Immergrün Energie (Köln)
Widerruf der Einzugs-/Lastschriftermächtigung
Bestell-/Kundennummer: 2131006542
Mit Einschreiben/Rückschein habe ich am 08.10.2014 sowohl den Vertrag zum 28.10.2014 gekündigt als auch meinen sofortigen Widerruf der Einzugs-/Lastschriftermächtigung erklärt. Zugestellt am 13.10.2014.
Aufgrund der Tatsache, dass ich vergessen hatte meinen UMZUG als Grund der Kündigung anzugeben, wiederholte ich meine Kündigung, ebenfalls nochmals mit dem Widerruf der Einzugs-/Lastschriftermächtigung. Natürlich mit Einschreiben/Rückschein.
Per Mail v. 23. 10. 2014 wurde mir dann unter anderem mitgeteilt, mein Widerruf in Bezug auf Abbuchung/Lastschrift wäre zu spät erfolgt, weshalb man den Abbuchungsvorgang nun nicht mehr beeinflussen (abbrechen) könne und im November 2014 deshalb nochmals abgebucht werden würde.
Des Weiteren forderte man mich auf, eine Meldebescheinigung und/oder meinen neuen Mietvertrag als Beweis für meinen Umzug vorzulegen.
Ich habe dann per Mail die Firma IMMERGRÜN angeschrieben und mitgeteilt, dass:
Lt. AGB unter Punkt 6. Auszug des Kunden ist lediglich die Mitteilung der neuen Anschrift erforderlich. Von Bescheinigungen des Einwohnermeldeamts und/oder Vorlage der Kopie des neuen Mietvertrags oder ähnlichen Unterlagen ist darin ausdrücklich nichts erwähnt!
Darüber hinaus teilte ich IMMERGRÜN in derselben Mail mit, dass mir die Empfangsbestätigung meiner ersten Kündigung bzw. Widerrufs vom 08.10.2014 vorliegt und es insofern druchaus möglich gewesen wäre, die sogenannte Erstattungsdatei an die Bank entsprechend zu korrigieren. Insofern werde ich eventuelle Abbuchungen im Monat November selbstverständlich zurückbuchen lassen.
Nun bin ich gespannt, wann und wie sich die Firma IMMERGRÜN bei mir melden wird. Bisher herrscht Stillschweigen.
31.10.2014 | 16:12
Abteilung: Online
Sehr geehrter Herr Ewald,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online
ich muss mich nicht mit Ihrem Kundenanwalt in Verbindung setzen, da ich die Fakten Ihrer Firma per Einschreiben/Rückschein (mit entsprechender Empfangsbestätigung) bereits mitgeteilt habe. Vielmehr werde ich selbst in Kürze die Schlichtungsstelle einschalten und/oder einen Anwalt beauftragen.
Wie mir zwischenzeitlich bekannt wurde, hat der neue Mieter einen anderen Anbieter mit der Stromlieferung beauftragt. Offensichtlich hat aber Immergrün meine umzugsbedingte Kündigung dem örtlichen Grundversorger VATTENFALL noch nicht weitergeleitet, sodass der neue Mieter von seinem Stromanbieter bisher keine Vertragsbestätigung erhalten hat. (Informationsstand: 30.10.2014)
Des Weiteren liegen mir per heute (03.11.2014) vom neuen Mieter bisher leider noch keine Informationen vor, inwiefern IMMERGRÜN dem Grundversorger VATTENFALL gegenüber die Beendigung meines Vertags mitgeteilt hat.
1. Die Schlussrechnung beinhaltet plötzlich Grundgebühren in Höhe von ca. 246 €, welche bei Vertragsabschluss nicht vereinbart waren.
2. Es wurde mehr Strom abgerechnet als ich tatsächlich verbraucht habe.
3. Der Neukundenbonus wurde nicht berücksichtigt.
4. Mein Nachmieter erhielt von dem Stromanbieter seiner Wahl den Hinweis, dass IMMERGRÜN den Vertrag mit mir erst zum 28.10.2015 beendet!
Ich habe am 05.11.2014 die Firma IMMERGRÜN nochmals angeschrieben und mit Fristsetzung binnen 48 Stunden aufgefordert,
a.) neue Endabrechnung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs, des Neukundenbonus und OHNE Grundgebühr zu erstellen
b.) den Zähler beim Netzbetreiber sofort für meinen Nachmieter freizugeben.
Nach Ablauf der Frist werde ich die Schlichtungsstelle und/oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Subsummiert schließe ich mich dem hier vorherrschenden negativen Tenor über diese Firma an!