Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 441 Views | 31.10.2014 | 13:33 Uhr
geschrieben von Inge Püschel

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Endlosärger durch katastrophale Buchführungsfehler

Bestell-/Kundennummer: 272006896536

Kopie des Schreibens an EON Bayern vom 31.10.2014

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Widerspruch gegen Mahnung für Vertragskonto 272006896536

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mahnung vom 26.10.2014 erkenne ich aus folgenden Gründen nicht an.

Versäumnis von EON, keine Abschläge eingezogen: Am 14. Februar 2014 hat EON die letzte Abschlagszahlung in Höhe von 46,- Euro eingezogen. Danach wurden keine weiteren Abschlagszahlungen mehr abgebucht und auch keine Schlussrechnung erstellt. Diese hätte nach Ablauf des Versorgungszeitraumes spätestens Anfang März 2014 erstellt werden müssen. Um keine grosse Rückforderung auflaufen zu lassen, habe ich diesen Umstand mehrfach reklamiert:

Reklamiert: Telefonisch am 24.04.2014

telefonisch am 12.05.2014 mit Herrn Krüger

schriftlich per Post mit Beleg vom 19.05.2014

den Brief vom 19.05.2014 und ein weiteres Schreiben per E-Mail am 22.07.2014 an betreunung spider monkey eon.de sowie gesondert per Post (Einschreiben)

Und das alles ohne dass sich auch nur das geringste getan hätte, trotz der Beteuerungen der EON-Mitarbeiter, sie würden sich sofort darum kümmern und die Schlussrechnung erstellen.

SCHLAGWORTE

Schlussrechnung am 16.07.2014 mit einer Nachforderung in Höhe von 194,76

Hätte EON wie vereinbart, die Abschlagszahlungen eingezogen, wäre diese Summe nie aufgelaufen. Da ich als Rentnerin die Summe nicht auf einmal zahlen konnte, bat ich EON um Ratenzahlung und überwies sofort 50, Euro als Anzahlung. Eon stimmte dem zu, verlangt aber eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro plus 0,81 Euro Zins. Daraufhin habe ich mir das Geld geliehen und in einem Betrag zurückgezahlt. Nun kommt eine Mahnung über den Betrag von 30,81 Euro (25,- Bearbeitungsgebühr, 5 Euro Mahngebühr, 0,81 Zins) mit der Androhung, das die Ratenzahlung hinfällig sei und der gesamte Betrag auf einmal zurückgezahlt werden müsse. Hallo? Erstens ist schon alles bezahlt und zusätzlich soll ich noch für die katastrophale Kundenbetreuung und konzerninternen Fehler bei EON bezahlen? Bei meinem letzten Anruf sagte die Mitarbeiterin, es gibt keine Buchführungsabteilung, das scheint mir auch so.

Chronologie: 16.07.2014 Schlussrechnung in Höhe von 194,76

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

21.07.2014 Begleichung von 50,- Euro (s. Anhang Kontoauszug)

22.07.2014 Schreiben an EON mit Bitte um Ratenzahlung

23.07.2014 Schreiben von EON Ratenzahlung genehmigt, zzgl 25,81 Euro

01.08.2014 Überweisung des Restbetrages von 144,76 (s. Anh. Kontoauszug)

26.10.2014 Mahnung über 30,81 (Bearbeitungsgebühr, Mahngebühr + Zins)

Aus den genannten Gründen widerspreche ich dieser Forderung. Die Schuld an dieser Entwicklung liegt nachweislich bei EON. Im Gegenteil wäre es angebracht, mir die Kosten für Briefporto und Einschreiben zu erstatten. Ganz abgesehen von einer Entschädigung für die Aufregung und die Zeitaufwendung, die ich hatte.

Dieses Schreiben geht zusätzlich an Reclabox.com, da ich die Erfahrung machen musste, das emails und Schreiben per Post ignoriert werden. Nicht einmal eine Lesebestätigung ist zu erhalten.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung zum Erhalt dieses Schreibens und auch um eine schriftliche! Bearbeitung.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich vorab.

Mit freundlichem Gruß

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Forderung über 30,81 Euro Bearbeitungs- und Mahngebühr zurücknehmen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.10.2014 | 13:33
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Püschel,

es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern.

Gern prüfen wir Ihr Anliegen. Unsere Mitarbeiter werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (7)


03.11.2014 | 14:13
von Inge Püschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
03.11.2014 - EON will sich mit mir in Verbindung setzen und hat sich im Vorab entschuldigt, ich werde weiter berichten


10.11.2014 | 15:15
von Inge Püschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.11.2014 | 09:02
von Inge Püschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich EON im Gegensatz zur Ankündigung bislang nicht mit mir in Verbindung gesetzt.


11.11.2014 | 10:31
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte Frau Püschel,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie von uns noch nichts gehört haben.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden wir im Internet keine Stellung zu Ihrer Anfrage nehmen. Ein persönliches Anschreiben haben wir am 5. November 2014 an Sie verschickt. Ist dieses noch nicht bei Ihnen angekommen? Dann geben Sie uns bitte ein Zeichen.

Wir hoffen sehr, dass wir Ihr Anliegen in Ihrem Sinne lösen konnten.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH



12.11.2014 | 16:41
von Inge Püschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich bis heute (12.11.2014) kein Schreiben von EON bekommen, am 10.11.2014 aber immerhin eine Lesebestäzigung erhalten. Bitte an EON, kontaktieren Sie mich erneut.


13.11.2014 | 11:00
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte Frau Püschel,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir haben unser Schreiben an Sie heute nochmals verschickt. Gern können Sie uns auch per E-Mail Ihre Telefonnumer mitteilen, damit wir Ihr Anliegen telefonisch klären können. Sollte dies in Ihrem Sinne sein, freuen wir uns auf eine Nachricht von Ihnen an beschwerde spider monkey eon.de.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH



14.11.2014 | 19:25
von Inge Püschel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dank ReclaBox ist nun endlich eine Lösung gefunden worden. EON hat sich entschuldigt und erhält die ungerechtfertigte Forderung nicht weiter aufrecht. Es war ein langer Kampf, aber nun bin ich zufrieden.




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