bravofly (Chiasso)
BRAVOFLY - Bearbeitungsgebühren und -zeiten
Bestell-/Kundennummer: ID BOOKING 245245318 & 245246427
Am 01.03.2014 haben wir zwei Flüge von Antalya nach Düsseldorf jeweils zum Preis von 260,- EUR gebucht. Obwohl wir auch damals mit Kreditkarte zahlten, fiel keine Bearbeitungsgebühr an.
Am 22.08.2014 erhielten wir von BRAVOFLY eine E-Mail, dass es eine Flugplanänderung gebe. Unser Flug startet in Antalya nicht um 10:40 Uhr, sondern erst um 19:55 Uhr.
Da wir mit 2- und 5-jährigen Kindern reisen, war die Zeitverschiebung für uns unakzeptabel, zumal es weiterhin günstigere Flugzeiten lt. Homepage von BRAVOFLY gab.
Wir widersprachen der Flugplanänderung, was zu einer Stornierung des Fluges führte. Diese Stornierung wird uns nun mit 20,- EUR Bearbeitungsgebühren je Buchung (also 40,- EUR) in Rechnung gestellt, da wir statt einem Gutschein die Rückerstattung des Flugpreises auf unsere Kreditkarte wollten.
Wann wir die Rückerstattung erhalten, das kann BRAVOFLY nicht sagen, außer dass es bis zu einem Jahr (!) dauern kann.
Da wir ja trotzdem von Antalya wieder zurück nach Düsseldorf kommen mussten, haben wir schnell, leider wieder über BRAVOFLY, einen Alternativflug gebucht. Dieser schien auf den ersten Blick sogar günstiger zu sein, als die ursprünglichen Flüge. Jedoch wurde uns von BRAVOFLY kein Zahlungsmittel oder Aufpreis angeboten. So kamen 50,- EUR Bearbeitungsgebühr hinzu, da ich ja mit irgendeinem Zahlungsmittel bezahlen musste. Diese Bearbeitungsgebühr wurde nicht etwa im Angebot angezeigt, sondern erst im letzten Schritt, unmittelbar nach Auswahl des Zahlungsmittels, hob sich der Preis unauffällig um 50,- EUR an.
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Somit haben völlig unverschuldet eine Menge an Bearbeitungsgebühren zahlen müssen. Und das, obwohl wir auch den Alternativflug über BRAVOFLY gebucht haben.
Das Unternehmen selber will von der Kritik nichts wissen und beruft sich darauf, dass das in den AGBs so stünde.
Kundenzufriedenheit sieht anders aus, zumal wir ja bis zu einem Jahr auf die Rückerstattung des Flugpreises abzgl. jeweils 20,- EUR noch warten müssen.
Somit fahren wir jetzt erst einmal in Urlaub im Wissen, dass wir den Rückflug erst einmal doppelt bezahlt haben und vielleicht, irgendwann einmal, einen Teil zurückbekommen, da die Airline die Flugzeiten meinte, anpassen zu müssen.
09.09.2014 | 16:12
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Kroszewski,
Wir bedauern sehr, dass die Fluggesellschaft eine Änderung der Flugzeiten vorgenommen hat, die nicht Ihren Wünschen entsprach. Wir haben entsprechend die Stornierung und Rückerstattung der Tickets beantragt.
Die Zeiten für Ticketerstattungen variieren stark je nach Airline und da wir Tickets von mehr als 350 Gesellschaften vertreiben, enthält unsere Email die maximal mögliche Zeitspanne. In ihrem konkreten Fall sind die Erstattungen für beide Buchungen allerdings bereits vor wenigen Tagen von der Airline bewilligt wurden.
Obwohl Sie die Wahl hatten eine vollständige Erstattung per Voucher zu erhalten, haben Sie sich für die Erstattung auf die Kreditkarte entschieden. Über die dafür entstehenden Bearbeitungsgebühren wurden Sie in unseren AGBs hingewiesen, auch auf der Website finden sich die entsprechenden Informationen. Da wir aber Verständnis dafür haben, dass es Ihnen mit zwei kleinen Kindern nicht möglich war die neuen Flugzeiten wahrzunehmen, haben wir uns in Ihrem Fall dazu entschlossen auf unsere Bearbeitungsgebühren zu verzichten und den Betrag vollständig zu erstatten. Unser Kundendienst wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir haben zudem die Buchung der neuen Rückflüge überprüft. Bei dieser standen Ihnen neben den kostenpflichtigen Zahlungsmöglichkeiten auch zwei kostenfreie Optionen zur Verfügung. Sowohl eine Zahlung mit Mastercard Debit als auch mit Mastercard Prepaid wäre ohne Gebühren möglich gewesen. Die Gebühren werden bei Auswahl der Zahlungsmethode angezeigt und Sie haben dem (ebenfalls aktualisierten) Gesamtpreis bei Abschluss des Buchungsvorgangs durch einen Klick auf „Bestätigen“ zugestimmt. Eine Erstattung der Verwaltungskosten ist daher leider nicht möglich.
Außerdem sagt die Europäische Rechtsprechung, dass ein gängiges Zahlungsmittel zuschlagfrei angeboten werden muss. Ob die von BravoFly fälschlicherweise in der Stellungnahme aufgeführten Zahlungsmittel gängig sind, mag ich zu bezweifeln. Vielleicht prüft BravoFly den Vorgang erneut.
Außerdem sagt die Europäische Rechtsprechung, dass ein gängiges Zahlungsmittel zuschlagfrei angeboten werden muss. Ob die von BravoFly fälschlicherweise in der Stellungnahme aufgeführten Zahlungsmittel gängig sind, mag ich zu bezweifeln. Vielleicht prüft BravoFly den Vorgang erneut.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist endgültig nicht gelöst