354 Views | 17.11.2014 | 16:09 Uhr
geschrieben von Uwe Czarnetzki

DHL (Bonn)

Paket beschädigt und Ware gestohlen

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer :1-1201130111

Diese Vorgaben seitens DHL sind erfüllt wurden:

BILDER
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4 Bilder

• Die kleinstmögliche Verpackungsgröße ist gewählt worden!
• Das Paket war ein Postpaket der Größe L!
• Es war kompakt gepackt ohne Hohlräume!
• Der Kontakt untereinander war vermieden!
• Jede Flasche war einzeln im Originalkarton verpackt, der an die Flaschenform angepasst war!
• Nichts des Paketinhaltes lag an der Außenverpackung oder anderen Inhaltsteilen an!
• Alles war noch extra in einem separaten sehr stabilen Rucksack verpackt und fixiert!
• Die Hinweisaufkleber: „Vorsicht zerbrechlich! “ waren in der Filiale nicht verfügbar! Diese können auf Grund der teils maschinellen Bearbeitung sowieso nur eingeschränkt berücksichtig werden, deshalb wurde der zusätzliche Rucksack als Polster und Fixierung eingesetzt!
• Das Paket war außen ordnungsgemäß mehrfach mit Paketklebeband verschlossen!
• Des Weiteren kann ich Zeugen benennen, die bei der Verpackung anwesend waren.

SCHLAGWORTE

Und zum Thema: „Gestohlene Ware“ gibt es ja nichts weiter zu sagen!
Das kann bestimmt nicht im Sinne von DHL sein!

In Ihrem Schreiben vom 5.11.2014 geben Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Ordnungsgemäß wieder.

„Sendungsinhalte müssen so verpackt werden, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist. “ schreiben Sie.

Richtig ist aber:
Allgemeine Geschäftsbedingungen DHL Paket/Express (National)
(AGB Paket/Express NATIONAL)

„Der Absender wird die Sendung so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. “

Was ich auch nicht verstehen kann, ist das das von Ihnen um gepacktes Paket nach der Zustellung wieder zurück geschickt werden muss.
Fotos belegen, dass das umgepackte Paket auch beschädigt hier ankam und Sie selbst sich nicht an irgendeine Vorschrift gehalten haben, obwohl Sie nicht beschädigte Sachen des Kunden weiter transportieren.
Beschädigt, viel zu groß, nicht ausgepolstert, alles nur reingelegt und sogar die Flaschen im defekten Umkarton lose in den offenen Rucksack gelegt.
Beim öffnen des Paketes lag alles lose rum.
Der Postbeamte war Zeuge.
Werden bei beschädigten Paketen keine Aufnahmen gemacht?
Es gibt transparente Tüten bei DHL in die beschädigte und defekte Ware verpackt werden muss, um diese an den Absender zurück zusenden, da es sich um sein Eigentum handelt.
Bekommt der Absender keine Information?
Laufzeiten über eine Woche, ohne dass bei der Hotline jemand weiter
helfen konnte.
Dann endlich die Antwort: „Gedulden Sie sich noch etwas,
aber Sie können das Paket sowieso nicht bekommen.
Es geht zum Absender zurück! “
Na, dann bekomm ich ja nun doch!

Nun sind schon 2 Schreiben vom Kundenservice Hamburg gekommen, wo alles abgelehnt wird. Der Diebstal wird garnicht erwähnt. Meine zurückgesandte Ware ist nun auch weg.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DHL: Erstattung der zerstörten und gestohlenen Ware!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


18.11.2014 | 15:04
von Uwe Czarnetzki noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL meldet sich nicht! Anwalt und Polizei ist eingeschaltet.


25.11.2014 | 16:41
von Uwe Czarnetzki noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL Paket will nichts damit zu tun haben.
Dreimal abgelehnt, Ware defekt und gestohlen.
Intakte Ware mit Schadensanzeige zurückgesendet und jetzt auch verschwunden.
DHL sagt nun einfach Pech gehabt.
Angelegenheit liegt beim Anwalt und Polizei wegen Unterschlagung.




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