PARSHIP GmbH (Hamburg)
ABZOCKE bei WIDERRUF
Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 140917-000432
Habe ein Abo bei Parship angeschlossen, dann innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gekündigt. Parship hat die Kündigung bestätigt, fordert jedoch einen "Ersatz für Kontakte" - angeblich 8, die ich gehabt haben sollte in Höhe von 333,76 Euro.
Ich habe bereits einen Monatsbetrag bezahlt, obwohl ich vor Ablauf von 14 Tagen wieder gekündigt habe und bereits nach wenigen Tagen genug hatte von absolut uninteressanten und unpassenden, evtl. sogar "fake" "Kontakten"/Vorschlägen.
Das sollte wohl mehr als genug als "Ersatz" sein!
Habe Parship mitgeteilt, dass ich diesen Betrag nicht zu bezahlen gedenke.
Ist wohl üblich bei denen, dass sie derart dreist vorgehen, damit man dann doch bleibt.
Ebenso gewährleisten sie danach nicht die Richtigkeit der Angaben von ihren Nutzern.
Sofern Sie keine Rechtschutzversicherung haben, sollten Sie das Risiko eines evtl. Rechtstreites mit evtl. zusätzlichen Kosten abwägen.
Wie heißt es so schön in einem Lied der Knef:
Statt Offenbarung war es dann Erfahrung.
Hoffentlich zahlt niemand mehr.
Parship verliert
Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg auf unsere Klage hin Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt.
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014, Az. 406 HKO 66/14
Das Urteil ist ein weiterer Erfolg gegen unseriöse Praktiken von Online-Partnervermittlern. Jetzt ist klar: Parship darf Kunden nicht mit hohen Kosten von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten. Der Wertersatz kann nach dem Urteil nur für die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet werden. Kunden müssen also pro Tag ihrer Mitgliedschaft nicht mehr als den jeweiligen Tagespreis der abgeschlossenen Mitgliedschaft zahlen. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Die Berechnungsart führt zu einer gesetzwidrigen Entwertung des Widerrufsrechtes“.
Das Urteil nimmt Bezug auf einen Fall, in dem ein Kunde einen Vertrag über eine zum Preis von 269,40 Euro angebotene sechsmonatige Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen widerrief und für Online-Kontakte 202,41 Euro zahlen sollte. Nach den jetzt feststehenden Grundsätzen des Gerichts schuldet der Kunde aber nur einen Wertersatz von rund 20 Euro.
Merci vielmals.
Trotzdem bleibt aber leider ein Restrisiko, da andere Gerichte an das Urteil nicht gebunden sind.
Letztlich wäre es aber Aufgabe der Gesetzgebung, die vielfältigen "Spielchen" dieverser Unternehmen zu bändigen. Dazu wäre, auch im prozeßökonomischen Sinne, eine Ausweitung der Beweislastumkehr in vielen Bereichen angebracht.
Da werden wir aber lange darauf warten können.
Allein schon aus Kostengründen wird unser Recht immer mehr zum Papiertiger.
Mir ist gestern auch ein Inkassoschreiben ins Haus geflattert. Bin ernsthaft am Überlegen selber Klage gegen Parship einzureichen.