Stadt Nürnberg (Nürnberg)
Frage zur deutschen Staatsangehörigkeit und Beschwerde
Bestell-/Kundennummer: keine
Aus Grundgesetz (Art. 116,1) / Bundeswahlgesetz geht ausdrücklich hervor, dass wahlberechtigt ist, wer Deutscher ist / die deutsche Staatsabgehörigkeit besitzt.
Behörden und Gemeindeverwaltungen in Deutschland beantworten die Bitte, aufgrund vonStaatsangehörigkeit deutschin Personalausweis und Reisepass ausdrücklich bescheinigt zu erhalten, Deutscher zu sein / die deutsche Staatsabgehörigkeit zu besitzen, mit etwa folgender Mitteilung: Die AngabeStaatsangehörigkeit deutschin Personaldokumentenbegründet lediglich die Vermutung, Deutscher zu sein.
Im Grundgesetz Bundeswahlgesetz steht aber nicht, wahlberechtigt ist, wervermutlich Deutscherist.
Um zu erfahren, wie das in meinem Wohnort Nürnberg gesehen wird, habe ich am 16.07.2014, vor 10 Wochen, folgende Anfrage an das Einwohneramt Nürnberg gerichtet:
„Ich bitte um Auskunft darüber, ob der Eintrag Staatsangehörigkeitdeutschin Personalausweis, Reisepaß und anderen Dokumenten ein Beweis dafür ist, Deutscher zu sein.
Oder trifft die Behauptung zu, dass dieser Eintragdeutschnicht belegt, Deutscher zu sein, sondern lediglich die Vermutung begründet, dass es so sein könnte. “
Da ich darauf (bis heute) keine Antwort erhalten hatte, richtete am ich 01.09.2014 (vor drei Wochen) dieselbe Frage an Herrn Dr. Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Für die Antwort hatte ich eine Frist zum 08.09.2014 gesetzt, nach deren fruchtlosem Ablauf ich die Einstellung des Angelegenheit in ReclaBox angekündig hatte. Aus Kulanz habe ich bis heute weitere zwei Wochen verstreichen lassen. Jetzt sind drei Wochen vergangen, ohne dass ich einer Antwort gewürdigt wurde.
Mit freundliche Grüßen
Hans-Jürgen Sauerbrey
www.budapest.diplo.de/contentblob/1384788/Daten/3222041/MB_Staatsangehrigkeit_DownloadDatei.pdf