Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 370 Views | 05.09.2014 | 17:08 Uhr
geschrieben von F. Brückner

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Ab-in-den-Urlaub Gutschein wird nicht gutgeschrieben!

Bestell-/Kundennummer: 131_170A90EA00108032_0_02F070B1_0

Ich habe am 22.05.2014 über Ab-in-den-Urlaub 14 Tage Aufenthalt für 2 Personen in Ägypten gebucht.

Bei der Buchung habe ich den 50-Euro Gutschein verwendet, der mir bei meiner vorherigen Reise zugesandt wurde. Da es sich um eine Pauschalreise über 500 Euro handelte, war der Gutschein gültig (auch das Verfallsdatum war noch nicht abgelaufen).

Auf dem Gutschein war angegeben, dass der Betrag in Höhe von 50 Euro nach dem letzten Reisetag verbucht wird. Die Rückreise erfolgte am 26.07.2014. Auf der Internetseite wird versprochen, den Betrag innerhalb von 28 Tagen zu überweisen. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Mails und Kontaktanfragen auf der Internetseite werden komplett ignoriert.

Unglaublich!

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattung der versprochenen 50 Euro gemäß Gutschein.


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Kommentare und Trackbacks (4)


10.09.2014 | 21:26
von F. Brückner | Regelverstoß melden
Hat es jemand schon einmal geschafft, bei ab-in-den-urlaub.de jemanden bei der Hotline persönlich ans Telefon zu bekommen? Ich wurde gerade zum wiederholten Mal 10 Minuten in der Warteschlange gehalten ohne Erfolg.

16.09.2014 | 19:45
von F. Brückner | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich die Nachricht per Email, dass das Urlaubsgeld jetzt zur weiteren Bearbeitung an die Buchhaltung weitergeleitet wurde mit dem Hinweis, dass die Buchhaltung nicht an allen Tagen der Woche überweist, so dass die Auszahlung innerhalb von 28 Tagen erfolgt.

Wir dürfen also gespannt sein.

PS: Vielen Dank übrigens für die Nummer der Zentrale. Dort bin ich ebenfalls in der Endlos-Warteschlange gelandet. Die Rückmeldung von ab-in-den-Urlaub.de habe ich als Antwort auf meine letzte Kontaktanfrage auf der Seite erhalten.

01.10.2014 | 15:07
von F. Brückner | Regelverstoß melden
Überweisung der 50 Euro ist am 01.10.2014 eingegangen.

01.10.2014 | 15:07
von F. Brückner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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