Durch internetstores gelöste Beschwerde. | 497 Views | 15.10.2014 | 17:11 Uhr
geschrieben von Moritz J.

internetstores GmbH (Esslingen)

Doppelte Ware erhalten und nach Rücksendung bereits 2. Mahnung!

Bestell-/Kundennummer: BCH1193491

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

ich habe im August 2014 einen MTB Sattel bestellt und doppelt erhalten. Natürlich habe ich gleich mit der für die Schweiz zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen und den überschüssigen Sattel zurück geschickt (mit Rücksendebeleg, etc). Das Geld für das Rücksendeporto wurde mir auch sofort erstattet, damit war die Sache eigentlich gegessen.

Ende September habe ich dann eine Mahnung erhalten und gleich per Mail widersprochen, da ich ja den Beleg habe, dass die Ware zurück gesendet ,sowie in Empfang genommen wurde und mir ja auch von der Schweizer Stelle das Porto erstattet wurde. Nach kurzer Prüfung kam die Rückmeldung von einem Herrn H. vom Zahlungsmanagement, dass der Fall erneut geprüft und abgeschlossen wurde, sowie dass Sie die Umtriebe bedauern.

Nun gut, heute komme ich heim und habe eine weitere "ultimative" Mahnung (bevor das Inkasso Unternehmen eingeschaltet wird) gleich in doppelter Ausführung im Briefkasten. Dachte erst, dass sei ein Scherz aber der Herr H. hat sogar persönlich unterschrieben, bei beiden Briefen.

Ich habe keine Ahnung, was hier abläuft, aber da ich ja alle notwendigen Unterlagen habe, habe ich nochmals per Mail (als weitere Antwort auf den Schriftverkehr) geantwortet und damit ist die Sache für mich erstmal erledigt.

Sollte dennoch eine Forderung dieses Inkassounternehmens kommen, wird dieser auch widersprochen und meinerseits der Rechtschutz eingeschaltet.

Hatte bis jetzt nur gute Erfahrungen mit der Firma gemacht, aber diese Story schiesst den Vogel ab.

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Meine Forderung an internetstores GmbH: Schliessung der Forderung


Firma hat geantwortet nach 29 Tage nach 29 Tage
27.11.2014 | 10:00
Firmen-Antwort von: internetstores GmbH
Abteilung: Zahlungsmanagement

Sehr geehrter Herr Jürgensen,

wir bitten die Umstände, welche für Sie entstanden sind nochmals zu entschuldigen.

Leider gab es bei der Klärung des Falles mit Ihnen und der Zustellung der Mahnung eine Überschneidung, sodass Sie diese nach der Klärung per E-Mail zugestellt bekamen. Dies sollte so natürlich nicht sein.

Der Fall ist geschlossen und wir haben die doppelt versandte Ware zurück bekommen und möchten uns nochmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.11.2014 | 05:49
von Moritz J. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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