248 Views | 20.09.2014 | 13:37 Uhr
geschrieben von Marius Müller

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes fordert bereits ausgezahlten Versicherungsbetrag zurück

Ich habe mit Hermes ein Paket ins Ausland versendet, welches nicht zugestellt wurde. Es ist im Sendungsverlauf irgendwo 'in der Mitte' zum Stehen gekommen. Versand ging auf einen eBay Verkauf zurück. Nach knapp einmonatiger Hängepartie hat man mir den Gegenwert ausgezahlt, woraufhin ich den Käufer entschädigt habe.

SCHLAGWORTE

Nun möchte Hermes den Versicherungsbetrag zurück, weil die Sendung wieder aufgetaucht sei. Ich hätte die Wahl, es entweder dem Empfänger, mir oder gänzlich zum Verbleib bei Hermes abzutreten! Alle drei Optionen jedoch erst nach vorheriger Rückzahlung. Dass Hermes aber nicht unter Vorbehalt auszahlen würde, hatte mir ein Hermes Mitarbeiter telefonisch zugesichert.

Die Aufforderung zur Rückzahlung erging mir übrigens per Mail. Was soll ich von der Kehrtwende halten? Wenn der Dienstleister auszahlt, dann bedeutet das doch ein finales Eingeständnis, dass die Dienstleistung nicht erbracht wurde und ich gem. deren AGB entschädigt werde. Völlig verkannt wird hierbei, dass ich das Geld umgehend/nachweislich meinem Käufer überwiesen habe und nicht der Bereicherung diente.

Immerhin befindet sich laut Logistiker die Sendung in deren Besitz, so dass ich sie Hermes zur endgültigen Verwertung überlasse.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Verzicht auf Rückforderung und endgültiger Abschluss des Vorgangs


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


20.09.2014 | 13:51
von M. Boe
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.09.2014 | 14:08
von Marius Müller | Regelverstoß melden
Da haben wir's doch: ich habe alles richtig verstanden und trete hier in aller Öffentlichkeit und notfalls gesondert an Hermes das Eigentum an
der Ware ab.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!