Durch Agentur ASYNDROM gelöste Beschwerde. | 6811 Views | 03.10.2014 | 20:15 Uhr
geschrieben von Christine M.

Agentur ASYNDROM (Germering)

Arglistige Täuschung und ungerechtfertige Zahlungsforderng

Bestell-/Kundennummer: 223071

Nachdem ich jetzt online verschiedene negative Erfahrungen mit dieser Agentur gelesen habe, wo es auch um arglistige Täuschung und "Abzocke" u. a. geht, schließe ich mich da an.

SCHLAGWORTE

Am 17.7.19 hatte ich aufgrund einer online-Immobilienseite dort angerufen gehabt, wo Asyndrom auf dieser Seite eine Immobilie reingestellt hatte. Es handelte sich meiner Meinung nach um ein unverbindliches Beratungsgespräch, wo ich dann erst in diesem Telefonat erfahren hatte, das es sich hier um eine Versteigerungsimmobilie handelt. Durch Hinterlassen meiner persönlichen Daten - wie auch Email - könne ich jedoch Informationsmaterial erhalten, wie ich diese Immobilie auch ggf. vor der Versteigerung schon kaufen könnte. Ich habe klar in diesem Telefonat zum Ausdruck gebracht lediglich unverbindlich nachfragen zu wollen - der Abschluss eines angeblichen Vertrages war nicht ersichtlich aus diesem Gespäch.

Einige Wochen später fand ich plötzlich in meinem Spamordner Mahnungen und PDF Datein eines (auch bei Gericht kostenlos einsehbaren) sehr einfachen Versteigerungsführers, den ich nie bestellt hatte und wo ich mich lediglich informieren wollte und dieses auch zum Ausdruck gebracht hatte. Zudem lagen mir vor dem 30.7.14 auch keine Spams mehr vor. Bei einem Anruf an diese (möglicherweise 1-Mann Agentur) wurde der Eigentümer oder Mitarbeiter dieser Agentur geradezu unverschämt und persönlich. ich solle halt Ordnung in meinen Emails halten und aufpassen, das nichts im Spamordner landet. da wäre ich wohl zu nicht in der Lage dazu und er legte auf.

Sachliche Schreiben meinerseits, wo ich den Vertrag bestritt und mir auch bereits anwaltlichen Rat geholt hatte, wurden ebenso willkürlich und unsachlich behandelt - stattdessen erhielt ich Schreiben von einem Inkassobüro. Auf schriftliche Nachfragen, ich wolle einen Vertragsbeweis wie zB eine Lesebetätigung Ihrer Widerufserklärungen usw, wurden mir allgemeine Internetseiten und "Drohschreiben" geschickt - die Form dieser Schreiben (mit verschiedenen Schriftgrößen und z. Teil ohne Anrede) war ziemlich ungewöhnlich.

Natürlich hatte ich per Einschreiben umgehend den Vertragsabschluss bestritten und rein vorsorglich nochmals gekündigt. Auch meiner Bitte um eine Frist, wo ich die Sachlage nach vorgelegten Beweisen der Firma prüfen wollte, wurde nicht nachgegeben und es wurden stattdessen weitere Mahnungen mit noch höheren Kosten verschickt. Ich werde auf keinen Fall zahlen und es ggf auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und nur raten, "Finger weg" von dieser meiner Meinung nach sehr unseriösen Agentur! Mein Anwalt sieht im Fall eines Rechtsstreits auch keine großen Chancen für das Unternehmen die Forderungen vor Gericht durchzusetzten (und als ordnungsgemäß stattgefundenen Vertragsabschluss) beweisen zu können. Gerne würde ich mich hierfür mit ähnlich Betroffenen austauschen - vor allem ob jemand bereits vor Gericht einen Rechtsstreit mit diesem Unternehmen gehabt hat.

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Meine Forderung an Agentur ASYNDROM: Einstellung der Mahnungen und der Zahlungsforderung, da keine ordenungsgemäße Aufklärung eines Vertragsabschlusses stattgefunden hatte


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.10.2014 | 10:19
Firmen-Antwort von: Agentur ASYNDROM
Abteilung: Geschäftsführer

Sie hatten bei uns bereits am 17.07.2014 um exakt 10:09 Uhr unser ELEKTRONISCHES 6-Monate-Abonnement Versteigerungsführer Bayern mit Geburtsdatum bestellt.

Dazu hatten Sie uns extra Ihre E-Mail hinterlassen.

Unsere Bezugskonditionen und AGB finden Sie natürlich auch im Internet: www.asyndrom.de/Seiten4/vers_bay.html

Die Unterlagen wurden umgehend - wie bestellt - am 17.07.2014 elektronisch ausgeliefert. Die Auftragsbestätigung / Rechnung und Widerrufserklärung hatten wir Ihnen ebenso gerne am 17.07.2014 um 10:17 Uhr an die gewünschte Ziel-mail ausgeliefert.

Nach Versand der 2. Mahnung und nach Erhalt von 2 Monatsausgaben haben wir am 16.08.2014 Ihre E-Mail-Mitteilung erhalten, daß Sie Ihre Bestellung widerrufen hätten.

Leider liegt uns Ihr rechtzeitiger schriftlicher Widerruf nicht vor - wir hatten diesen bereits mehrfach von Ihnen gefordert.

Einen rechtzeitigen Widerruf zu Ihrer Bestellung konnten wir eben gerade nicht feststellen - und Sie haben uns diesen offensichtlich auch nicht hereingereicht.

Wir hatten mit der Auftragsbestätigung Ihre Bestellung bestätigt - Sie müssen diese Auftragsbestätigung nicht schriftlich bestätigen, sondern können ein Bestellung schriftlich widerrufen lt. Fernabsatzgesetz.

Ein Widerruf ist gesetzlich innerhalb von 14 Tagen möglich - wie in unserer Widerrufserklärung bestätigt.

Eine einvernehmliche Lösung ist uns wichtig - und wir hatten in dieser Sache heute ein freundliches Telefonat.

Unser Versteigerungskatalog erscheint bereits seit über 20 Jahren für unsere Kunden.

Gerhard Tiefenthaler, GF

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.10.2014 | 14:50
von ReclaBoxler-1308183 | Regelverstoß melden
Die Firmenantwort ist ja wohl an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten und stellt einen ganz klaren Verstoß gegen geltende Datenschutzgesetze dar.

Es werden darin die vollständige Adresse der Beschwerdeführerin sowie auch ihre E-Mail Adresse genannt und sogar eine von ihr verfasste E-Mail veröffentlicht.

Hier sollte die Beschwerdeführerin auf jeden Fall eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Die Firmenantwort selbst ist dagegen anonym verfasst worden.

Der "Geschäftsführer" veröffentlicht diese lediglich unter dem Namen "Asyndrom Support" ohne jeglichen Hinweis auf eine konkrete Person.

Sehr bedenklich finde ich auch, dass Firmenantworten offenbar ohne jegliche Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht werden und dadurch die Daten eigentlich erst an die Öffentlichkeit gelangen können.

22.10.2014 | 11:14
von Christine M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich konnte mich aufgrund der nicht zulässigen Veröffentlichung meiner Daten durch Abdruck meiner Email mit der Firma einigen, die daraufhin ihre Zahlungsforderung gegen mich eingestellt hat




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