Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 575 Views | 28.08.2014 | 09:34 Uhr
geschrieben von Reiner Eisermann

Immergrün Energie (Köln)

Bonuszahlung wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: 2130608726

SCHLAGWORTE

Vor etwas mehr als einem Jahr dachten wir in Immergrün einen Stromanbieter gefunden zu haben, welcher uns seriös mit sauberen Strom beliefert. Ein Super Bonus wurde uns auch versprochen. Nachdem das erste Jahr verstrichen war, erkundigten wir uns, in welcher Form der beworbene Bonus in Höhe von 250€ gutgeschrieben wird, als Antwort wurde uns nach Wochen des Wartens mitgeteilt, dass uns ein Bonus nicht erstattet werden kann, da wir angeblich einen Teil des bezogenen Stroms gewerblich nutzen würden. Das ist völliger Blödsinn, wir sind eine ganz normale kleine Familie (im Angestelltenverhältnis) mit dem normalen Verbrauch einer dreiköpfigen Familie. Auf unsere Argumente wird nicht reagiert. Es wird auch nicht belegt woher diese Falschinformation herrührt. Leider drängt sich der Verdacht auf das diese Firma eher unseriös ist, diverse Foren geben dieser Annahme Recht. So werden wir wie viele andere betrogenen Kunden auch unseren Anspruch gerichtlich geltend machen und dieser Firma den Rücken zuwenden.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Erstattung des vertraglich Zugesicherten Wechselbonus in Höhe von 250€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.08.2014 | 09:34
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Online

Sehr geehrter Herr Eisermann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.09.2014 | 10:48
von Reiner Eisermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bisher liegt uns eine Absichtserklärung des Stromanbieters vor nach einem Schlichtungsverfahren unseren Anspruch per Scheck zu bedienen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit Immergrün GmbH können wir einer Erledigung erst nach tatsächlichen Erhalt des Schecks zustimmen.


21.09.2014 | 12:33
von Reiner Eisermann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen wurde die reclamierte Angelegenheit im gegenseitigen Einvernehmen gelöst.




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