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470 Views | 17.10.2014 | 21:37 Uhr
geschrieben von Petra Bartelsen
Bestell-/Kundennummer: 242061221460
Am 20.09.2014 bekam ich die Energieabschlussrechnung mit einem Guthaben in Höhe von € 864,72, wovon ein Abschlag in Höhe von 304,00 verrechnet wurde. Soweit ok. Die Restsumme wird trotz mehrfacher Nachfrage zurückgehalten und ich werde seither vertröstet. Mir kommt es vor, als würde ich als zinsloser Darlehensgeber missbraucht.
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH:
Sofortige Auszahlung meines Geldes
ofortantwort
20.10.2014 | 13:18
Firmen-Antwort von:
E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Bartels,
es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern.
Gern prüfen wir den Sachverhalt. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein persönliches Anschreiben, in dem wir zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen werden.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
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In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Das jüngste Urteil der Düsseldorfer Richter ist schon die zweite rote Karte für den Energieversorger: Bereits im April hatte das Landgericht (Urteil vom 9.4.2014, Az. 12 O 180/13, rechtskräftig) der ExtraEnergie GmbH auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin untersagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden sowie im Internetauftritt Hinweise zu geben, nach denen Guthaben aus Abrechnungen erst mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Die Richter bestätigten die Auffassung der Verbraucherschützer, dass Guthaben – wie gesetzlich vorgeschrieben – umgehend und vollständig auszuzahlen, spätestens aber mit dem nächsten Abschlag komplett zu verrechnen sind.
ExtraEnergie-Kunden wie auch Kunden anderer Unternehmen mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken rät die Verbraucherzentrale, selbst aktiv zu werden. Wenn Guthaben mit laufenden Abschlägen verrechnet wurden, können Verbraucher auf eine umgehende Auszahlung pochen. Ebenso können Kunden verlangen, dass künftige Abschläge entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch aus der Jahresendabrechnung festgelegt werden. Maßgeblich ist dabei der zu Beginn des neuen Lieferjahres geltende Preis. Bei wirksamen Preiserhöhungen können die Abschläge dann gegebenenfalls höher sein als bisher.
Ja. ich habe es versäumt, auf die Textquelle Verbraucherzentrale NRW Düsseldorf hinzuweisen, das ist ein Versäumnis meinerseits. Vor dem Hintergrund fortdauernden rechtswidrigen Verhaltens diverser Energieversorger bei der Verrechnung von Abrechnungsguthaben mit nicht fälligen Abschlägen sehe ich einer kaum vorstellbaren rechtlichen Auseinandersetzung mit der Verbraucherzentrale sehr gelassen entgegen. Ich fände es sehr hilfreich, wenn die verschiedenen Kommentatoren hier auch einmal inhaltlich zu dem Problem Stellung nehmen würden!
das sehe ich genau so wie Sie. Aber leider ist dies ein "Pö_bel-Forum". Helfen möchten gewisse Leute nicht, sie stecken Ihre Energie lieber in das Suchen der Fehler anderer Leute. Ist sehr schade aber nicht zu ändern.
[ www.schlichtungsstelle-energie.de] zusammen mit dem deutlichen Text in diesem Forum, siehe gelöste Beschwerde Nr. 85902 dazu geführt, daß ich mit nur einer Woche Verzögerung mein Guthaben ausbezahlt bekam.
Sehr geehrte Frau Bartelsen,
bitte entschuldigen Sie, dass Sie von uns noch nichts gehört haben. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden wir im Internet keine Stellung zu Ihrer Anfrage nehmen.
Ein persönliches Anschreiben haben wir am 21. Oktober 2014 an Sie verschickt. Ist dieses noch nicht bei Ihnen angekommen? Dann geben Sie uns bitte ein Zeichen.
Wir hoffen sehr, dass wir Ihr Anliegen in Ihrem Sinne lösen konnten.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH