615 Views | 31.08.2014 | 21:25 Uhr
geschrieben von Markus Parking-God

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Mehrfache Versperrung der Straße über Tage

Ich kam eines Freitagabends nach 22 h vom Sport und wollte nach Hause. Ich wohne im letzten Haus in einer Sackgasse. Leider war die Straße durch ein Fahrzeug von Hermes versperrt, so dass die vier freien Parkplätze vor diesem Haus nicht genutzt werden konnten und ich eine andere Parkmöglichkeit finden musste. Am Samstagvormittag war der Hermes-Wagen erst weg.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 83285 thumb
1 Bild

Der schlimmere Fall ereignete sich Sonntagabend, als der gleiche Wagen wieder dort parken wollte, ich aber schon vor meinem Haus parkte. Ich holte den bereits ausgestiegenen Fahrer ein und bat ihn freundlich, den Lieferwagen woanders abzustellen, weil ich sonst nicht wegfahren könnte. Er antwortete, dass er das ja noch nie gehört hätte (er hatte dort jetzt das 2. mal gestanden). Nach kurzem Wortwechsel willigte er ein und ich stand noch kurz vor meiner Haustür, um mich davon zu überzeugen, ob er sein Versprechen wahr machen würde. Tatsächlich fuhr er weg.

Unglaublicherweise kam er nach ca. 3 Minuten wieder, stellte sich an die gleiche Stelle, nur mit dem Unterschied, dass er jetzt auf dem Bürgersteig parkte! Nicht nur, dass dieser Parkplatz ohnehin im Parkverbot liegt und die Durchfahrt für z. B. einen Rettungswagen nun viel zu eng ist. Nein, jetzt kann ich mit meinem Kind im Kinderwagen auch nicht den Bürgersteig benutzen.

Mir persönlich liegt hier nicht mal die Dreistigkeit einer Einzelperson am Herzen. Bei so was müsste man andere Mittel ergreifen. Es geht vielmehr darum, dass jemand im Namen einer Firma es sich erlauben darf, so ein Verhalten an den Tag zu legen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Ich verlange, dass der Fahrer, welcher durch das Kennzeichen auf dem Foto eindeutig identifizierbar ist, darüber aufgeklärt wird, wo man parken darf.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


08.09.2014 | 14:03
von Markus Parking-God noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.09.2014 | 07:49
von Manni Kermet | Regelverstoß melden
Wie kann man nur so einfältig und denuzierend sein? Nur weil Ihnen meine Antwort nicht passt, diese zu melden? Noch kleinkarierter geht es ja wohl nicht! Das ist eine tägliche Parksituation in Berlin/Hamburg. In einigen Stadtteilen und Straßen ist es nunmal komplizierter zu parken. Da ist doch das Schicksal eines einzelnen immer noch völlig unbedeutend! Dann rufen Sie doch das Ordnungtsamt an oder die Polizei, wenn Sie jemanden denunzieren wollen, oder Ihren Parkplatz btw. den Bürgersteig nicht nutzen können. Das wäre der richtige Weg um Klarheit zu schaffen! Was ich auch nicht verstehe, ist Ihre Aussage: "Es geht vielmehr darum, dass jemand im Namen einer Firma es sich erlauben darf, so ein Verhalten an den Tag zu legen. " Was hat es mit der Firma zu tun? Jeder ist doch für sein Fahrzeug selbst verantwortlich! Macht der Fahrer das jetzt im Namen der Firma "B+B" oder für "Hermes"? Auch er hat keine Sonderrechte zum parken, aber das nimmt er in Kauf nach einem 14 Stunden Tag! Wie siehts bei Ihnen aus mit etwas Verständnis? Pflicht für alle: §§ 1 der Straßenverkehrsordnung! Ist der Ihnen noch bekannt? Wie gesagt, Beschwerde oder Anzeige beim Ordnungsamt oder bei der Firma (falls es nicht anders geht oder Ihnen besonders am Herzen liegt)! Ganz einfach online zu erstellen! Ende der Diskussion! bITTE NICHT VERGESSEN DEN KOMMENTAR ZU MELDEN UND LÖSCHEN ZU LASSEN; NUR WEIL MAN SONST NICHTS ZU TUN HAT ALS ANDERE AN DER FALSCHEN STELLE ZU DENUNZIEREN! DANKE

10.09.2014 | 08:52
von Gordana Zlatic | Regelverstoß melden
Ich muss Herrn Kermet vollkommen Recht geben. Das ist keine Beschwerde über die Serviceleistungen des Unternehmens.

Eine Ordnungswidrigkeit des Einzelnen und Bagatelle.

23.09.2014 | 13:59
von Markus Parking-God noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.09.2014 | 07:01
von Manni Kermet | Regelverstoß melden
Lieber Herr Markus Parking-God,
ich glaube immer noch nicht, dass sich Hermes bei Ihnen wegen dieser Bagatelle melden wird, da es keine Beschwerde über Leistungen von Hermes ist.
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!
Weiterhin Viel Erfolg.
Und schonmal vorab "Frohe Weihnachten ".

Man darf überall parken, solange es das Ordnungsamt nicht sieht!

26.09.2014 | 20:28
von Gordana Zlatic | Regelverstoß melden
Hermes meldet sich nicht einmal zurück, wenn man eine richtige Servicebeschwerde hat. Das geht denen sowas von vorbei.
Man muss als Kunde auf die Zustellung einer Sendung eh warten, ob man will oder nicht.

Ich habe einen Zusteller, der nur alle zwei Tage seine Tour fährt und die Pakete mit nach Hause nimmt. Hat er dann auch frei, dann wartet man schon mal ne Woche und kann nichts machen.

05.10.2014 | 20:35
von Markus Parking-God noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!