Durch ista Deutschland gelöste Beschwerde. | 2980 Views | 21.09.2014 | 21:41 Uhr
geschrieben von Martin Winter

ista Deutschland GmbH (Essen)

Mieter heizt wenig -> Ista schätzt Verbrauch, weil unlogisch

Bestell-/Kundennummer: N02-605-2194/2-001/0

Kurzfassung des Problems:

SCHLAGWORTE

Einzug August 2011 - Auszug März 2013

Nov/Dez 2011 wurde ein neuer Heizkostenzähler installiert. Abrechnung für 2011 war soweit noch korrekt.

Zählerstand alt: 0

Zählerstand neu: 0,50 -> Verbrauch 0,50 kwh

Abrechnung 2012

Zählerstand alt: 0,5

Zählerstand neu: 24,60 -> Verbrauch 23,90 kwh

Trotz eines ABGELESENEN Verbrauches wurde seitens der Ista geschätzt auf 4623,18 kwh.

Abrechnung 2013 (Jan-Mär)

Zählerstand alt: 24,60

Zählerstand neu: 51,70 -> Verbrauch 27,10 kwh

Auch hier wurde geschätzt auf 2360,67 Kwh für 3! Monate.

Ab April 2013 wohnte ein guter Bekannter in der Wohnung, bei dem ebenfalls geschätzt wurde.

Es wurde Widerspruch gegen alle Abrechnungen eingelegt (fristgerecht). Nach mehrmaliger Rücksprache mit der Ista wurde mitgeteilt, dass ein solcher Verbrauch nicht logisch sei und somit der Zähler für die Ista als defekt markiert wurde (bereits 2012).

Mitte Juli war dann endlich ein Techniker der Ista vor Ort und hat den Zähler überprüft. Es wurden alle einzelnen Monate mit dem jeweiligen Verbrauch ausgelesen und notiert. Der Nachmieter hat im Gegensatz zu mir geheizt und der Verbrauch war auch dementsprechend höher. Da es draußen zu warm war, war die Heizung abgestellt und somit konnte lediglich der aktuelle Durchfluss nicht gemessen werden. Sonst war alles korrekt verbaut und gemessen.

Bis zum heutigen Tag gab es keine sinnvolle Reaktion seitens der Ista oder Hausverwaltung, die die ganze Verantwortung auf die Ista abwälzt.

Nach mehrmaliger intensiver Nachfrage wurde durch die Hausverwaltung mitgeteilt, dass der Techniker vom letzten Mal nochmal kommen will/muss, um den Durchfluss zu messen. Nachdem wir gestern endlich die Nummer bekommen haben, sagte man uns, dass er nicht mehr zuständig sei, da es ihm zu viel Aufwand sei. Es sei angemerkt, dass er von der Ista einen Auftrag bekam, um unser Problem zu lösen.

Wie kann es sein, dass die Ista ein Zähler als defekt ausweist, ohne diesen in den letzten Jahren jemals überprüft/getauscht zu haben? Wenn kein Widerspruch eingelegt worden wäre, hätte vermutlich die Ista immer weiter fleißig geschätzt. Und der tatsächlich abgelesene und in Anspruch genommene Verbrauch wird ignoriert.

Zumal der Vermieter oder die Hausverwaltung keine Nachricht erhalten haben, dass der Zähler defekt wäre. Das ist das Mindeste, was zu erwarten ist.

Wieso dauert es solange, einen Zähler zu überprüfen oder einfach festzustellen, dass seitens der Ista ein Fehler passiert ist.

Es ist jeden Mieter selbst überlassen, wann und wie er die Wohnung heizt (Mindesttemperatur in der Wohnung/Frostschutz ect. außen vor gelassen). Und wenn ich der Meinung bin, mir elektrische Heizstrahler in die Wohnung zu stellen, ist das doch meine Sache.

Nachdem dieser Sachverhalt schon über vier Monate in Anspruch nimmt, ist dies ein letzter Versuch, die Probleme ohne Anwalt und Gericht zu lösen. Denn es geht hier allein bei mir um einen falsch berechneten Verbrauch von 6900 kw/h für 15 Monate.

Es ist schlussendlich anzumerken, dass es bei mir die letzten 5-10 Jahre nachweislich kaum Heizkosten gab, da ich einfach keine 25 Grad in der Wohnung brauche.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung seitens der Ista, wie sich der weitere Verlauf nun gestalten soll.

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Meine Forderung an ista Deutschland GmbH: Unverzügliche Erstattung der zu viel berechneten Heizkosten


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
22.10.2014 | 13:10
Firmen-Antwort von: ista Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Winter,

die Überprüfung des Wärmezählers ist am 20.10.2014 unter Heizlast erfolgt.

Die abschließende Bearbeitung des Vorgangs erfolgt auf dem schriftlichem Wege.

Mit freundlichen Grüße

Ihr ista Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


21.09.2014 | 22:01
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Üblicher Weise ist Vertragspartner der ISTA der Vermieter bzw. die Hausverwaltung und n i c h t der Mieter.
Somit wären Ansprüche an die Hausverwaltung zu stellen, die sich eigenverantwortlich um die Klärung der Angelegenheit und ggf. auch um die Auseinandersetzung mit der ISTA zu bemühen hat.

23.09.2014 | 23:34
von Martin Winter | Regelverstoß melden
Ja aber bei der HV passiert leider auch nichts.
Und in diesem Fall hat die Ista intern festgelegt, dass der Zähler defekt sei. Und davon wusste die Hausverwaltung auch nichts.
Naja mal abwarten.

29.09.2014 | 16:03
von Martin Winter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.10.2014 | 19:03
von Martin Winter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.10.2014 | 14:18
von Martin Winter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


24.10.2014 | 14:18
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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