Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 978 Views | 01.10.2014 | 13:20 Uhr
geschrieben von AnjaN

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Rechnungen nie erhalten - Zahlungsaufforderung von KSP RA

Bestell-/Kundennummer: 1050032304

Ich habe in 2008 einen Mobilfunkvertrag mit klarmobil abgeschlosen. Ohne Grundgebühren, Mindestumsatz oder sonstigen laufenden Gebühren. Ausschließlich meine tatsächlichen Kosten durch telefonieren und SMS wurden monatlich von meinem Konto abgebucht. Seit ca. 2011 habe ich den Anschluss nicht mehr genutzt.

SCHLAGWORTE

Jetzt bekam ich von der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 93,05€ wegen nicht bezahlter Klarmobil-Rechnungen in Höhe von 19,81€. Diese Rechnungen habe ich nie erhalten und kann mir auch nicht erklären, wie sie zustande gekommen sein sollen, da ich den Anschluss ja nicht mehr nutze. Auch habe ich nie eine Mahnung oder sonstige Zahlungsaufforderungen von klarmobil erhalten.

Gegen die Zahlungsaufforderung der KSP habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt und um überlassung der Rechnungen gebeten. Leider bekam ich daraufhin nur eine weitere Zahlungsaufforderung. Eine telefonische Auskunft über den Kundenservice von klarmobil ist nicht möglich, da dafür eine gültige Rufnummer benötigt wird und meine alte Nummer nicht mehr gültig ist. Über die Service Hotline konnte mir auch keine Auskunft gegeben werden, da mein Kundenkonto gesperrt ist und der Service-Mitarbeiter keinen Zugriff auf meine Daten hat.

Auf schriftliche Nachfrage über den Kunden-Service von klarmobil habe ich nur folgende Mitteilung erhalten: Auf Grund einer hohen Nachfrage kann unsere Rückantwort derzeit etwas Zeit in Anspruch nehmen. Jetzt bin ich mal gespannt ob die KSP oder klarmobil mir eine Rechnung oder sonstiges Vorlegen können, woraus hervorgeht, wie diese Kosten denn entstanden sein sollen.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Erlassung der geforderten Kosten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.10.2014 | 13:20
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern prüfen wir eingehend Ihr Anliegen und setzen uns anschließend unaufgefordert per Post mit Ihnen in Verbindung.

Da auch eine Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei (KSP aus Hamburg) erfolgt, bitten wir Sie vorab bezüglich der Bearbeitung höflichst um ein wenig Geduld. Vielen Dank.

Wichtig:
Unternehmen ist es seitens ReclaBox bedauerlicherweise nicht gestattet, mehrere Einträge zu verfassen. Sofern Sie daher anschließend zu unserer Stellungnahme weitere Rückfragen haben sollten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen ausschließlich an Ihre bei uns hinterlegten Kontaktdaten direkt antworten können. Bitte senden Sie uns daher für eine schnellere Bearbeitung in diesem Fall gern eine E-Mail über www.klarmobil.de/kontakt. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.10.2014 | 20:00
von AnjaN noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.10.2014 | 16:47
von AnjaN gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe heute ein Schreiben von klarmobil erhalten. Aus Kulanz werden mir die Kosten erlassen und es bestehen keine Weiteren Forderungen gegen mich. Die Kosten entstanden aus einer AGB-Änderung aus 2009 welche aber erst im Jahr 2014 umgesetzt wurde. Hier wurde eine Grundgebühr von 1€ festgesetzt für Wenignutzer. Über die AGB-Änderung bin ich angeblich informiert worden. Ähem. NEIN. Von demher kann das auch nicht rechtens sein. Aber da es ja nun keine weiteren Forderungen mehr gegen mich gibt nehme ich das mal so hin.




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