Von Rechtsanwaltskanzlei Krebs beantwortete Beschwerde. | 1398 Views | 05.11.2014 | 08:49 Uhr
geschrieben von Josef Gerl

Rechtsanwaltskanzlei Krebs (93047 Regensburg)

30 Minuten Rechtsanwaltsberatung für 1485,- EUR

Dass Rechtsanwälte nicht billig sind, ist ja jedem bekannt, doch als ich für eine 30 Minuten Beratung eine Rechnung von 1485,- EUR von der Anwaltskanzlei Krebs aus Regensburg bekommen habe, da hätte mich fast der Schlag getroffen.

SCHLAGWORTE

Doch wie ist das möglich? Es ging um ein Immobilienkauf von über 160.000,- EUR da sich Konfrontationen insbesondere mit dem Makler herausstellten, hatte ich um eine Rechtsberatung gesucht.

In Regensburg konnte ich anfangs keinen Anwalt finden, der kurzfristig für eine Beratung Zeit hatte, doch dann fand ich im Internet eine viel versprechende Homepage von der Kanzlei Krebs aus Regensburg, der auch noch Fachanwalt für Bau und Architektenrecht ist.

Gerne hatte ich dem Anwalt Krebs am Telefon ein paar Informationen entlockt, doch da hatte ich keinen Erfolg, dafür bekam ich innerhalb von zwei Tagen ein Beratungstermin, darüber war ich anfangs noch sehr froh.

Vorab hatte ich Herrn Krebs noch den Notar Kaufvertrag zugesandt, insgesamt 16 Seiten und ihm konkret 5 Fragen gestellt, die ich beantwortet haben wollte, ich habe noch darauf hingewiesen, dass ich mit dem Verkäufer und Makler keinen Rechtsstreit eingehen will, sondern nur eine Beratung wünsche, um mich dann gütlich zu einigen.

Mehrmals hatte ich dem Anwalt am Telefon und später in der Kanzlei gefragt, wie hoch den sein Honorar sein wird, und ob ich mit 300,- EUR rechnen könnte, obwohl er schon den Umfang der Beratung und die fünf Fragen abschätzen konnte, kam nur als Antwort: das kann er noch nicht sagen, das richtet sich nach dem Beratungsumfang und von der Höhe des Immobilienwertes, es wird aber nicht teuer werden, so sagte er.

Nach langer Parkplatzsuche in der Innenstadt kam ich in der Kanzlei an, diese befand sich in einem Altbau, wenn ich mich recht erinnere im zweitem Stockwerk, erreichbar über eine enge Treppe, nach dem wenige qm großen Wartebereich, geht es durch das Arbeitszimmer in den kleinen kahl wirkenden Besprechungsraum, der große Besprechungstisch füllte den Raum, auf dem Tisch lag schon das Formular für die Mandatschaftsübernahme, das er mich als erstes aufforderte zu unterschreiben.

Nun sollte ich ihm nochmals meine Situation schildern, dies hatte ich zwar schon ausführlich per Mail gemacht, aber dann machte ich das eben nochmals, die Fragen die er mir dann stellte waren auch schon in meiner Mail ersichtlich, so dass ich mich fragen musste, ob er denn überhaupt meine Mail intensiv durchgelesen hatte. Dann ging er meine fünf Fragen nacheinander durch, leider hatte er sich da wohl zu wenig vorbereitet, er suchte erst noch verschiedene Zahlen und Paragraphen aus seinen Bücher raus, im Großen und Ganzen hat er mir geraten, mich gütlich bei dem Kauf zu einigen, das hatte ich auch schon von Anfang an selbst erwähnt.

Dann hat er mir noch auf dem Weg gegeben, dass er die nächste Zeit in der Kanzlei nicht erreichbar wäre, sollte ich noch Fragen haben, könnte ich ihn an seinem Urlaubsort mit dem Handy versuchen zu erreichen.

Als die Rechnung ankam, hatte ich ihn sofort angerufen und gefragt, warum ein so hoher Betrag rausgekommen ist, dann kam als Antwort: Er habe sogar noch wenig verrechnet, nur ein 1/3 hätte er berechnet, was er hätte berechnen können, nach Honorar Abrechnungsverordnung könne er einen Prozentsatz von … % (hatte er mir genau benannt, habe es aber vergessen, wie hoch der Prozentsatz ist) diesen Prozentsatz hatte er mir vorher auf mehrfaches Nachfragen nie genannt und stattdessen auf den Beratungsumfang hingewiesen, wenn ich mit einem Honorar mit 300,- EUR gerechnet haben sollte, hätte ich ihm das schriftlich mitteilen müssen, dass die Beratung nicht mehr kosten dürfe, dann hätte er sich auch daran gehalten, (so waren seine Worte). Da fühle ich mich schon sehr hinters Licht geführt.

Abschließend kann ich nur jedem raten, schriftlich Kostengrenzen zu setzen, sonst ergeht es einem wie mir, hat jemand gleiche schlechte Erfahrungen gemacht, dann gerne hier berichten.

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Meine Forderung an Rechtsanwaltskanzlei Krebs: Selbst 300,- EUR erscheinen mir für diese 30 Minuten Beratung zu hoch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2015 | 09:56
Firmen-Antwort von: Rechtsanwaltskanzlei Krebs
Abteilung: Rechtsanwalt

Die Kanzlei Krebs wurde mit einer Leistung beauftragt und der Auftraggeber ist daher verpflichtet, die insoweit schriftlich vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Diese Leistung bestand in der Prüfung der rechtlichen Situation bezüglich des Vollzuges eines notariellen Kaufvertrags über ein Grundstück und möglicher Einwendungen und der daraufhin erfolgten Beratung. Diese Leistung hat sich keineswegs in einer 30-minütigen Beratung erschöpft.

Die Beschwerde verwundert umso mehr, als dem Auftraggeber, wie dieser selbst schreibt, kurzfristig bei einem dringenden Problem geholfen wurde. Er berücksichtigt weiter nicht, eine schriftliche Honorarvereinbarung unterzeichnet zu haben. Der Rechtsanwalt ist an die Gebührenordnung gebunden, darüber hinaus ist vorliegend durch den Ansatz des Gegenstandswerts mit lediglich einem Drittel des Kaufpreises ein erhebliches Entgegenkommen erfolgt.

Statt einer Beschwerde wäre es daher angezeigt, die ausstehende und titulierte Honorarrechnung zu bezahlen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.11.2014 | 10:44
von E. L. | Regelverstoß melden
Ein Rechtsanwalt erbringt eine Dienstleistung. Die muss bezahlt werden. Er ist dabei an einer Tabelle gebunden. Wenn er bereits am untersten Limit der Tabelle ist, kann er nicht weiter runtergehen, ohne Ärger mit der Kammer zu riskieren. Du hättest auch vorher ein Pauschalhonorar vereinbaren können.

Wenn es dir zu hoch ist, wende dich an die Rechtsanwaltskammer. Die prüfen das. Zuständig für Regensburg ist Nürnberg:

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg

05.11.2014 | 11:08
von E. L. | Regelverstoß melden
www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html

Leider kennen wir den Streitwert nicht.

05.11.2014 | 11:23
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