klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Klarmobil berechnet Beträge für eine nie verwendete SIM-Karte
Bestell-/Kundennummer: 1051179317
Mein Vertrag bei Klarmobil wurde ohne Mindestlaufzeit, Grundumsatz und Kontopflegegebühr im Jahre 2009 abgeschlossen.
Die Sim-Karte wurde von mir kein einziges Mal genutzt. Demnach hatte ich mich auch schon sehr lange nicht mehr auf meinem Online-Account bei Klarmobil.de eingeloggt, da ich laut meinem ursprünglichen Vertrag auch davon ausgehen konnte, dass mir dadurch keinerlei Kosten entstehen.
Erst mit Erhalt der Bank-Monatsabrechnung vom Mai 2013 wurde ich erstmals darauf aufmerksam gemacht, dass Klarmobil eine neue Gebühr für all jene Kunden eingeführt hat, die einen geringeren Monatsumsatz als 3 Euro haben. Eine dazugehörige Anfrage bei Klarmobil Anfragenummer: 179096583T blieb unbeantwortet. Die Anrufe bei Hotline blieben erfolglos. Daraufhin habe ich den Abbuchungsbetrag in Höhe von 1 Euro im Mai 2014 stroniert und jetzt im September 2014 ein Forderungsschreiben von KSP Kanzlei erhalten. Laut Schreiben soll ich umgehend 92,05 Euro überweisen.
Ferner schreibt Klarmobil in ihren AGBs (12.3) explizit vor, dass Kunden schriftlich über Vertragsänderungen nach Absatz 12.1 informiert werden müssen. Dann soll mir Klarmobil den Zugang dieser Änderungsmitteilung mal bitte nachweisen. Ich habe nie etwas erhalten!
Des Weiteren können essenzielle Vertragsbestandteile laut BGH (Urteil vom 11. 10. 2007, Az. BGH III ZR 63/07) ohnehin nicht per AGB-Änderung zu Lasten des Kunden verändert werden. Dass eine Grundgebühr und ein Mindestumsatz in diese Kategorie gehören, liegt hier klar auf der Hand.
Ich vereinbarte damals mit Klarmobil einen Prepaid-Tarif, bei dem ein Guthaben eingezahlt werden musste, um es dann aufzubrauchen. Eine monatliche Grundgebühr gab es nicht, was mir an diesem Vertrag besonders wichtig war.
23.09.2014 | 13:33
Abteilung: Marketing
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.
Sehr gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und Ihnen eine ausführliche Antwort und Stellungnahme per Post gesendet.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice
vielen Dank für ihre schnelle schriftliche Rückmeldung.
Ich habe ihr Schreiben gelesen und melde mich mit folgenden Fragen/Kommentaren wieder:
1. Bei der Bestellung der SIM-Karte im Jahre 2009 habe ich meine
Kontodaten angegeben um ein Zusatzguthaben zu bekommen. Es war damals nicht ersichtlich, dass es um einen Vertrag mit der monatlichen Grundgebühr handelt. Wenn die Information über monatliche Grundgebühr sichtbar wäre hätte ich den Vertrag nie abgeschlossen. Für einen Vertragsabschluss ist eine Unterschrift notwendig und ich habe keine Unterschrift abgegeben.
2. Warum wurde im Jahre 2013 der Kunde nicht auf dem Postweg über eine aus Kundensicht gravierende Änderung über zukünftige Abhebung der Grundgebühr informiert?
3. Wie ist der richtige Prozess für die Kündigung des Klarmobilvertrages unter folgenden Bedienungen? :
a. SIM-Karte mit Klarmobil-Unterlagen nicht auffindbar (Nach dem Umzug 2010 verlorengegangen) -> Keine Klarmobildaten (Telefonnummer usw.) einsehbar.
b. alte e-mail Adresse al***********freenet.de nicht mehr existent. Daher ist es unmöglich den Kontakt zu Klarmobil über online Service herzustellen.
c. Kontakt über e-mail Formular (Ticket 179096583T) blieb erfolglos. Von Ihnen erwähnte Rückfrage bezüglich Angabe des Geburtsnamens erfolgte nicht. Siehe Anlagen
d. Der Kontakt über Hotline ist nicht möglich, weil die Telefonnummer nicht bekannt ist
Bevor ich die rechtlichen Schritte prüfe möchte ich an Ihre Kulanz appellieren und folgenden Vorschlag machen um die Aufwände beider Seiten geringer zu halten:
1. Ich werde die offenen Vertragskosten in Höhe von 19,80 Euro bezahlen.
2. Klarmobil kündigt unverzüglich meinen Vertrag.
3. Die Kosten der KSP-Kanzlei werden storniert.
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung per Postweg mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Michel
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrter Herr Michel,
wie bedauern sehr, dass Sie den Status Ihrer Beschwerde weiterhin als "nicht gelöst" kennzeichnen.
Wir haben Ihnen den Sachverhalt bereits 2x in schriftlicher Form sehr ausführlich -mit sämtlichen Nachweisen- dargelegt.
Daher wird es unsererseits keine Stellungnahme mehr zu Ihrem Fall geben. Diesbezüglich bitten wir höflichst um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen GrüßenIhr klarmobil.de Kundenservice