Von GLS beantwortete Beschwerde. | 266 Views | 08.09.2014 | 13:16 Uhr
geschrieben von Ninutchi

GLS Germany (Darmstadt)

GLS hat noch NIE an meine Adresse was geliefert!

Ich weiß wirklich nicht, wie oft ich mich wegen GLS beschweren muss!

An meine Adresse wurde bis jetzt noch NIE was geliefert! Ich muss immer die Sendung selber abholen. Meistens sind es auch große Sendungen und es entstehen für mich Taxikosten.

Daheim ist immer jemanden da und die lassen nicht mal anklingen. Das ist so was von Unverschämtheit!

Mit anderen Unternehmen hat immer alles gut geklappt und es gab NIE Probleme.

Ich werde künftig darauf achten, wenn der Verkäufer die Lieferungen mit GLS verschickt, kaufe ich dann nichts.

NIE wieder GLS!

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Meine Forderung an GLS Germany: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.09.2014 | 14:27
Firmen-Antwort von: GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin

Guten Tag,

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter spider monkey gls-germany.com". Hilfreich für eine schnelle Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.

Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.09.2014 | 16:43
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
§ 3 Nr. 3 der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) :

Pakete sind zuzustellen, sofern der Empfänger nicht erklärt hat, dass er die Sendungen abholen will. Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch persönliche Aushändigung an den Empfänger oder einen Ersatzempfänger zu erfolgen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder Empfängers vorliegt.

Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Post- und Paketdienstleister.

22.09.2014 | 16:20
von Ninutchi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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