VOLKSWAGEN AG (Weissach im Tal)
Beschwerde Klimaanlage Golf 5
Beschwerde Klimaanlage Golf 5 20.10.2014
Mein Golf 5, Zulassung Oktober 2010, wurde mit veralteter Navigationssoftware ausgeliefert. Ein kostenloses Update wurde von der Firma VW abgelehnt. Nach zweieinhalb Jahren musste die Steuerkette erneuert werden (rund 1000 €). Die Kosten übernahm die Firma VW. Nach dreieinhalb Jahren musste Kühlflüssigkeit der Klimaanlage nachgefüllt werden. Gleichzeitig machten sich starke Laufgeräusche des Kompressors bemerkbar.
Eine Reklamation bei der VW-Werkstätte in Backnang und deren Nachfrage beim Großeinkäufer Hahn Fellbach ergab, dass ich als Kunde die Kosten (1200€) eines neuen Kompressors selbst tragen müsse, da die Gewährleistungszeit von zwei Jahren überschritten sei. Zwei Beschwerdebriefe an die Kundenbetreuungsstelle und den Kundenservice in Wolfsburg an die Herren Tobias P., Volker G. und Marian L. wurden abschlägig beschieden.
In einem Telefonat erklärte man mir, dass ein Klimakompressor ein technisches Produkt sei, dem eine endliche Lebensdauer beschieden sei. Mein Hinweis, dass eine Klimaanlage normalerweise die Lebensdauer des Fahrzeuges übersteige, dreieinhalb Jahre bzw. 30000 km Laufleistung doch wohl nicht den Qualitätsansprüchen des Hauses VW entsprechen könnten, wurde lediglich zur Kenntnis genommen, änderte aber nichts an der sturen Haltung der Firmenvertreter.
Jeder Autohändler bestätigt, dass die Entwicklungsphase eines Fahrzeugs heute viel zu kurz sei, der Markt aber angeblich aus Konkurrenzgründen keine andere Möglichkeit zulasse. Der Kunde müsse leider die Rolle des „Testfahrers“ übernehmen. Wenn das so sein sollte, muss der Kunde als Gegenleistung des Konzerns eine wesentlich großzügigere Kulanzregelung erwarten dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Rahr.