Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 793 Views | 25.10.2014 | 22:55 Uhr
geschrieben von Manfred Hess

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: KD-Nr.: 01587041 RG-Nr.: 29718879

Habe am 15.10.2014 meine Jahresabrechnung GAS von ExtraEnergie erhalten. Daraus ergibt sich eine Bonuszahlung (25 % nach 12 Monaten) und eine Überbezahlung der Abschlagszahlung von 567,04 €, zusammen 1,134,78 €.

SCHLAGWORTE

Es wird mir mitgeteilt, dass dieser Betrag meinem Kundenkonto gut geschrieben wird (?), gleichzeitig teilt man mir aber auch mit, dass die nächsten Abschlagszahlungen (einmalig 166 € und danach 212 €) von meinem Konto abgebucht werden. Die Abbuchung kann zwar so erfolgen, aber nur dann, wenn mir mein Guthaben überwiesen wird.

Habe mich mehrfach in den letzten Tagen an Extraenergie gewandt, aber bisher keine Nachricht erhalten. Wenn so der Service aussieht, dann kann ich mich nur wundern!

Sollte ich in den nächsten Tagen keine Nachricht erhalten, bzw. das Guthaben von 1.134,78 € auf mein Konto überwiesen werden, werde ich mich an die Verbraucherzentrale NRW wenden bzw. einen Rechtsanwalt einschalten. Das habe ich so auch an ExtraEnergie geschrieben.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstattung meines Guthabens von 1.134,78 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.10.2014 | 14:12
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Hess,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Ihre Überweisung bereits in der Fachabteilung veranlasst und Sie diesbezüglich per E-Mail kontaktiert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.10.2014 | 11:37
von Marina Winkels | Regelverstoß melden
Hat es bei Ihnen eine nicht angekündigte Preiserhöhung gegeben,
besteht für Sie das Sonderkündigungsrecht.
Guthaben von Überbezahlungen und Boni müssen ausgezahlt, dürfen nicht verrechnet werden.
Mein Tipp: Sofortige Sonder- Kündigung des Gasvertrages per Einschreiben mit Rückschein, Forderung der Auszahlung Ihres Guthabens.
Bei dann folgender abschlägiger Antwort von E. E., sofortige Einschaltung der Schlichtungsstelle-Energie e. V.
Ich weiß, wovon ich rede, denn genau das gleiche Theater hat E. E.
vor einigen Monaten auch mit mir gemacht.

30.10.2014 | 10:15
von Manfred Hess gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ExtraEnergiwe hat mir am 29.10, 11:10 Uhr folgende E-mail geschickt:
Sehr geehrter Herr Hess
"Bezugnehmend auf Ihre Bitte zur Auszahlung des Guthabens moechten wir Ihnen mitteilen, dass wir die Ueberweisung über unsere Fachabteilung veranlasst haben. Den Zahlungseingang sollten Sie in der 45 KM verbuchen koennen. Wir moechten Sie bitten uns eine kurze Rückmeldung zu geben, sobald der Betrag bei Ihnen eingegangen ist". Vielen Dank für Ihr Verstaendnis. "
gez. Kundenservice-Team
Soweit so gut warten wir die 45. KW ab.


30.10.2014 | 10:16
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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