Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 620 Views | 18.09.2014 | 16:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5106164

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Trotz Umzug nach 7 Monaten wird der volle Paketpreis berechnet

Bestell-/Kundennummer: 01923233

Ich habe unserem damaligen Stromlieferanten ExtraEnergie vertragsgemäß unseren Umzugstermin deutlich früher als 4 Wochen vorher mitgeteilt und erhielt daraufhin am 08.04.2014 folgende E-Mail:

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrter Herr XXX, wir haben Ihre Umzugsmeldung erhalten.

Leider können Sie den Vertrag nicht an Ihre neue Adresse mitnehmen. Der Vertrag und die Belieferung der alten Lieferadresse enden somit am 31.07.2014.

Wir bitten Sie darum, uns einen entsprechenden Endzählerstand zum Auszugstermin mitzuteilen, damit wir Ihnen eine Schlussrechnung zukommen lassen können. Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere extrastrom-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team"

Der Nachricht kann entnommen werden, dass uns die Kündigung zum 31.07.2014 bestätigt worden ist. Ein Alternativangebot für unsere neue Wohnung wurde uns nicht unterbreitet, sondern im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir den Stromvertrag nicht mitnehmen können/dürfen.

Inzwischen haben wir die Schlussrechnung von ExtraEnergie erhalten und sollen gemäß dieser den vollen Jahrespaketpreis (12 Monate) bezahlen und nicht nur den anteiligen Paketpreis für den tatsächlichen Belieferungszeitraum von nur 7 Monaten (01.01.2014 - 31.07.2014).

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Der in der Schlussrechnung aufgeführte Restbetrag in Höhe von 120,64 € scheint mir demnach nicht gerechtfertigt. Da der anteilige Paketpreis lediglich 476,- € (Extrastrom 12 Paket 3200 = 816,- € pro Jahr. 816,- € / 12 = 68,- € pro Monat. 68,- € x 7 Monate = 476,- €) betragen sollte, müsste sich nach Berücksichtigung der von uns geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 518,- € (74,- € x 7 Monate) ein Guthaben über 42,- € ergeben. Den etwaigen Neukundenbonus haben wir in unseren Ausführungen übrigens nicht berücksichtigt! Dass uns dieser erst nach einem vollständigen Belieferungsjahr zugestanden hätte, ist uns bewusst.

Bisher erschien uns sowohl der schriftliche als auch der telefonische Kontakt zum Kundenservice von ExtraEnergie immer als sehr konstruktiv, sodass wir uns in unserem neuen Haus für diesen Anbieter als Gaslieferanten entschieden haben. Wir erhoffen uns in diesem Sinne eine einvernehmliche und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten. Wir denken, es ist nicht gerechtfertigt für einen Zeitraum von 5 Monaten bezahlen zu müssen, wenn wir in dieser Zeit keine Leistung abnehmen konnten bzw. durften.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Anteilige Berechnung des Paketpreises und Korrektur der Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2014 | 12:28
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Batis,

wie wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt haben, haben wir Ihren Paketpreis gemäß AGB abgerechnet und Ihnen zudem aus Kulanz eine Gutschrift zukommen lassen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.09.2014 | 20:19
von ReclaBoxler-5106164 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Nachricht vom heutigen Tag (22.09.2014) teilt mir ExtraEnergie mit, dass ich den Paketpreis in voller Höhe zu entrichten habe. Der Kundenservice verweist diesbezüglich auf einen Auszug aus den AGB:

„[…]Der Paketpreis umfasst einen Betrag für eine bestimmte Energiemenge innerhalb der vereinbarten Laufzeit, den der Kunde unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch immer vollständig bezahlen muss. […]“

Dass die vereinbarte Laufzeit nicht durch mich, sondern durch ExtraEnergie nicht eingehalten wird, findet natürlich keine Erwähnung. Auch das mein tatsächlicher Verbrauch für den anteiligen Zeitraum deutlich unter dem gebuchten Paket lag wird nicht berücksichtigt.

Wäre es mir ermöglicht worden, hätte ich meinen damaligen Belieferungsvertrag gerne zu meiner neuen Adresse mitgenommen. Da demnach ExtraEnergie die verkürzte Laufzeit zu verschulden hat und nicht ich, verweise ich weiterhin auf meine bisherige Forderung.


02.10.2014 | 11:13
von Karsten K. | Regelverstoß melden
Wir hatten ähnliche Situation gerade mit extraenergie. Umzug uzum August, extraenergie beruft sich auf das Paket in der Schlussrechung etc.
Ich habe über die Schlichtungsstelle energie eine Schlussabrechung verlangt, die sich am tatsächlichen Verbrauch orientiert.
Keine 10 Tage später habe ich eine entsprechende Schlussrechung von extraenergie bekommen!
So wird heutzutage halt überall gerne verfahren, nach dem Motto: 80% der Menschen ist es zu mühselig, sich mit derartigen Dingen auseinanderzusetzen.

16.10.2014 | 19:15
von ReclaBoxler-5106164 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


30.05.2015 | 20:23
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