. 19 des Montrealer Übereinkommens.



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