Durch OutdoorTrekking2010 gelöste Beschwerde. | 676 Views | 02.09.2014 | 16:32 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3444554

OutdoorTrekking2010 (Oppenau)

Weigert sich, eine korrekte Rechnung auszustellen!

Bestell-/Kundennummer: 03072014

Ich hatte eine Jacke gekauft, sofort mit PayPal bezahlt und den Verkäufer zweimal per E-Mail gebeten, mir die Rechnung per E-Mail zu senden und dabei in beiden Fällen natürlich auch meine E-Mail-Adresse angegeben. Ich erhielt jedoch keine Antwort. Auch bei der Ware befand sich keine Rechnung. Ich habe daraufhin bei eBay einen Fall eröffnet. Erst jetzt reagierte der Verkäufer mit der knappen Mitteilung „e-mail-Adresse mitteilen“. Also gab ich sie ihm auch noch ein drittes Mal. Jetzt kam zwar eine Rechnung (siehe Anlage), die aber drei Fehler aufwies.

SCHLAGWORTE

Ich habe mich erneut an den Verkäufer gewandt und erhielt die gleiche falsche Rechnung noch einmal mit der Antwort, daß bei Beträgen von unter 150 € (wie in diesem Fall) der Hinweis „Der Rechnungsbetrag enthält 19% MwSt“ ausreichen würde. Auch dieser fehlte jedoch, und zudem hatte sich der Verkäufer im Angebotstext dazu verpflichtet, die MwSt separat auszuweisen. Also habe ich mich noch einmal an den Verkäufer gewandt und ihm alles noch einmal erklärt. Ich erhielt zur Antwort, daß er den Vorgang an seine Buchhaltung weitergegeben hätte und die Rechnung per Post käme. Ich fragte ihn, warum er die damit verbundenen Kosten, Umstände und Verzögerungen in Kauf nähme, erhielt aber keine Antwort mehr. Auch die versprochene Rechnung kam nie.

Dabei ist eine solche nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine vertragliche Pflicht und sollte unabhängig davon für jeden seriösen Händler eine Selbstverständlichkeit sein, und zwar ohne, daß man ihn ein halbes Dutzend Mal dazu auffordern, geschweige denn gerichtlich auf Vertragserfüllung verklagen muß. Ich kann mir nur zwei Gründe vorstellen, warum der Verkäufer sich derart hartnäckig weigert, mir eine korrekte Rechnung auszustellen: Entweder ist der Artikel gefälscht oder der Händler hinterzieht Steuern. Kauft lieber bei einem seriösen Verkäufer!

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Meine Forderung an OutdoorTrekking2010: Ausstellung einer korrekten Rechnung


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Kommentare und Trackbacks (3)


14.10.2014 | 22:04
von ReclaBoxler-3444554 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich der Firma ein Ultimatum gestellt und mit einer Klage auf Vertragserfüllung gedroht hatte, kam die Rechnung doch noch. Allerdings stimmte sie immer noch nicht, so daß ich sie selbst korrigiert habe. Damit konnte ich die Jacke aus dem Zollgebiet der EU ins Drittland ausführen und beim Händler die die Rückerstattung der MwSt verlangen. Natürlich stellt er sich auch hier mit den absurdesten Begründungen quer. Fortsetzung folgt.


22.10.2014 | 17:29
von ReclaBoxler-3444554 | Regelverstoß melden
Inzwischen kenne ich (außer Fälschungen und Steuerhinterziehung) noch einen dritten Grund, warum ein Händler sich weigert, eine korrekte Rechnung auszustellen: grenzenlose Idiotie. Bei seinem letzten Versuch der Rechnungsstellung hatte er auf die Versandkosten keine MwSt berechnet. Eigentlich sollte er mir dankbar sein, daß ich ihm die Korrekturarbeit abgenommen habe. Man kann sich nur wundern, wie ein derart ahnungsloser Laden mit vier Filialen bestehen kann.

"Erfundene Beschwerde"? Dann habe ich mir wohl bloß eingebildet, daß er mir zuerst keine und dann keine korrekte Rechnung schicken wollte :-D

Ich wußte auch nicht, daß der Endkunde das PayPal-Konto eines Händlers sperren kann. Da tun sich ja ungeahnte Möglichkeiten auf.

22.10.2014 | 17:36
von ReclaBoxler-3444554 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte ja dem Händler das Original der (korrigierten) Rechnung samt Ausfuhrbestätigung des Zolls als Einschreiben zurückgeschickt. Das ist das übliche und gesetzlich vorgesehene Vorgehen zwecks MwSt-Rückerstattung. Nicht so bei Outdoortrekking2010. Die verlangten darüberhinaus das Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke". Das kenne ich zwar bestens, aber es wird nur noch in Verbindung mit einem Kassenzettel verwendet, nicht bei Versand mit Rechnung. Ich also dem Händler alles noch einmal erklärt, aber der zeigte sich einmal mehr außerordentlch lernresistent und behauptete gar, das Finanzamt würde das Formular verlangen. Ich ihm also den Umsatzsteuer-Anwendungserlaß geschickt, der für die Finanzämter bindend ist und in dem genau das Gegenteil steht.
Aber weil ich nicht so bin, habe ich das Formular trotzdem ausgefüllt und bin noch einmal zum Zoll. Der bestätigte, daß das unnötig sei, hat aber seinen Stempel trotzdem draufgesetzt. Also noch einmal 60 Cent in eine Briefmarke investiert. Und siehe da, nachdem ich dem Händler meine Kontoverbindung noch einmal mitteilen durfte, kam die Rückerstattung dann doch noch. Sogar inklusive des auf die Versandkosten entfallenden Anteils. Es geschehen noch Zeichen und Wunder!


22.10.2014 | 17:36
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