Durch GEOX Deutschland gelöste Beschwerde. | 523 Views | 25.10.2014 | 21:35 Uhr
geschrieben von Kris

GEOX Deutschland GmbH (Mannheim)

Kein Geld zurück, obwohl gefragt wurde

Am 17.10.2014 habe ich für meine Tochter geox Schuhe gekauft. Anprobiert und wie es so ist, möchte meine Tochter sie nicht mehr, da sie andere gefunden hat. Problem ist noch, dass meine Tochter einen schmalen Fuß hat und dachten, dass er gut passt - war halt nicht so.

SCHLAGWORTE

Habe mir nichts dabei gedacht, da die Verkäuferin noch meinte, dass es kein Problem wäre, sie zurückzugeben.

Als ich in den Geox-Laden gekommen bin, ging's direkt zur Kasse. Jetzt kommt's, sie meinte, ich soll tauschen oder einen Gutschein bekommen. Wie Gutschein? Möchte mein Geld, und erklärte ihr, dass ihre Kollegin gesagt hat, dass es kein Problem wäre zurückzugeben. Na ja, hat nichts gebracht, musste mich für den Gutschein entscheiden, da ich ja keine Wahl hatte.

Nun ist was Unglaubliches passiert. Sie meinte, der Gutschein wäre nur ein Jahr gültig - Geldvernichtungsmaschine. Geld gegen ein Stück billiges Papier. Ich kann den noch nicht einmal online einlösen.

Ich denke, dass dies nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun hat. Geox ist der einzige Laden, der so was macht. Die haben auch nicht verstanden, dass sie von ihren Kunden und Mundpropaganda leben und nur zufriedene Kunden zurückkommen. Die Kundin hinter mir hat auch große Augen gemacht, als sie das gehört hat und dies genauso wenig verstand.

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Meine Forderung an GEOX Deutschland GmbH: Geld zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.10.2014 | 10:33
Firmen-Antwort von: GEOX Deutschland GmbH
Abteilung: Customer Service

Guten Tag,

wir können bestätigen, dass Umtäusche ungetragener Ware gegen gleichwertige Ware oder Gutschein angenommen werden. Eine Auszahlung ist in diesem Fall leider nicht möglich. Wir bitten Sie um Verständnis.

Danke und freundliche Grüße

GEOX SPA

Customer Service

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.10.2014 | 21:57
von ReclaBoxler-5281204 | Regelverstoß melden
Hallo.
Geld zurück gibt es in den wenigsten (Laden) Geschäften.
Eigentlich müssten sie gar nichts zurück nehmen.
Das geschieht immer freiwillig.
Daher ist ein Gutschein schon sehr kulant.
Und da es freiwillig abläuft, kann der Händler natürlich
auch die Modalitäten bestimmen (z. B. 1 Jahr Gültigkeit des Gutscheins).
Nur wenn ein Defekt vorliegt, kann man Nachbesserung verlangen.

Wenn auch dem 2. NachbesserungsVERSUCH nicht wirklich nachgebessert
wurde, kann man sein Geld zurück verlangen.
Stichwort Gewährleistung!

Wenn einem etwas nicht passt, oder man die Farbe nach dem Kauf
doch doof findet, oder was auch immer in dieser Richtung, hat man schlicht
Pech gehabt, und sollte sich über so einen Gutschein freuen.

Kauf einfach das nächste mal über das Internet.
Dann bekommst du sogar bei Nichtgefallen dein Geld zurück.
(Anprobieren kann deine Tochter ja dennoch im Ladengeschäft; ) )

Aber vorsicht!
Seit neuestem trägt regulär der Käufer die Rücksendungskosten.
Der Verkäufer kann dies natürlich dennoch selbst übernehmen.
Einfach in die jeweilige Widerrufsbelehrung schauen.

03.11.2014 | 12:12
von Kris gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Werde bei GEOX nicht mehr einkaufen




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