1097 Views | 20.09.2014 | 00:27 Uhr
geschrieben von Kate Weber

PARSHIP GmbH (Hamburg)

ABZOCKE bei WIDERRUF

Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 140917-000432

Habe ein Abo bei Parship angeschlossen, dann innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gekündigt. Parship hat die Kündigung bestätigt, fordert jedoch einen "Ersatz für Kontakte" - angeblich 8, die ich gehabt haben sollte in Höhe von 333,76 Euro.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 84308 thumb
1 Bild

Ich habe bereits einen Monatsbetrag bezahlt, obwohl ich vor Ablauf von 14 Tagen wieder gekündigt habe und bereits nach wenigen Tagen genug hatte von absolut uninteressanten und unpassenden, evtl. sogar "fake" "Kontakten"/Vorschlägen.

Das sollte wohl mehr als genug als "Ersatz" sein!

Habe Parship mitgeteilt, dass ich diesen Betrag nicht zu bezahlen gedenke.

Ist wohl üblich bei denen, dass sie derart dreist vorgehen, damit man dann doch bleibt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Inanspruchnahme des Widerrufs nach Gesetz


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


20.09.2014 | 10:13
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Nach den AGB von parship können diese tatsächlich eine entsprechende Entschädigung verlangen.
Ebenso gewährleisten sie danach nicht die Richtigkeit der Angaben von ihren Nutzern.

Sofern Sie keine Rechtschutzversicherung haben, sollten Sie das Risiko eines evtl. Rechtstreites mit evtl. zusätzlichen Kosten abwägen.

Wie heißt es so schön in einem Lied der Knef:
Statt Offenbarung war es dann Erfahrung.

20.09.2014 | 14:33
von Kate Weber | Regelverstoß melden
Es gibt mittlerweile auch einen Gerichtsentscheid vom Gericht Hamburg, das genau so einen Fall behandelt hat und entschieden hat, dass parship KEIN Recht auf Entschädigung hat, wenn innerhalb der 14 Tage gekündigt wird. Sondern nur Geld nehmen darf für die Tage der Nutzung. Und zwar nur ca. 1,20 euro pro Tag! Das Urteil ist noch nicht rechstkräftig, da parship in Berufung gegangen ist. Ich werde das verfolgen und NICHT zahlen. Das Urteil wird hochwahrscheinlich widerholt werden im Berufungsverfahren. Dann hat es ein Ende mit dieser miesen Abzocke von Parship!

Hoffentlich zahlt niemand mehr.

Parship verliert

Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg auf unsere Klage hin Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt.
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014, Az. 406 HKO 66/14
Das Urteil ist ein weiterer Erfolg gegen unseriöse Praktiken von Online-Partnervermittlern. Jetzt ist klar: Parship darf Kunden nicht mit hohen Kosten von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten. Der Wertersatz kann nach dem Urteil nur für die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet werden. Kunden müssen also pro Tag ihrer Mitgliedschaft nicht mehr als den jeweiligen Tagespreis der abgeschlossenen Mitgliedschaft zahlen. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Die Berechnungsart führt zu einer gesetzwidrigen Entwertung des Widerrufsrechtes“.
Das Urteil nimmt Bezug auf einen Fall, in dem ein Kunde einen Vertrag über eine zum Preis von 269,40 Euro angebotene sechsmonatige Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen widerrief und für Online-Kontakte 202,41 Euro zahlen sollte. Nach den jetzt feststehenden Grundsätzen des Gerichts schuldet der Kunde aber nur einen Wertersatz von rund 20 Euro.

