Durch Air Berlin gelöste Beschwerde. | 771 Views | 10.11.2014 | 06:30 Uhr
geschrieben von Mirko Ludwig

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Flugverspätung und bis jetzt keinerlei Schadensersatz

Bestell-/Kundennummer: v-V1127757

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Wir wollten (meine Frau und ich) am 22.3.14 mit dem Flug AB 7346 von München nach Punta Cana. Wir waren schon eingecheckt und warteten auf das Boarding und dann kam einer der noch vielen folgenden Durchsagen: "Verspätung, technische Probleme. Es muss ein Ersatzteil aus Düsseldorf eingeflogen werden". Als es nach über 6 Stunden Wartezeit nun los ging, wurde aus einem Direktflug ein Zwischenstopp in Düsseldorf eingelegt, weil nun musste auch die Crew ausgetauscht werden! Nach über 8 Stunden Verspätung die Landung in Punta Cana. Ich habe mich sofort beschwert und auf die EU Richtlinie verwiesen, dass meiner Frau und mir jeweils 600 Euro Entschädigung zu stehen. Nach einem Monat kam die erste Antwort: Ein Fluggutschein für 250 Euro und das nicht mal für jeden, sondern für nur eine Person. was für eine Frechheit. Ich lehnte dies ab und mahnte Air Berlin erneut an. Nach

SCHLAGWORTE
2,5 Monaten passierte nix. Ich wieder geschrieben und mit dem Anwalt gedroht (Der wohl wirklich bald die Sache übernehmen muss) und am selben Tag eine Entschuldigung, dass es unverständlich sei, dass der Vorgang scheinbar vergessen wurde und sofort bearbeitet wird. Zum Schein wurden sogar meine Bankdaten verlangt! Dieser Vorgang ist nun wieder 2,5 Monate her und nix passiert! Air Berlin glaube versucht das alles nur auszusitzen! Wir fliegen nun wieder in den Urlaub und haben uns ganz bewußt gegen diese Fluglinie entschieden. Es ist eine Frechheit, wie die Kundschaft verprellt und bewußt hingehalten halten hat. Man sollte weniger Geld in TV Spots stecken, sondern sich lieber mehr um Service Dinge kümmern. Mein Reiseveranstalter hat mich schon seit Monaten mit einem Tagessatz entschädigt, obwohl er dies gar nicht musste. Das ist mal ein Service, aber in Deutschland viel zu selten (Neckermann Reisen). Es liegen auch schriftliche Bestätigungen der Fluglinie vor. Ich sende mal als Bewies ein Foto des Gate Counters

MFG Mirko Ludwig

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: 600 Euro Entschädigung pro Perso


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


21.11.2014 | 04:23
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Mit einem Gutschein muß sich der Passagier nicht zufrieden geben, denn die VO (EG) 261/2004, die sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung', spricht hinischtlich der Ausgleichsleistungen von Geldbeträgen und nicht von Naturalien. (Wo kämen wir denn dahin, wenn demnächst mit mehreren Säcken voller Kartoffeln oder Mehl bezahlt wird? - Und: Steine sind zu schwer und Stöcker passen nicht in die Kasse.

Man kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- und Nahberverkehr einschalten aber auch gleich vor Gericht ziehen, wenn der Anspruchsgegner (hier: Air Berlin) die Forderung ablehnt oder ignoriert.

Die kostengünstigste Variante ist, daß man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wendet. Die Vorteile dieses Verfahrens sind hier aufgeführt: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html

Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren ist, daß die Airline Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle ist. Ob sie das ist, kann man hier nachlesen: https://soep-online.de/assets/files/Schlichtungsstelle-Traegerverein/soep-Vereinsmitglieder.pdf

'Hat der streitgegenständliche Flug
-nach dem 01. November 2013 stattgefunden und
-sind beide Parteien mit einem Schlichtungsverfahren einverstanden,
so kann man dort das Schlichtungsverfahren beantragen.
Vorteile des Schlichtungsverfahrens:
-das Schlichtungsverfahren ist verjährungshemmend,
-es entstehen nur die eigenen Kosten (Porto, Telefon usw.) und
-keine der Parteien ist später verpflichtet, sich an einen Schlichtungsspruch zu halten. ' Quelle: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html

Sollte die Airline nicht Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle sein oder man entschließt sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht das Schlichtungsverfahren durchzuführen, bleibt nur noch der Gang zum Gericht, mit oder ohne Anwalt; also Zivilklage gegen die Airline erheben.

Dies ist allerdings mit Kosten verbunden: Die Gerichtskosten muß man als Kläger vorstrecken. - Nach Abschluß des Gerichtsverfahren werden sie demjenigen auferlegt, der den Gerichtsprozeß verliert bzw. im Falle des teilweisen Obsiegens vor Gericht werden die Gerichtskosten entsprechend gequotelt.

Die Klage vor Gericht kann man selbst einreichen oder über einen Rechtsanwalt. Im letzteren Fall entstehen weitere Kosten (Rechtsanwaltsgebühren). Wer keine Gerichtserfahrung hat, dem sei empfohlen, einen Rechtsanwalt
für die Einreichung der Zivilklage vor Gericht hinzuzuziehen. Bei Erteilung des Mandats an den Rechtsanwalt sollte man darauf achten, daß dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet. Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung (nach Arbeitsaufwand oder Zeitansatz) des Rechtsanwalts sollte man vermeiden, und zwar aus folgendem Grund:

Auch die Rechtsanwaltskosten (nur Abrechnung nach RVG!) -sowohl des Klägers als auch des Beklagten- gehören mit zu den Gerichtskosten und werden durch die Kostenentscheidung des Gerichts ebenfalls demjenigen auferlegt, der vor Gericht verliert, im Falle der Quotelung werden auch diese Rechtsanwaltskosten gequotelt. Höhere Rechtsanwaltskosten (nicht nach RVG) durch Individualvereinbarungen können der im Prozeß unterlegenen Partei nicht auferlegt werden.

Scheut man das Prozeßkostenrisiko, kann man sich der Dienst drei bekannter Firmen bedienen: 'euclaim', 'fairplane' oder 'flightright'. Diese Firmen versuchen die Ausgleichsleistungen gem. VO (EG) 261/2004 zunächst außergerichtlich bei der Airline durchzusetzen. Fruchtet dies nicht, beauftagen sie selbst einen spezialisierten Anwalt und gehen
nötigenfalls vor Gericht.

Die Gebühren dieser Firmen betragen ca. 25 % der erstrittenen Summe im Erfolgsfall. Bei Mißerfolg fallen keine Gebühren an. Allerdings kann man die Ausgaben für diese Firmen, die als sogen. 'Prozeßkostenfinanzierer' auftreten,
nicht bei der Airline als Schaden geltend machen!

22.12.2014 | 17:08
von Mirko Ludwig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurden nun Fluggutdcheines von 600€ angeboten! Diese habe ich natürlich abgelehnt! Auf eine Reaktion darauf warte ich aber noch! Fakt ist, ich bestehe auf eine Entschädigungssumme die auf meinem Konto zu erscheinen hat


08.06.2015 | 17:36
von Mirko Ludwig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde nun endlich die verlangte Summe der Entschädigung bezahlt


10.06.2015 | 06:02
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Es zeigt sich mal wieder: Nur die Hartnäckigsten setzen Ihre Fluggastrechte durch! - Gratulation!



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