arvato infoscore GmbH (Baden-Baden)
Trotz Zahlung der Forderung der DB plus Mahngebühr.
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Ich hatte am 19.06.2014 meine Abo-Monatskarte Pirna-Dresden in der Wohnung meines Freundes in Großröhrsdorf bei Radeberg vergessen. Ich habe am Bahnhof Großröhrsdorf wie immer meine 4-er Karte als Zusatzkarte für die Zone Radeberg abgestempelt, für die anderen Zonen nach Hause hatte ich ja meine Monatskarte (dachte ich).
Bei der Kontrolle auf der Höhe Radeberg merkte ich dann, dass ich meine Monatskarte nicht dabei hatte. Leider konnte ich nicht nachlösen, weil ich nicht genug Geld und keine EC-Karte dabei hatte. Ich hab dann in Dresden die DVB angerufen, um zu fragen, ob die mir für diesen und den nächsten Tag eine Bestätigung (oder etwas in der Art) als Ersatz für meine vergessene Monatskarte ausstellen würden. Aber Fehlanzeige, das wäre nicht üblich, sonst würde ja keiner mehr seine Monatskarte mitnehmen.
Also musste ich für die Zone Pirna die letzte Fahrt meiner 4-er Karte abstempeln, da der Zugbegleiter mir die Fahrt mit der Fahrtkostennachberechnung nur bis DD-Hauptbahnhof bestätigen wollte.
Als ich am Monatsende nach Erhalt meines Hartz IV mit meiner Abo-Monatskarte in DB-Reisezentrum bin, um die Fahrtkostennacherstattung zu zahlen, musste ich erfahren, dass ich nicht, wie ich geglaubt hatte, bei Vorlage meiner Monatskarte lediglich 7 Euro zahlen sollte, sondern die vollen 40 Euro. Die ermäßigte Gebühr von 7 Euro gelte nur für persönliche Fahrkarten, meine hingegen sei übertragbar.
Damit wurde mir unterstellt, ich habe meine Monatskarte jemand anders geliehen und wäre dann auf "Gut Glück" ohne ausreichende Fahrkarte gefahren.
Der "Witz" dabei ist, dass nur Schüler und Studenten eine persönliche Fahrkarte erhalten. Otto-Normalverbraucher bekommt diese Möglichkeit nicht geboten, es muss ja nichtmal eine ermäßigte Monatskarte sein, eine persönliche zum vollen Preis wäre ja ein (zu großes) Entgegenkommen für die DB.
Da ich nicht in der Lage war, die geforderten 40 Euro zu zahlen, bin ich in Widerspruch gegangen. Dieser wurde etwa 2 Wochen später von der DB schriftlich abgelehnt.
Da ich nach wie vor die 40 Euro nicht zur Verfügung hatte, habe ich darauf erstmal gar nicht mehr reagiert. Es kam noch eine Mahnung, in der mitgeteilt wurde, dass keine weitere Mahnung erfolgen würde, sondern bei Nichteinhaltung der genannten Frist ein Inkasso-Unternehmen beauftragt würde.
Am 10.09. hatte ich dann die Möglichkeit die Fahrpreisnacherhebung plus Mahngebühr zu überweisen.
Wie das Schicksal es wollte, wurde von infoscore Forderungsmanagement GmbH am selben Tag ein Schreiben an mich verfasst. Wie ich ersehen konnte, waren die angesetzten Inkassokosten sogar höher als die (mittlerweile beglichene Hauptforderung plus Mahngebühr).
Ich habe dem Inkasso-Unternehmen mitgeteilt und nachgewiesen, dass ich vor Erhalt ihres Schreibens die Forderung der DB plus Mahngebühr überwiesen habe und gebeten, das nachzuprüfen. Desweiteren habe ich höflich gebeten, auf jede weitere Forderung zu verzichten, da ich schon verschuldet sei und keine Möglichkeiten hätte, die Inkassogebühr zu zahlen.
