663 Views | 18.11.2014 | 10:20 Uhr
geschrieben von Annett Schröder

DHL (Bonn)

Pakete und Briefe werden gestohlen, Sendungsnummern vertauscht

. bei uns werden seit etwa 2 Monaten gehäuft Maxibriefe und Pakete gestohlen oder "zerschrotet", bei Paketen sogar extra die Sendungsnummern vertauscht. Anträge auf Schadenersatz werden abgelehnt mit der Standard-Ausrede: Die Ware wäre nicht so gut verpackt gewesen, dass sie nicht kaputt gehen KANN!

SCHLAGWORTE

(Ich bezweifle sehr, dass das ein Gericht so durchgehen ließe.)

Klartext: Ich verschicke täglich 10 bis 20 Sendungen, und in den vergangenen 6 Jahren ist dabei eigentlich immer jede nicht zugestellte Sendung irgendwann wieder aufgetaucht.

Aber seit etwa 2 bis 3 Monaten ist das anders. Es werden gehäuft die schwereren Pakete völlig zerstört (= zerquetscht). Nach dem vierten Mal hatte ich es satt, immer den Schaden aus meiner Tasche zu bezahlen, und stellte erstmals Antrag auf Schadenersatz (Vorgangsnummer 1-1188963481). Ergebnis: Ablehnung mit obiger Standard-Ausrede (der Plaste-Kanister sein nicht gut genug gepolstert gewesen!). Der Clou: Im Bescheid stand die richtige Empfänger-Adresse, aber eine falsche Sendungsnummer (963638704088)! Unter dieser falschen Sendungsnummer findet man teilweise die Daten zu der reklamierten (zerquetschten) anderen Sendung. Aber das Paket, das eigentlich zu dieser Nummer gehört, ist weder beim Empfänger, noch bei mir jemals wieder aufgetaucht, und stimmende Daten gibt es in der Sendungsverfolgung ja auch nicht! Es wurde also offensichtlich auf dem Postweg gestohlen!

(Das zerquetschte, reklamierte Paket wurde übrigens nach der Bearbeitung des Schadenersatz-Antrages nicht wie angegeben zu mir zurückgeschickt, sondern man sendete das tropfende Wrack an den genervten Empfänger - der aber längst sein Geld zurückbekommen hatte.)

Ebenso sind bereits mehrere Maxibriefe mit Ware "verschwunden" - oder erst nach 10 Tagen angekommen (meistens hatte ich zu dieser Zeit dem erbosten Kunden schon das Geld zurückgeschickt, ich bin schließlich nicht der Hundertjährige Kalender!).

In meinen Augen ist das Diebstahl, Geschäftsschädigung und Betrug!

(P: S: An unserer Poststelle im Dorf ligt es jedenfalls nicht, ich beobachte nämlich fast immer die Abholung der Sendungen durch DHL.)

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.12.2014 | 16:59
von Hans Peters | Regelverstoß melden
Ich würde hartnäckig bleiben, ein Anwaltsschreiben wirkt MANCHMAL Wunder, in jedem Fall aber vorher eine Rechtschutz abschließen. Bei Paketen die "verschwinden", besteht sicher auch immer die Möglichkeit Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten, der Polizei muss man Rede und Antwort stehen und Beweise liefern zum Aufenthaltort des Pakets, wann war es wo und bei wem etc. Das heißt auch, es müsste im Falle einer Beschädigung/ Teilverlusts von Ware eine Dokumentation vorhanden sein zu dem Vorgang (z. B. Bilder der "schlecht" verpackten Ware/ des beschädigten Pakets etc.).Generell würde ich ein Paket so packen, dass wenn es aus 1,50 m runter fällt (egal auf welche Stelle), weder außen, noch die Ware innen kaputt gehen kann, dann ist man auf der sicheren Seite. Noch besser ist, man hat einen Zeugen beim Verpacken dabei, macht Bilder während des Verpackens und ein Bild des gepackten Pakets mit Versandschein drauf und legt einen von 2 Personen unterschriebenen Lieferschein bei, natürlich nur dann wenn dieser Zeuge auch tatsächlich dabei war bei der "Qualitätskontrolle" und beim Verpacken. Das freut dann den Anwalt und macht es für DHL schwer zu behaupten, die Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen. Ich handhabe das schon seit Jahren so.

01.01.2015 | 11:39
von Annett Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. die Post hat auch auf meine direkte Beschwerde (per Mail) nicht reagiert. Dort hält man dieses systematische Klauen wohl für normal.
MfG, Schröder




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