20.09.2014 | 14:45
von Kate Weber | Regelverstoß melden
Diese mail habe ich an parship geschickt: Ich widerspreche Ihrem Schreiben, und teile Ihnen nochmals mit, dass Sie keinerlei Befugnis haben, von meinem Konto auch nur einen cent abzubuchen.Im Gegenteil! Ich fordere Sie hiermit auf, mir Geld zu erstatten, denn nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014, Az. 406 HKO 66/14 dürfen Sie nur 1,21 euro pro Tag in Rechnung stellen, wenn innerhalb der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt wird.Am 09.09.2014 wurde ich Mitglied bei, Ihnen. Am 17.09. erhielten Sie meine fristgemäße Kündigung. Das macht 8 Tage Mitgliedschaft a 1,21 euro = 9,68 euroBezahlt habe ich bereits: 32,22 euroIch fordere Sie deshalb auf, umgehend den mir zustehenden Betrag von 22,54 euro auf mein Konto zu überweisen. Damit ist für mich die Sache erledigt.

20.09.2014 | 14:47
von Kate Weber | Regelverstoß melden
Hier das gesamte Urteil: www.vzhh.de/recht/293021/parship-verliert.aspx

20.09.2014 | 21:59
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Wieder etwas dazu gelernt.
Merci vielmals.

Trotzdem bleibt aber leider ein Restrisiko, da andere Gerichte an das Urteil nicht gebunden sind.

Letztlich wäre es aber Aufgabe der Gesetzgebung, die vielfältigen "Spielchen" dieverser Unternehmen zu bändigen. Dazu wäre, auch im prozeßökonomischen Sinne, eine Ausweitung der Beweislastumkehr in vielen Bereichen angebracht.

Da werden wir aber lange darauf warten können.

Allein schon aus Kostengründen wird unser Recht immer mehr zum Papiertiger.

01.11.2014 | 08:18
von Kate Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Parship ignoriert weiter meine Schreiben bzgl. der Kündigung bzw. geht nicht darauf ein. Vor allem auf dem Punkt bzgl. des Gerichtsentscheides in Hamburg, der ihnen untersagt, bei fristgerechter Kündigung derart hohe "anteilige Kosten" zu verlangen. Sie mahnen die monatliche Rate an, obwohl sie die Kündigung an sich bestätigt haben. Ich habe sie aufgefordert, den zuviel bezahlten Betrag zu erstatten, da sie nur einen bestimmten Betrag pro Tag berechnen dürfen. dieser Betrag wurde auch im Hamburger Urteil festgelegt. Bis heute ging er nicht ein. Es ist mir völlig klar, dass sie diese "Einschüchterungstaktik" fahren, da es um einen Präzedenzfall nach dem Urteil geht. Das ändert nichts daran, dass es bereits ein Urteil gibt und je mehr Menschen sich nicht einschüchtern lassen, umso eher kann man solchen Unseriösen Praktiken Einhalt gebieten!


20.11.2014 | 12:11
von Kate Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Parship hat meine Schreiben ignoriert und mir eine "letzte Mahnung" geschickt. Sie ignorieren auch meine Forderung nach Rückzahlung des zu viel bezahlten Betrages, berechnet nach dem Hamburger Urteil. Sie reden sich heraus damit dass sie in Berufung gegangen sind und mit Erfolg rechnen". Ich aber nicht und viele andere sicher auch nicht. Das ist eine einzige Sauerei! Denen gehört der Laden dicht gemacht oder aber ein gehöriger Denkzettel verpasst. Mit dem Wunsch von Menschen nach einer Partnerschaft derart Geld abzuzocken zeugt von charakterlicher Armut. Aber damit ist irgendwann mal Schluss. Wenn sich die Leute sowas nicht mehr bieten lassen. Zeit wirds!


11.01.2015 | 10:36
von Kate Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe inzwischen ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten


12.03.2015 | 15:00
von Daniela B. | Regelverstoß melden
Hallo mir geht es auch leider so - nie wieder Parship! Gibt es Neuigkeiten in Deiner Angelegenkeit?

Mir ist gestern auch ein Inkassoschreiben ins Haus geflattert. Bin ernsthaft am Überlegen selber Klage gegen Parship einzureichen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!