388 Views | 11.10.2014 | 15:54 Uhr
geschrieben von Helma Fuchs

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Kosten für Kleidungskauf nicht wie zugesagt erstattet

Bestell-/Kundennummer: Flugscheinnr. 745233912023901 Bearbeitungsz. V1144147

Am 16.4.2014 flog ich von Palma de Mallorca nach Berlin; mein Gepäck blieb allerdings leider in Palma. Die in Tegel diensthabende Dame teilte mir am nächsten Morgen mit, dass auf Grund der Osterfeiertage Palma logistisch überlastet sei und ich erst in einigen Tagen mit meinem Gepäck rechnen könne: Sie sicherte mir zu, dass ich benötigte Ersatzkleidung kaufen könne und die dadurch entstehenden Unkosten erstattet würden, wenn ich die Originalbelege bei Air Berlin einreichen würde, was ich auch tat.

SCHLAGWORTE

Nach langem Warten, einigen schriftlichen Erinnerungen meinerseits und einer Vertröstung seitens Air Berlin erhielt ich am 19.06.14 als Entschädigungsvorschlag das Angebot einer rückwirkenden Ermäßigung auf eine von mir bis 30.06.16 zu tätigende Flugbuchung bei Air Berlin. In meinem Antwortschreiben vom 21.06.14 bestand ich auf die Einhaltung der mir gegebenen Zusage: der Erstattung durch Überweisung des mit Originalbons ausgewiesenen Betrages. Bis heute blieb mein Schreiben unbeantwortet.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Ertattung von Kosten für Kleiderkauf bei fehlendem Gepäck


 
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