Der Eingang der Hauptforderung wurde mir bestätigt. Mit dem Hinweis auf die verspätete Zahlung derselben wurde mir gleichzeitig mitgeteilt, dass ich die Inkassokosten zu zahlen habe. Würde dieses nicht fristgerecht geschehen, wären sie verpflichtet die Angelegenheit sofort zur gerichtlichen Durchsetzung. weiterzureichen.
Dieses ist nun auch geschehen, seit gestern wurde ich mehrmals telefonisch angeklingelt. Gestern war ich nicht da, als der Anruf kam. Heute beim ersten Anruf ging ich ran. Nachdem ich mich namentlich gemeldet hatte, wurde einfach aufgelegt. Daraufhin hab ich zurückgerufen, es meldete sich die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwalt Rainer Haas und Kollegen. Auf meine Nachfrage, warum einfach aufgelegt worden wäre, nachdem ich mich gemeldet hatte, wurde mir unhöflich mitgeteilt: Wir legen nicht einfach auf. . Wir wählen nicht selbst, das macht das System.
Da ich mich mit derlei Technik auskenne, wusste ich sofort, dass ich da keineswegs die Kanzlei am Apparat hatte, sondern ein Outbound-Callcenter. Die arbeiten mit solcher Technik.
Ich hab trotzdem erklärt worum es geht, aber auf meine Mitteilung, dass ich nicht zahlen kann, nur zur Antwort bekommen: Dann brauchen Sie auch nicht anzurufen, dann geht das jetzt vor Gericht. Einen schönen Tag. . aufgelegt.
Da ich aus meinen Recherchen weiß, dass die Gerichte Pfändungen für Inkassokosten für gewöhnlich niederschlagen, frage ich mich, was der ganze Aufwand soll. Bei mir ist ohnehin nichts zu holen, außerdem habe ich ein P-Konto.
Trotzdem würde ich mir wünschen, dass solche Praktiken von Inkasso-Unternehmen und ihren Partnern im Bereich der Rechtsanwälte unterbleiben.
Bei infoscore wird i. d.r noch 1 oder 2 schreiben von Haas und Koll nachgeschoben. Mental darauf einstellen. Schläft irgendwann ein
Da kommen i. d.r noch einige Briefe
Am Besten Du weist die Forderung wie hier im Link beschrieben zurück
www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Nun bin ich gespannt, ob ich tatsächlich irgendwann Post vom Gericht bekomme.
"wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde im Onlineforum von www.reclabox.com welche uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde und teilen Ihnen nach Rücksprache mit der Gläubigerin mit, dass die hier geltend gemachte Forderung berechtigt ist. Ihren Einwendungen kann somit nicht entsprochen werden. Dennoch ist die Gläubigerin bereit, aus Kulanz und zum endgültigen Abschluss der Angelegenheit auf einen Teil der Gesamtforderung zu verzichten. Dies setzt jedoch vorraus, dass Sie den nachstehenden Vergleichsbetrag in Höhe von
20,00 €
bis zum 01.12.2014 an uns überweisen.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins kommt der Vergleich nicht zustande. In diesem Falle würde die Forderung in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig werden. "
Was ist das denn für eine Frechheit und wen bezeichnen die jetzt als "Gläubigerin"? Die DB hat ihr Geld bekommen, wenn auch später als zum Zahlungstermin.
Das berechtigt aber die DB nicht, noch 20 € extra zu fordern, so groß war die Verspätung nicht.
Daher gehe ich davon aus, dass sich entweder die Inkasso-Gesellschaft, oder der Rechtsanwalt, bzw. beide das Geld einstreichen wollen.
Die bekommen jetzt das in dem einen Kommentar empfohlene Schreiben.
Damit werde ich denen dann hoffentlich endgültig die Tour vermasseln.
Andererseits - bei Zahlung des 20 € Vergleichsangebot hättest Du zumindest Deine Ruhe
Mit den 20 € Angebot liegt man nur knapp über den von der Kanzlei Schickner empfohlenen Maximal Inkasso Kosten von 13,50 € (bei Forderungen bis 500 €)
www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Vielen Dank für Eure Hilfe/Ratschläge.