ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Versteckte Strompreiserhöhung ohne rechtswirksame Ankündigung
Bestell-/Kundennummer: 01 51 42 41
Am 20.06.2014 bemerkten wir eine Unregelmäßigkeit bei der Abbuchung der Abschlagzahlungen für Strom. Also loggten wir uns im Onlineportal ein und mussten feststellen, dass man bereits im April versucht hatte, uns per Mail zu kontaktieren – dies jedoch fehlschlug:
„Wir haben am 24.04.2014 versucht, Ihnen eine E-Mail an die Adresse … zu senden. Leider konnte die E-Mail nicht zugestellt werden, da Ihre E-Mail-Adresse nicht korrekt ist. “
Somit wurden wir nicht einmal per Mail (was sowieso rechtswidrig ist, auch wenn dies in den AGB so vermerkt ist –siehe Urteil Dortmunder Landgericht AZ 25 O 247/11) über die anstehende Preiserhöhung informiert. Extraenergie hätte uns via persönlich an uns adressierten Brief über die Preiserhöhung unterrichten können und müssen. So aber hatten wir in keinster Weise die Möglichkeit, von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Erst durch prüfen unseres gesamten Accounts im Onlineportal konnten wir unsere Jahresendabrechnung und die sogenannte „Kundeninformation“ getarnt als schlichtes Infoschreiben mit dem Titel „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung“ finden.
Schon bei der Jahresendabrechnung gab es Diskrepanzen, da ein fiktiver Endzählerstand durch Extraenergie angesetzt wurde. Wir legten natürlich sofort Widerspruch ein und bekamen ca. 14 Tage später eine korrigierte Rechnung.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Das Schreiben zur Preiserhöhung (just zum Beginn des 2. Belieferungsjahres) „bescherte“ uns ganze 24 % Preiserhöhung. Wir sollen jetzt statt 991,- € ganze 1232,- €/Jahr für 3700 KWh zahlen. Dies bekamen wir jedoch erst raus, nachdem wir uns durch einen ellenlangen Text gekämpft hatten und ganz unscheinbar, kurz vorm Ende des Schreibens kam dann die so wichtige Information in einem 4-Zeiler.
Wir legten natürlich sofort Widerspruch ein, was aber niemanden bei extraenergie interessierte, denn die Sonderkündigungsfrist war nach deren Meinung ja bereits abgelaufen.
Hier fehlt es ganz klar an der Rechtsgrundlage. Auch die Transparenz der Mitteilung zur Preiserhöhung ist zu bemängeln. Diese Erhöhung fand nur einseitig statt (ohne unsere Einwilligung bzw. Sonderkündigung).
Sollte Extraenergie unserer Forderung nachkommen, bleibt die Schlichtungsstelle-Energie e. V. außen vor. Sollte dies nicht der Fall sein, sehen wir uns gezwungen unsere Beschwerde dort einzureichen.
26.09.2014 | 15:54
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Hunger,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Da wir Sie telefonisch leider nicht erreichen konnten, haben wir Sie per E-Mail kontaktiert.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Leider haben wir die besagte Mail, wie bereits beschrieben, nie erhalten - was Extraenergie wusste (siehe Text).
Das Urteil gelte nur für RWE-Kunden. Stellt sich nur die Frage, was wäre, wenn Extraenergie vor Gericht stehen würde?
Also Beschwerde definitiv noch ungelöst!
dass Sie im Recht sind.
Machen Sie es einfach so, wir ich mir vor einigen Monaten geholfen
habe: Schalten Sie die Schlichtungsstelle-Energie e. V. ein.
Vor dieser Verbraucherschutz-Organisation hat E. E. Angst, wie der
Teufel vor dem Weihwasser.
Sie werden sehen, dass Sie geholfen werden.
Übrigens: ein Gerichtsurteil wäre natürlich der ideale Weg, diesem
E. E.- Spuk ein Ende zu setzen aber E. E. hat es bisher erfolgreich
geschafft, die dazu erforderliche gerichtliche Auseinandersetzung zu
verhindern.