Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 783 Views | 24.10.2014 | 14:38 Uhr
geschrieben von Mohammed Laaguidi

AXA Versicherung AG (Dortmund)

Leistungserstattung abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: 4929747912

Die AXA wollte Leistungen in Höhe von ca. 450,- vorerst nicht erstatten, mit der Begründung, eine Anfrage bei meinem Hausarzt gehalten zu haben und bislang keine Antwort von ihm erhalten zu haben.

SCHLAGWORTE

Statt sich dahinter zu klemmen und sich Mühe zu geben, schnell eine Antwort zu bekommen, halten Sie die Erstattung zurück und versuchen dadurch auf mich Druck auszuüben. Wenn der Hausarzt keine Reaktion zeigt, muss ich nicht dafür haften. Des Weiteren werden die Kosten für das Präparat CHLORHEXAMED ebenfalls abgelehnt mit der Begründung: Es handelt sich nicht um ein Arzneimittel im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ich gehe zu einer Behandlung beim Zahnarzt, dieser stellt im Zuge einer medizinisch notwenigen Heilbehandlung ein Rezept aus und nun soll das nicht bezahlt werden? Das Präparat ist ein notwendiges ARZNEIMITTEL nach so einer Behandlung um eine Zahnfleischentzündung zu verhindern. Wie kann ich als Patient im Vorfeld herausfinden, was die Versicherung erstattet und was nicht?

Als letzter Punkt, werden Kosten für ein Medikament nicht zu 100% erstattet, mit dem Primärarztprinzip. Laut meinem Vertrag, werden die Kosten für einen Zahnarztbesuch zu 100% erstattet und werden vom jährlichen Selbstbehalt ausgenommen. Dafür ist keine Überweisung eines Primärarztes notwendig.

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Erstattung der zurückgehaltenen Beträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.10.2014 | 10:34
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

axacenter.de/axaweb2008/kontaktSoM/axaweb2008/start.do

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.11.2014 | 16:05
von Mohammed Laaguidi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung will Fragen zu meiner gesundheitlichen Geschichte wissen. Diese Fragen müssen von meinem Hausarzt bzw. meiner vorherigen KV beantwortet warden. Danach entscheidet die AXA, ob sie mir die Ablehnungsbeträge erstattet.


23.11.2014 | 15:03
von Mohammed Laaguidi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bearbeitung läuft. Die Krankenkasse hat die nötigen Information von meinem Hausarzt bzw. meiner füheren Krankenversicherung erhalten und ich warte nocht auf eine Rückmeldung.


03.12.2014 | 10:19
von Mohammed Laaguidi gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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