627 Views | 06.09.2014 | 23:37 Uhr
geschrieben von S. A.

HypoVereinsbank

Zwangspfändung nur mit Zustimmung!

Ich habe einen Genommen Kredit nicht zurückzahlen können, Deshalb wurde ein Pfändungsverfahren eingeleitet. Also ließ ich in der Hypovereinsbank ein P-Konto einrichten. Ich vereinbarte mit dem Kreditgeber (3 Wochen vorher), das 1 mal vom Konto gepfändet wird, danach könne ich den Rest auf Raten zahlen. Mit diesem Vorschlag war ich einverstanden.

SCHLAGWORTE

Der Kreditgeber Teilte dies auch schriftlich der Hypo-Bank mit. Der Schutzbetrag auf meinem Koto war bei 900 € und ich verdiente zum Zeitpunkt 1100 €. Dennoch war keine Pfändung auf meinem Konto, Ich erkundigte mich bei der Bank warum dies so war, die Begründung: Ich hätte der Pfändung zustimmen müssen! (das Könnte ja jeder bis zum Sankt Nimmerleinstag Machen)! . Nach einem gegenseitigen lauteren Gespräch, nun die Begründung ich hätte mein Geld zu schnell abgehoben, auf einen P-Konto (Pfändungsschutz Konto) kann man 1 Tag nicht auf das Geld zugriffen, da an diesem Tag die Pfändungen abgeführt werden!

Ich hatte die Bestätigung vom Kreditgeber (Eine Seriöse Bank) Das nach einer Kontopfändung monatlich 150 € von mir ausgezahlt werden, und bei Regelmäßigen Eingang Keine Weiteren Maßnahmen eingeleitet Werden.

Das Ende Vom Lied: Der Gerichtsvollzieher machte eine Lohnpfändung und ich musste eine Eidesstattliche Versichrung abgeben.

Vielen Dank Hypovereinsbank!

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Meine Forderung an HypoVereinsbank: Aufklärung der Mittarbeiter zu Pfändung und P-konten


 
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