callmobile GmbH
Abgebuchtes Guthaben wird von Callmobile nicht erstattet
Bestell-/Kundennummer: Callmobile 0152 26388584
Nach der Bestellung einer callmobile Karte im Juni 2013 war die mit einem Starguthaben von 10 Euro ausgestattet.
Dies war nach einiger Zeit aufgebraucht, die Karte sollte eigentlich schon gekündigt werden. Dann erfolgte eine Guthabenaufladung per Lastschrift über 15 Euro, da die automatische Aufladung im Kundenportal nicht deaktiviert war. Habe dann das Prepaidkonto gekündigt und einen Antrag auf Rückzahlung der 15 Euro gestellt (dies geschieht nur auf Antrag, wer es versäumt bekommt also nichts automatisch bei Vertragsende zurück). Der Rückzahlungsantrag wurde auch positiv beantwortet, sinngemäß:
Sie erhalten ein Restguthaben erstattet sofern es selbst gezahlt wurde kein Startguthaben.
Nach mehr als 50 Tagen habe ich heute nur 5 von 15 Euro erhalten! Nach 12 Minuten in der Warteschleife auf meine telefonische Anfrage folgende Antwort:
"Ja die fehlenden 10 Euro sind deshalb Startguthaben, da dies erst nach der ersten Lastschrift abgezogen wird. Die bereits verbrauchten 10 Euro Startguthaben vor der ersten Aufladung wären nur virtuell heruntergezählt worden. Das eigentliche Startguthaben wird erst ab Beginn der ersten eigenen Aufladung abgezogen".
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Dies ist aber so nicht nachvollziehbar oder die Unwahrheit. Es fehlt auch eine Schlußrechnung in der dieser Abzug mitgeteilt wurde. Das eingezahlte Guthaben ist voll zu erstatten. Es fehlen 10 Euro. Zahlen sie es voll zurück.
Falls callmobile in diesem Forum antwortet, dann eine Aufforderung: Zitieren sie die Stelle im Vertrag in dem das "Restguthaben gleich verbrauchtes Starguthaben" ist. Diesen Passus habe ich eindeutig nicht erkennen können. Für mich sind auch 10 Euro viel Geld, daher lasse ich mir dies nicht bieten und werde bei negativer Antwort weitere Schritte einleiten.
Es erfolgt eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale mit dem Ziel einer Abmahnung, da hier systematisch viele Kunden genau so irregeführt werden, es ist kein Einzelfall.
29.09.2014 | 11:55
Abteilung: Marketing
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.
Sehr gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und Ihnen vor wenigen Minuten eine ausführliche Antwort und Stellungnahme per E-Mail gesendet.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr callmobile.de Kundenservice
Es wurde korrekt abgezogen.
Nein!
wurde es nicht
auch wurde hier im Forun kein Passus aus der AGB von Callmobilevertretern zitiert.
Die callmobile-email die ich endlich vor wenigen Tagen erhalten habe war nicht zufriedenstellend.
Ich habe auf diese E-Mail entgegnet:
Cllmobile möge in diesem Forum einen Kommentar hinterlassen (mit Link zur Beschwerdenummer).
Heute erhalte ich folgende mail: Sehr geehrter callmobile Kunde,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bedauerlicherweise erreichte uns Ihr Anliegen über eine E-Mail-Adresse, welche systemseitig nicht mehr unterstützt wird. Eine Beantwortung Ihrer E-Mail ist daher auf diesem Wege nicht möglich.
Sie erreichen unseren Kundenservice für schriftliche Anfragen ganz einfach unter www.callmobile.de/emai (oder telefonisch um noch mehr abkassiert zu werden)
Ja ich habe auch gemerkt, daß verhindert wird daß Jemand die vollen 15 Euro erstattet bekommt wenn das Starguthaben aufgebraucht ist. Daher ist ja gerade die Beschwerde eingereicht worden! Jedoch fehlt detailiert mit Angabe des Passus wo dies in der AGB steht: eine genaue Angabe der Textquelle. Die Kunden werden hier für Dumm verkauft, dann würde natürlich jeder Kunde erst das Guthaben abtelefonieren, wenn dieses klar und deutlich unterschieden wird, das es "nur" ein virtuelles Anfangsstartguthaben ist welches dem Kunden wieder weggenommen wird.
Das Unternehmen hat sich so sehr unbeliebt gemacht, abgesehen von der langen unzumutbaren Wartezeit. Zahlen Sie die 10 Euro wieder ans Bankkonto. Da hier vielen Kunden durch absichtlich undeutliche mißverständliche und schwammige Formulierungen das Geld weggenommen wird, erfolgt eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale gegen Callmobile.
Das Guthaben war also nicht geschenkt oder geliehen sondern regulär erkauft.
Wenn dies später ohne Schlußabrechnung (mit konkreten Beträgen für den Kunden bachvollziehbar) abgezogen wird, ist dies nicht rechtens. In mehreren Jahren und tausenden Kunden kommen so zigtauende Euro zusammen. Neben der Mitteilung an die Verbraucherzentrale kann auch von der zuständigen Staatsanwalrschaft geprüft werden ob die Tatbestandsmerkmale des gewerbsmäßigen Betrug vorliegen. Ein Anfangsverdacht ist gegeben.
Beschwerde ist noch nicht gelöst